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dadfortwo Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 14:25 | |
Ich bin der Verzweiflung nahe, ständig sind unsere Bewilligungsbescheide falsch. Einsprüche, Widersprüche und sogar Klage beim Sozialgericht brachte bis jetzt nur geringen Erfolg.
Nun aber das nächste Problem. Bei uns sind zunächst erst einmal folgende Kriterien zu den KdU vorgelegt
Familie (2 Erw.; 3 Kinder)
bis 90 m² Wohnung
Grundmiete 365,- Euro
Nebenkosten 112,- Euro
Heizkosten 112,- Euro
unsere Zahlungen an den Vermieter bzw. dem Energieunternehmen (Heizung/Wasser exkl. Miete) sind
Grundmiete 340,- Euro
Neben/Betriebskosten 110,- Euro
Heizung und Kaltwasser 220,- Euro
(Hzg. 150,- minus Anteil Warmwasser; kWasser 70,-)
da letzterer Betrag natürlich viel zu hoch ist berechnet uns das Amt jetzt die sogenannten "kalten Nebenkosten", diese werden mit
70,- Euro verrechnet und müssen von uns selbst gezahlt werden. Ist das Rechtens oder wieder falsch berechnet.
Übrigens sowohl unser gesamter Wasser,- als auch der Heizenergieverbrauch liegen im unteren Durchschnitt.
Sollen wir jetzt in eine Wohnung ziehen die inklusive aller Nebenkosten 477,- Euro kostet.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 14.08.2008 - 16:04 | |
Hallo Dadfortwo,
wie die KdU korrekt zu berechnen sind, kannst du hier nachlesen: Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft Das Urteil des Bundessozialgerichts ist für ALLE! ARGEn bindend!
dadfortwo schrieb
Bei uns sind zunächst erst einmal folgende Kriterien zu den KdU vorgelegt
Familie (2 Erw.; 3 Kinder)
bis 90 m² Wohnung
Grundmiete 365,- Euro
Nebenkosten 112,- Euro
Heizkosten 112,- Euro |
Sind das die Zahlen für die Angemessenheit, die eure ARGE vorgibt???
dadfortwo schrieb
Heizung und Kaltwasser 220,- Euro
(Hzg. 150,- minus Anteil Warmwasser; kWasser 70,-)
da letzterer Betrag natürlich viel zu hoch ist berechnet uns das Amt jetzt die sogenannten "kalten Nebenkosten", diese werden mit 70,- Euro verrechnet und müssen von uns selbst gezahlt werden. Ist das Rechtens oder wieder falsch berechnet. |
Das ist grober Unfug, wie hier gerechnet wird. Lies bitte den Ratgeber durch. Dort wird das auch erläutert.
Sollten dann noch Fragen offen sein, melde dich bitte nochmals.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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