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Vicky ...



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...   Erstellt am 14.07.2006 - 19:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nicht immer müssen die angegebenen Nebenkosten bei Immobilienvermietung und / oder –kauf richtig sein. Als die erste Nebenkostenrechnung kam, mussten Bekannte von uns ca. 1000,- Pesos mehr Nebenkosten zahlen als ihnen bei der Besichtigung der Wohnung gesagt wurde.

Lasst euch die Rechnung von den Nebenkosten zeigen. So lange die Wohnung unbewohnt ist, muss der Eigentümer die Nebenkosten zahlen, somit dürfte es für den Eigentümer kein Problem sein die Rechnung von den Nebenkosten vorzulegen.

Gruß Vicky




Tine 





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...   Erstellt am 14.07.2006 - 21:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Aber solange eine Immobilie nicht bewohnt ist, fallen die NK doch automatisch geringer aus. Die tatsächlichen Kosten sind doch abhängig vom eigenen Verbrauch.

Manch einer kann nur schlafen, wenn alle Lichter brennen und ein anderer schaltet beim verlassen eines Raumes sofort das Licht aus. Dto. Gas für Heizung. Einer friert bei 26° und ein anderer reißt die Fenster auf, sobald das persönliche Körper-Thermometer mehr als 19° meldet.

Interessant und wirklich nutzbar finde ich Vergleichszahlen von Verbrauchsnutzern, die in ungefähr identische Voraussetzungen haben, wobei wir damit wieder bei den realistischen Lebenshaltungskosten sind und die subjektiven und speziellen mit gutem Gewissen übersehen können!





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Vicky ...



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...   Erstellt am 14.07.2006 - 22:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Richtig Tine, aber ich habe hier die Gastos Comunes = Nebenkosten angesprochen. Gastos Comunes sind in Uruguay feste Kosten, unabhängig davon ob die Wohnung bewohnt oder unbewohnt ist. Der einzigste unterschied ist es dass diese Nebenkosten im Winter höher und im Sommer niedriger sind.

Gruß Vicky




Vicky ...



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...   Erstellt am 14.07.2006 - 23:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ergänzend möchte ich noch folgendes sagen:
Die Nebenkosten beinhalten auch das Wasser. Angenommen, ein Haus mit 10 Wohnungen verbraucht 10.000 Liter Wasser im Monat. Diese 10.000 Liter wird auf 10 Wohnungen geteilt. Die größe der Wohnung wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Wenn ich ein Nachbar habe der sein Wasser 24 Stunden am Tag laufen lässt - was kaum der Fall sein wird - wird die Rechnung höher.
Die Heizung spielt keine rolle. Auch wenn ich das Fenster aufmache und dadurch die Strasse heize. Die Kosten sollen angeblich gleich bleiben.
Die Nebenkosten können nur gering schwanken. Alles zusammen, macht es keine 1000,- Pesos mehr.
Unseren Bekannten haben die Nachbarn erzählt, dass die Nebenkosten die sie jetzt bezahlen müssen richtig sind.
Die Angaben bei der Wohnungsbesichtigung waren falsch.

Gruß Vicky




Miguel ...
Gründer und Betreiber des Forums
........................

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...   Erstellt am 15.07.2006 - 01:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese gastos comunes betreffen nur Apartments
in Einzelhaeusern gibt es das nicht.

Wenn man sein Haus nicht bewohnt, dann
hat man die Grundgebuehr von Wasser= 135 Pesos
und die vom Strom = 174 Pesos monatlich zu bezahlen.
das ist es.
Oder man meldet es ab





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ich bin Uruguayaner und habe 15 Jahre in Deutschland gelebt.

Tine 





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...   Erstellt am 15.07.2006 - 07:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


OK - ich bin pauschal von EFHs ausgegangen. Bei App. ist es aufgrund der Gemeinschaftsbereiche logischerweise anders.

Aber mal als Deutschland-Vergleich: Hier muss ich z.B. 2 x jährlich pauschal 48,60 Euro, also 97,20 jährlich für die Müllabfuhr zahlen, egal ob ich die Hausmüllentsorgung in Anspruch nehme oder nicht. Benutze ich die Mülltonne, kommen für jede Leerung noch einmal Euro 8,20 dazu. Bei Strom, Wasser und Kanalgebühren ist es ebenso. Der Grundpreis muss immer gezahlt werden, auch wenn das Haus/die Wohnung monatelang zappenduster und staubtrocken bleibt.

Ich habe jetzt spontan diese Grundpreise nicht parat, aber sie sind um ein Vielfaches höher, als gut gerundete Euro 10,00.

Aber gut zu wissen, dass es vorteilhaft ist, sich die tatsächlichen Abrechnungen vor Mietabschluss zeigen zu lassen.





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