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Kleckserin Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2007 - 16:06 | |
Demnächst habe ich eine Ausstellung meiner Bilder, die ich gemalt habe. Zunächst zeige ich meine Bilder nur, biete sie nicht zum Kauf an.
Gerne würde ich daraus eine Nebentätigkeit machen.
Nun haben mir allerdings mehrere Leute aus meinem Umfald den Mut genommen und mir erklärt, das Arbeitsamt würde mich gleich aus dem Leistungsbezug kicken, wenn ich eine selbständige Tätigkeit als Nebentätigkeit ausübe.
Stimmt das so?
Noch eine Frage:
wenn ich einen Nebenjob irgendwo annehme, so auf 400,- Eurobasis, wie funktioniert das? Dann muss der AG eine Bescheinigung ausstellen, wieviel ich bekomme.
Kommen dann noch so umständliche Sachen, wie Kontoauszüge vorlegen und son trallala auf mich zu?
Das sind immer die Dinge, vor denen ich zurückschrecke, da ich soviel Papierkram nicht gebacken kriege.
Gild die Regelung noch, dass man nur unter 15 Stunden je Woche arbeiten darf, wenn man Hartz4 bezieht?
LG
Kleckserin
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2007 - 19:08 | |
Kleckserin schrieb
Demnächst habe ich eine Ausstellung meiner Bilder, die ich gemalt habe. Zunächst zeige ich meine Bilder nur, biete sie nicht zum Kauf an.
Gerne würde ich daraus eine Nebentätigkeit machen.
Nun haben mir allerdings mehrere Leute aus meinem Umfald den Mut genommen und mir erklärt, das Arbeitsamt würde mich gleich aus dem Leistungsbezug kicken, wenn ich eine selbständige Tätigkeit als Nebentätigkeit ausübe.
Stimmt das so?
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Nein. Das ist absoluter Blödsinn. Im Gegenteil, lt. SGB2 hast du jede Möglichkeit zu nutzen, deine Hilfebedürftigkeit zu verringern.
Kleckserin schrieb
Noch eine Frage:
wenn ich einen Nebenjob irgendwo annehme, so auf 400,- Eurobasis, wie funktioniert das? Dann muss der AG eine Bescheinigung ausstellen, wieviel ich bekomme.
Kommen dann noch so umständliche Sachen, wie Kontoauszüge vorlegen und son trallala auf mich zu?
Das sind immer die Dinge, vor denen ich zurückschrecke, da ich soviel Papierkram nicht gebacken kriege.
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Du musst dein Einkommen angeben, dass du durch deine Nebentätigkeit erzielst und es irgendwie nachweisen, z.B. durch Buchführung.
Ein 400 Euro Job ist keine Nebentätigkeit sondern ein gering entlohnte Beschäftigung. Über einen solchen Job bist du sozialversichert. Die Aufnahme eines solchen Jobs musst du dem Amt sofort melden.
Eine Bescheinigung, wieviel du bekommst, muss dein AG natürlich ausstellen - die nennt sich dann Lohnabrechnung schließlich ist dein Job nicht steuerfrei. Dies musst du dann monatlich vorlegen um dein Einkommen nachzuweisen.
Kleckserin schrieb
Gild die Regelung noch, dass man nur unter 15 Stunden je Woche arbeiten darf, wenn man Hartz4 bezieht?
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Nein, diese Regelung gibt es bei ALG2 nicht mehr.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Kleckserin Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.07.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 29.07.2007 - 21:34 | |
Ah, vielen Dank für deine Antwort! Das freut mich ja, dass ich auch mit Malen was dazuverdienen kann!
Es hatte mich auch sehr, sehr gewundert, dass einem da Steine in den Weg gelegt werden sollen, obwohl ich in der Vergangenheit ja schon dolle Sachen erlebt habe, was das Arbeitsamt betrifft.
Dass man schon bei 400 Teuro sozialversichert ist, wusste ich nicht, ich dachte, das wäre man erst, wenn die 400 Teuros überschritten werden.
Hört sich ja auch gut an. In den letzten Zeitungen waren ja mehr Stellenanzeigen für Nebenjobs als noch vor ein paar Monaten, das ist sogar einer Bekannten aufgefallen.
Dann hoff ich mall, dass auch was für mich dabei ist.
schon optimistischere Grüße
Kleckserin
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