<derleipziger> unregistriert
| Erstellt am 04.01.2009 - 00:19 |  |
Der Chef muss den Jobber anmelden bevor er ihn die 1. Stunde beschäftigt.
Wenn bei Kontrollen (werden verstärkt) sich der Jobber nicht ausweisen kann und der Chef nicht nachweist, dass er schon angemeldet ist, gibt es gleich eine Strafe für den Jobber bis 5.000 € und für den Chef auch.
Liegt wirklich Schwarzarbeit vor - also noch nicht angemeldet - kann das die Firma bis 25.000 € kosten.
Das wird kaum einer riskieren wollen.
Da aber eine Anmeldung Aufwand verursacht und dazu noch der Steuerberater jede An- oder Abmeldung in Rechnung stellt, wird es für die Bewerber schwerer werden.
Da überlegt sich der Chef doch, ob sich der Aufwand lohnt.
Denn mal einen Tag Probearbeiten - das geht nicht mehr.
Kann man nachgoogeln. Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2009.
https://www.edlohn.de/portal/news/baulo … ldung-2009
http://www.deutsche-rentenversicherung- … index.html
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