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Gorilla 
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...   Erstellt am 03.08.2008 - 14:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

habe hier schon einiges zu dem Thema gelesen und gesucht, möchte aber dennoch konkret nachfragen.

Ich habe am 01.09.2007 eine Wohnung bezogen, die von der Arge bezahlt wird.
Damals konnte mir der Vermieter (ca. 75-jähriges Ehepaar) nicht detalliert sagen, wie hoch die Heiz- und Nebenkosten sind, da sie dies immer erst mit der Jahresabrechnung zusammenstellen würden. Dies würden Sie seit Jahren für alle Wohnungen in dem Haus so machen (es leben noch andere Hartz IV Empfänger in dem Haus).
Da das Jobcenter mir mit der rudimentär ausgefüllten Bescheinigung die Wohnung nicht vermieten wollte und ich unter extremem Zeitdruck stand, haben wir die Bescheinigung Pi mal Daumen in akzeptablem Rahmen ausgefüllt, was vom Jobcenter auch akzeptiert wurde.

Nachdem ich die Wohnung bereits bezogen hatte, bekam ich zweimal von einem anderen Mitarbeiter des Jobcenter einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, unverzgl. die Höhe der Heizkosten mitzuteilen. Ich habe ihm zweimal schriftlich mitgeteilt, dass ich dies erst tun kann, wenn ich die entsprechenden Informationen erst mit der Jahresabrechnung durch den Vermieter bekomme, mit dem Hinweis, dass ich dies seinerzeit auch so dem Mitarbeiter, der mir die Wohnung genehmigt hatte, mitgeteilt habe. Seitdem ist Ruhe und die Miete kommt stets pünktlich.

Nun habe ich vom Vermieter eine Abrechnung bekommen, wonach ich insgesamt über 300 € für Heizung (Heizund und Warmwasser) und Wasserverbrauch nachzahlen muss.

Lt. Vermieter habe ich monatlich eine Pauschale von 50 € für diese Kosten bezahlt, welche bereits in der Miete enthalten seien. Im Mietvertrag heisst es: "Die Betriebskosten mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten werden als Pauschale in Höhe von 50 € pro Monat entrichtet.

Diese monatliche Pauschaule hat er bereits verrechnet.

Ich habe von ihm die Abrechnung der ISTA (Heizung und Warmwasser) erhalten und eine von ihm handschriftlich angefertigte Rechnung erhalten, die so aussieht:


Heizung-Abrechnung


  • Nachzahlung: 187,10

  • Wasserverbrauch 33 m2 á 3,62: 118,46

  • Müllgebühr: 21,-

  • -------------------
    326,56



Ich find das echt ziemlich chaotisch, kann aber von den beiden nicht mehr verlangen, weil sie wie gesagt beide Mitte 70 sind.
Es geht mir auch nicht darum, mich irgendwie mit ihnen anzulegen oder irgendwie Druck auszuüben (besteht ja auch gar kein Grund bisher), weil ich die beiden wirklich mag. Ausserdem wohnen sie direkt neben mir.

Im Grunde gehts mir darum: wie stelle ich den Antrag auf Übernahme dieser Kosten. Worauf muss ich achten?

Vielen Dank schonmal!!




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 03.08.2008 - 14:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also diese Abrechnung akzeptiert die ARGE definitiv nicht!

Hier fehlt:
- der Betrag für die verbrauchten Heizkosten
- die Abrechnung der bereits vorausgezahlten Heizkosten.
Erst dann kommt der Nachzahlungsbetrag.

Das selbe gilt für die Nebenkosten.

Falls die alten Herrschaften das nicht selber schaffen, biete ihnen an, diese Aufstellung selbst vorzunehmen und von ihnen abzeichnen zu lassen.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gorilla 
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Registriert seit: 03.08.2008
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...   Erstellt am 03.08.2008 - 15:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ok, danke.

und wenn ich ne detallierte aufstellung habe, dann reicht ansonsten ein einfaches anschreiben a la:

hiermit beantrage ich die übernahme der in der anlage aufgeführten kosten?

und das wars?

edit: die miete geht direkt auf das konto des vermieters. wohin ginge dieses geld?

[Dieser Beitrag wurde am 03.08.2008 - 15:40 von Gorilla aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 04.08.2008 - 14:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das wars

Da die Abtretungserklärung i.d.R. nur über die normale Mietzahlung läuft, muss das Amt diese Nachzahlung auf dein Konto überweisen. Du kannst in dem Nachzahlungsantrag allerdings auch eine Abtretung derselben gegenüber dem Vermieter erklären und diese so direkt an den Vermieter zahlen lassen.





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