Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Michael32 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 22.11.2007
Beiträge: 1
Nachricht senden
...   Erstellt am 22.11.2007 - 12:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Tip geben.

Es geht um folgendes:

Ein freund von mir bat mich vor einigen Wochen etwas
übers Internet zu bestellen da er kein Internet hat.
Da ich z.b bei E-bay angemeldet bin, bestellten wir es und er gab mir das Geld in Bar, welches ich sofort auf mein Konto einzahlte und am nächste Tag auch schon wieder abgebucht wurde.


Jetzt wollte aber das AA Kontoauszüge sehen und sahen natürlich die Bareinzahlung und jetzt soll ich einen Nachweis erbringen woher die Einzahlung erfolgen konnte.

Was soll ich nun tun?Ich kann mir das natürlich von meinem Freund bestätigen lassen das er mir das Geld gab aber reicht das auch aus?Dazu muss ich sagen,dass er auch Hartz4 empfänger ist..Könnten ihn dadurch auch nachteile entehen?(ist kein kleiner Betrag)...oder sollte ich jemanden fragen der Arbeit hat?hilffeeee

Danke in vorraus

Micha




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
Nachricht senden
...   Erstellt am 22.11.2007 - 13:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Michael,

Bestellung ausdrucken, bzw. irgendeine Unterlage, die diesen Kauf beweisen dürfte es ja geben.

Freund hat kein Internet, er bestätigt den Kauf.

So würde ich es machen.

Grundsätzlich:
Es ist nicht verboten Einzahlungen auf ein Konto zu tätigen.
Wenn ich von meinem ALGII 200€ heute abholen, ich nicht alles brauche und wieder 100€ einzahle, brauche ich das nicht zu beweisen.
Auch ein ALGII-Empfänger ist ein Mensch, der durchaus in der Lage ist (und auch das Recht dazu hat) Finanzgeschäfte, solange sie innerhalb der ALGII-Regeln liegen, zu tätigen.

Gruß
Quinky





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Bareinzahlung auf Kontoauszug Popcorn123 3 sevenid
Welche Nachweise dürfen verlangt werden collins 1 sevenid
über 25 1 sevenid
Informationen für über 58-jährige 3 sevenid
Die Wahrheit über Hartz IV DirkGrund 4 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
Bloxi (37), sammy7567 (34), tinober (37), andi81 (28), jasmin30 (33), DoroLang (29), Teilchen (29), Marina (36)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
bareinzahlung | hartz 4 bareinzahlung | hartz iv bareinzahlung auf konto | hartz ivbareinzahlungenkonto | bareinzahlung bei hartz 4 | hartz iv bargeldeinzahlungen | bareinzahlung aufs konto bei harz 4
blank