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Michael32 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 22.11.2007 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2007 - 12:59 | |
Hallo zusammen,
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Tip geben.
Es geht um folgendes:
Ein freund von mir bat mich vor einigen Wochen etwas
übers Internet zu bestellen da er kein Internet hat.
Da ich z.b bei E-bay angemeldet bin, bestellten wir es und er gab mir das Geld in Bar, welches ich sofort auf mein Konto einzahlte und am nächste Tag auch schon wieder abgebucht wurde.
Jetzt wollte aber das AA Kontoauszüge sehen und sahen natürlich die Bareinzahlung und jetzt soll ich einen Nachweis erbringen woher die Einzahlung erfolgen konnte.
Was soll ich nun tun?Ich kann mir das natürlich von meinem Freund bestätigen lassen das er mir das Geld gab aber reicht das auch aus?Dazu muss ich sagen,dass er auch Hartz4 empfänger ist..Könnten ihn dadurch auch nachteile entehen?(ist kein kleiner Betrag)...oder sollte ich jemanden fragen der Arbeit hat?hilffeeee
Danke in vorraus
Micha
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 22.11.2007 - 13:21 | |
Hi Michael,
Bestellung ausdrucken, bzw. irgendeine Unterlage, die diesen Kauf beweisen dürfte es ja geben.
Freund hat kein Internet, er bestätigt den Kauf.
So würde ich es machen.
Grundsätzlich:
Es ist nicht verboten Einzahlungen auf ein Konto zu tätigen.
Wenn ich von meinem ALGII 200€ heute abholen, ich nicht alles brauche und wieder 100€ einzahle, brauche ich das nicht zu beweisen.
Auch ein ALGII-Empfänger ist ein Mensch, der durchaus in der Lage ist (und auch das Recht dazu hat) Finanzgeschäfte, solange sie innerhalb der ALGII-Regeln liegen, zu tätigen.
Gruß
Quinky
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