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Franz77 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 09.06.2008 - 23:04 | |
Hallo, ich war einige Jahre Selbständig und habe nun einen Krankheitsfall, da ich niergends Geld beziehen kann muss ich meine Selbständigkeit aufgeben.
War jetzt schon auf dem Amt und habe mir die Formulare geholt, ich rutsche ja gleich ins AG2.
Jetzt wollte ich mal fragen welche Dinge ich beachten muss bevor ich die Formulare ausfülle.
Ich bin, als bei mir alles nicht mehr so gelaufen ist und ich die Miete nicht mehr zahlen konnte zu meinen Eltern gezogen, doch das Verhältnis ist alles andere als gut, ist eine absolute Notlösung und ich schlafe hier im Büro auf der Couch.
Ich weiss halt nicht ob ich das so angeben soll, das ich bei meinen Eltern bin, ich muss da ja dann alles von denen mit angeben, das würden die nie tun, wir schlagen uns ja so schon fast die Köpfe ein.
Ist es da besser wenn ich in ein Mietverhältnis gehe, bevor ich das Formular ausfülle??
Was passiert mit meinen Privaten-Rentenversicherungen, gehen die da dran??
Ich bin völig hilflos, weiss nicht an wen ich mich da sonst wenden soll ausser an dieses Forum, ich war noch nie in so einer Situation. Bin da völlig überfordert, was man da angeben soll und muss und was nicht.
Weiss auch nicht wie das ist, weil ich für längere Zeit in eine Klinik muss.
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.06.2008 - 12:55 | |
Ich gehe mal davon aus, dass du über 25 bist(?).
De facto bist du derzeit Obdachlos und übernachtest bei deinen Eltern. Das solltest du dem Amt auch so angeben und das du deshalb eine eigene Wohnung suchst.
Das Amt muss dir daraufhin die Angemessenheitskriterien nennen, du holst dir ein Mietangebot, lässt vom Amt die Kostenübernahme bestätigen undkannst dann den Mietvertrag unterschrieben und einziehen.
In deinem ALG II Antrag gibst du auch nur DEINE Angaben an, sonst nichts.
Angaben über Einkommen und Vermögen deiner Eltern kann und darf das Amt nicht fordern.
Dein Vermögen unterliegt den Freibeträgen nach § 12 SGB II. Das sind:
- Vermögensfreibetrag = 150€ x Alter
- Altersvorsorgefreibetrag = 250€ x Alter
- Bargeld 750€ pauschal für Anschaffungen
- Riester-Rente in Höhe der staatlichen Förderung
uvm.
Lies dazu auch unbedingt den "Ratgeber Vermögen" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Wenn du in stationären Aufenhalt musst, musst du das dem Amt mitteilen. Das Amt wird daraufhin versuchen, dir deinen Regelsatz um 35% zu kürzen, das ist aber rechtswidrig und dagegen kannst du erfolgreich vorgehen. Melde dich dazu wieder hier.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Franz77 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 10.06.2008 - 23:01 | |
Danke für deine Schnelle Antwort.
Ja, ich bin schon 30 Jahre alt.
Naja obdachlos?? Ich bin hier schon gemeldet.
Desweiteren wäre es auch noch so , nach langer Verhandlung das meine Eltern mir angeboten haben mir eine Wohnung zu vermieten die sie noch haben,da die in ein paar Monaten frei wird. Sie würden mir auch so einen Satz für die Miete berechnen das es für das Amt ok ist.
Geht das überhaupt?? Kann ich von meinen Eltern in so einem Fall eine Wohnung anmieten?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.06.2008 - 09:52 | |
Du kannst von meinen Eltern problemlos eine Wohnung anmieten. Es gibt da keine gesetzlichen Vorgaben.
Auch wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, ändert das doch nichts daran, dass du dort, wie du selber schriebst, im Büro auf der Couch schläfst.
Du hast also kein eigenes Zimmer und schon gar kein eigenes Bett. Das erfüllt die Definition für Obdachlos, oder besser: ohne festen eigenen Wohnsitz.
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Franz77 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 12.06.2008 - 09:31 | |
Ah danke sehr, ist echt ein spitzen Forum hier.
Hat mir schon viel weiter geholfen!!!
Muss ich sonst noch was beachten??
Was soll man auf jeden Fall vermeiden zu sagen?? Oder gibt es hier drin schon irgendwo ein Thema das damit behandelt wurde??
Ich habe demnächst den Termin um den Antrag abzugeben, habe irgendwie richtig Angst davor das die mich einfach ablehnen, ist echt ein Scheissgefühl, auf jemanden angewiesen zu sein, muss mich mit meiner Krankheit und dem Zeug hier noch rumschlagen, das ist echt belastend!!!!
Noch eine Frage, ich bin ja noch Selbständig, kann ich mein Gewerbe als Teilgewerbe weiter laufen lassen???
Viele Grüsse und Danke Danke Danke
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.06.2008 - 18:18 | |
"Ich habe keine eigene Wohnung und penne notgedrungen im Büro meiner Eltern auf der Couch, weil die mich nicht im Straßengraben pennen lassen wollten, aber das ist nur eine Notlösung und ich muss da so schnell wie möglich wieder raus! Ich brauche also eine eigene Wohnung!"
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