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Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 350
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 17:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das hessische Landessozialgericht hatte am Donnerstag (29.Oktober) verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen bei Hartz IV geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben.

Ebenfalls ist seit dem 30.Juli eine Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin aus dem Neckar-Kreis anhängig. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1523/08 wurde der Frau durch das höchste Gericht Prozesskostenhilfe gewährt und gleichzeitig der Bundestag, Bundesregierung alle Bundesländer und zahlreiche Bundesbehörden und Verbände mit einer Stellungnahme bis Ende November beauftragt. Deshalb rät das Erwerbslosen Forum Deutschland, dass Betroffene sich unbedingt noch vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre eventuellen Ansprüche für die Vergangenheit sichern sollen. Normalerweise müssen Behröden ihre Entscheidungen für die Vergangenheit zurück nehmen und Geldleistungen bis zu vier Jahre für die Vergangenheit zurück zahlen.

Dennoch gibt es bei höchstrichterlichen Entscheidungen eine Sonderregelung, wonach Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher sog. Überprüfungsanträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten. (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).

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Signatur
Redakteur bei
www.gegen-hartz.de


Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 03.11.2008 - 12:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich muss mal korrigieren: auch mittels Widerspruch oder Überprüfungsantrag ist hier eine Nachforderung für Zeiten vor der Entscheidung rechtlich ausgeschlossen, siehe hier:
Regelsatz vorm Bundesverfassungsgericht: Widerspruch oder Überprüfungsantrag?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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