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VittaLeria 
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 18:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an alle hilfsbereite Menschen!
Nun hat es uns auch erwischt und wir sind gezwungen ALG II zu beantragen. Ich habe schon Alles ausgefüllt und die nötigen Nachweise rausgesucht. Nun habe noch ein Paar Fragen:
1. Müssen wir uns Arbeitslos melden, wenn ich selbständig bin?
2. Wegen den Kontoauszügen - ( hab hier auch schon viel gelesen, trotzdem nicht 100% verstanden) muss ich Kontoauszüge vorlegen? Und wenn ja, was genau ist unter "Vorlegen" zu verstehen- die SB kann in meinem Beisein die Originale sich ansehen oder darf die SB diese sich kopieren?
3.Wegen unserem Eigenheim - am Telefon hat die SB zu mir gesagt, ich muss die aktuellen Bodenrichtwerte mir besorgen. Im Informationsblatt bzw. Ausfüllanleitung stand : Als Nachweis für den Verkehrswert von Immobilien gelten Kaufverträge oder Verkehrswertgutachten, die nicht älter als drei Jahre sind. Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, werden vom Leistungsträger ..... bei bebauten Grundstücken die Angaben aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse bei den Kataster- und Vermessungsämtern für die Berechnungen zu Grunde gelegt.
Was ist nun korrekt?

Das ist vorerst Alles.


Liebe Grüsse und Riesen Dank im Vorraus!!!!




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 11:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zu 1.
beim ALG II gibt es keine Arbeitslos-Meldung. ALG II beziehende Kinder unter 25 müssen sich dennoch beim AA arbeitslos melden, um weiterhin Anspruch auf KiGe zu haben.

zu 2.
Mit Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 hat das Bundessozialgericht erklärt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen zulässig ist.
Vorlage heist Vorlage, nicht kopieren oder behalten.

Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Kontoauszüge" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

zu 3.
Das was im Infoblatt stand.
Das steht auch so in der Weisung der BA zu § 12 SGB II ab Rz 12.42:
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

[Dieser Beitrag wurde am 09.11.2008 - 11:27 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

VittaLeria 
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 13:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 





VittaLeria 
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...   Erstellt am 10.11.2008 - 22:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo wieder mal!

Hab noch Fragen:
1. muss meine 16-jährige Tochter trotz Schulbescheinigung eine EGV unterschreiben?
2. Wo finde ich mehr Infos über EGV?
3. Sozialpass, GEZ Befreiung, Betriebskostennachforderung, Klassenfahrtkosten, kostenfreier Bibliotheksausweis, Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse … wie und wann kann ich diese kriegen, bzw. beantragen?
4. Was ist mit Kosten für den Schulbus?



VLG




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 11.11.2008 - 00:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo VittaLeria,

zu 1: NEIN! Ich zitiere mal aus einem ähnlichen Fall:

Cherie schrieb
    Jugendliche und junge Erwachsen unter 25 die weiter der Vollzeitschulpflicht unterliegen, müssen keine EGV unterschreiben laut 15 SGB II i.V.m. Arbeitshilfen EGV Hier

    In diesen Durchführungshinweisen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das SchülerInnen keine EGV unterschreiben müssen. Siehe Hier

zu 2: Grundsätzliches zur EGV

zu 3: BK-Nachforderungen werden bei der ARGE beantragt.

Für die weitere Beantwortung reiche ich dich mal weiter...

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 11.11.2008 - 14:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


- Sozialpass: Stadt, Kommune
- GEZ Befreiung: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefrei … x_ger.html
- Betriebskostennachforderung, Klassenfahrtkosten: ARGE
- kostenfreier Bibliotheksausweis: Bilbiothek
- Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse: Krankenkasse
- Kosten für den Schulbus: Schulamt, Gemeinde oder Landkreis





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VittaLeria 
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...   Erstellt am 12.11.2008 - 21:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 





VittaLeria 
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...   Erstellt am 07.12.2008 - 19:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe nun endlich meinen Bescheid bekommen

da ich am 28.10.2008 ALG II beantragt habe, wird nur bis zum 31.03.2009 bezahlt

auf meine Anfrage warum mir nur 5 Monate und 4 Tage bezahlt wird, bekamm ich von meiner SB: "Der Computer nimmt es nicht anders an, Oktober zählt als ganzer Monat."

IST DAS KORREKT?

und meine Heizkosten musste ich gesondert beantragen ( habe alle Papiere am 10.11.2008 abgegeben, auch die Rechnung vom Heizölbetankung)
eine mündliche formlose beantragung hatte woll nicht gereicht, musste noch mal zum Amt, um eine schriftliche formlose zu machen.
Jetzt liegt auch hier ein Bescheid vor. Für die Heizperiode 2008-2009 wird uns für einen 4-5 Personen-Haushalt eine pauschale Beihilfe zur Beschaffung von festen Brennstoffen (Holz und Brikett) in Höhe von 945,48€ festgesetzt.
Tatsächlich habe ich fürs Öl 1115,09 bezahlt.

Sollte ich hier auch Widerspruch einlegen?




VittaLeria 
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...   Erstellt am 07.12.2008 - 19:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


PS: Bescheit datirt am 25.11.2008, bekommen hab ich ihn am 28.11.2008.
Der Bescheid wegen Heizkostenbeihilfe ist vom 03.12.2008




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 08.12.2008 - 16:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


VittaLeria schrieb
    Für die Heizperiode 2008-2009 wird uns für einen 4-5 Personen-Haushalt eine pauschale Beihilfe zur Beschaffung von festen Brennstoffen (Holz und Brikett) in Höhe von 945,48€ festgesetzt. Tatsächlich habe ich fürs Öl 1115,09 bezahlt. Sollte ich hier auch Widerspruch einlegen?

Hallo VittaLeria,

sofort Widerspruch! Die Berechnung der ARGE ist falsch. Ich zitiere mal aus unserem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft:

Heizkosten
In seinem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.


@ Ottokar: Korrekt so?

LG Wolf





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