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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 08.11.2008 - 18:26 | |
Hallo an alle hilfsbereite Menschen!
Nun hat es uns auch erwischt und wir sind gezwungen ALG II zu beantragen. Ich habe schon Alles ausgefüllt und die nötigen Nachweise rausgesucht. Nun habe noch ein Paar Fragen:
1. Müssen wir uns Arbeitslos melden, wenn ich selbständig bin?
2. Wegen den Kontoauszügen - ( hab hier auch schon viel gelesen, trotzdem nicht 100% verstanden) muss ich Kontoauszüge vorlegen? Und wenn ja, was genau ist unter "Vorlegen" zu verstehen- die SB kann in meinem Beisein die Originale sich ansehen oder darf die SB diese sich kopieren?
3.Wegen unserem Eigenheim - am Telefon hat die SB zu mir gesagt, ich muss die aktuellen Bodenrichtwerte mir besorgen. Im Informationsblatt bzw. Ausfüllanleitung stand : Als Nachweis für den Verkehrswert von Immobilien gelten Kaufverträge oder Verkehrswertgutachten, die nicht älter als drei Jahre sind. Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, werden vom Leistungsträger ..... bei bebauten Grundstücken die Angaben aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse bei den Kataster- und Vermessungsämtern für die Berechnungen zu Grunde gelegt.
Was ist nun korrekt?
Das ist vorerst Alles.
Liebe Grüsse und Riesen Dank im Vorraus!!!!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 11:26 | |
zu 1.
beim ALG II gibt es keine Arbeitslos-Meldung. ALG II beziehende Kinder unter 25 müssen sich dennoch beim AA arbeitslos melden, um weiterhin Anspruch auf KiGe zu haben.
zu 2.
Mit Urteil B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 hat das Bundessozialgericht erklärt, dass die Forderung der Vorlage von Kontoauszügen der letzten 3 Monate sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsanträgen zulässig ist.
Vorlage heist Vorlage, nicht kopieren oder behalten.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Kontoauszüge" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
zu 3.
Das was im Infoblatt stand.
Das steht auch so in der Weisung der BA zu § 12 SGB II ab Rz 12.42:
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
[Dieser Beitrag wurde am 09.11.2008 - 11:27 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 13:33 | |

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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 22:55 | |
Hallo wieder mal!
Hab noch Fragen:
1. muss meine 16-jährige Tochter trotz Schulbescheinigung eine EGV unterschreiben?
2. Wo finde ich mehr Infos über EGV?
3. Sozialpass, GEZ Befreiung, Betriebskostennachforderung, Klassenfahrtkosten, kostenfreier Bibliotheksausweis, Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse … wie und wann kann ich diese kriegen, bzw. beantragen?
4. Was ist mit Kosten für den Schulbus?
 
VLG 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 00:43 | |
Hallo VittaLeria,
zu 1: NEIN! Ich zitiere mal aus einem ähnlichen Fall:
Cherie schrieb
Jugendliche und junge Erwachsen unter 25 die weiter der Vollzeitschulpflicht unterliegen, müssen keine EGV unterschreiben laut 15 SGB II i.V.m. Arbeitshilfen EGV Hier
In diesen Durchführungshinweisen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das SchülerInnen keine EGV unterschreiben müssen. Siehe Hier
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zu 2: Grundsätzliches zur EGV
zu 3: BK-Nachforderungen werden bei der ARGE beantragt.
Für die weitere Beantwortung reiche ich dich mal weiter... 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 14:05 | |
- Sozialpass: Stadt, Kommune
- GEZ Befreiung: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefrei … x_ger.html
- Betriebskostennachforderung, Klassenfahrtkosten: ARGE
- kostenfreier Bibliotheksausweis: Bilbiothek
- Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse: Krankenkasse
- Kosten für den Schulbus: Schulamt, Gemeinde oder Landkreis
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 21:59 | |

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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 07.12.2008 - 19:21 | |
Habe nun endlich meinen Bescheid bekommen
da ich am 28.10.2008 ALG II beantragt habe, wird nur bis zum 31.03.2009 bezahlt 
auf meine Anfrage warum mir nur 5 Monate und 4 Tage bezahlt wird, bekamm ich von meiner SB: "Der Computer nimmt es nicht anders an, Oktober zählt als ganzer Monat."
IST DAS KORREKT?
und meine Heizkosten musste ich gesondert beantragen ( habe alle Papiere am 10.11.2008 abgegeben, auch die Rechnung vom Heizölbetankung)
eine mündliche formlose beantragung hatte woll nicht gereicht, musste noch mal zum Amt, um eine schriftliche formlose zu machen.
Jetzt liegt auch hier ein Bescheid vor. Für die Heizperiode 2008-2009 wird uns für einen 4-5 Personen-Haushalt eine pauschale Beihilfe zur Beschaffung von festen Brennstoffen (Holz und Brikett) in Höhe von 945,48€ festgesetzt.
Tatsächlich habe ich fürs Öl 1115,09 bezahlt.
Sollte ich hier auch Widerspruch einlegen?
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VittaLeria Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 05.11.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 07.12.2008 - 19:27 | |
PS: Bescheit datirt am 25.11.2008, bekommen hab ich ihn am 28.11.2008.
Der Bescheid wegen Heizkostenbeihilfe ist vom 03.12.2008
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 08.12.2008 - 16:54 | |
VittaLeria schrieb
Für die Heizperiode 2008-2009 wird uns für einen 4-5 Personen-Haushalt eine pauschale Beihilfe zur Beschaffung von festen Brennstoffen (Holz und Brikett) in Höhe von 945,48€ festgesetzt. Tatsächlich habe ich fürs Öl 1115,09 bezahlt. Sollte ich hier auch Widerspruch einlegen? |
Hallo VittaLeria,
sofort Widerspruch! Die Berechnung der ARGE ist falsch. Ich zitiere mal aus unserem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft:
Heizkosten
In seinem Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R, hat das BSG klargestellt, dass Heizkosten immer in tatsächlicher Höhe, auch als Einmalbeträge z.B. bei jährlicher Heizölbeschaffung, zu übernehmen sind. Eine Pauschalierung oder ein Verweis auf monatliche Abschlagszahlungen sind rechtswidrig.
@ Ottokar: Korrekt so?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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