<Gast> unregistriert
| Erstellt am 10.08.2006 - 16:06 |  |
Ich bräuchte Rat in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit:
Eine meiner Mitarbeiterinnen ist im Karenz. In einigen Wochen endet die 2-jährige Karenzzeit (2. Geburtstag d. Kindes; Väterkarenz wurde nicht in Anspruch genommen). Die Mitarbeiterin ist bisher nicht bereit mitzuteilen, ob sie ihren Dienst wieder antritt und wenn ja, in vollem Umfang oder ob sie eine Teilzeitvariante überlegt. Bisher weicht die Mitarbeiterin diesbezüglichen Gesprächen immer wieder aus. Gibts es irgendwelche Fristen, die der Dienstgeber einzuhalten hat? Muß ich die Dienstnehmerin auffordern ihre Arbeit wieder aufzunehmen oder ist das kommentarlose "Nichterscheinen" nach Ende der Karenzzeit automatisch ein vorzeitiger Austritt?
Bitte um Info!
Herzlichen Dank
S.
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Celsus  administrator guest relations coordinator
         

Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 384 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2006 - 13:30 |  |
Eine audrückliche Pflicht deiner Mitarbeiterin, den Dienstantritt mitzuteilen, kann ich nicht erkennen. Auch im Hinblick auf eine Kündigung oder gar Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt gibt es nach deiner Schilderung keine Anhaltspunkte.
Wenn sie allerdings Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen will, muss sie dies mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Teilzeit schriftlich bekanntgeben.
Wenn sie sich also nicht äußert, läuft das Arbeitsverhältnis ganz normal weiter.
Natürlich ist ein eventuelles "kommentarloses Nichterscheinen" ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund problematisch. Aber auch hier gilt im Rahmen des Mutterschutzgesetzes für eine Entlassung ähnliches wie außerhalb, dass es ganz kurz gesagt auf die Gesamtumstände der Unterlassung der Arbeitsleistung ankommt.
Ob das Nichterscheinen nach der Karenz vielleicht schlüssig als ein von der AN gewünschter vorzeitiger Austritt zu werten ist, ist mehr als zu bezweifeln und mE, sofern nicht andere Umstände hinzutreten, sicher zu verneinen.
Für einen vorzeitigen Austritt zu diesem Zeitpunkt bräuchte es aber jedenfalls ganz normal einen wichtigen Grund.
Denn im Mutterschutzgesetz gibt es zwar die Möglichkeit, bei Inanspruchnahme der Karenz den vorzeitigen Austritt zu erklären, aber das bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenzzeit.
LG @Celsus
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Celsus  administrator guest relations coordinator
         

Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 384 Nachricht senden | Erstellt am 30.04.2007 - 22:51 |  |
Ich muss in diesem Thread nur mal einen Eintrag setzen, um die Anzeige wieder zu aktualisieren. 
Ein Lob an die Forensoftware! 
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Celsus  administrator guest relations coordinator
         

Status: Offline Registriert seit: 17.10.2005 Beiträge: 384 Nachricht senden | Erstellt am 26.03.2008 - 14:31 |  |
Liebe User,
ich muss aufgrund einer (bereits behobenen) kurzeitigen Forensoftwarespinnerei einfach in jedem Bereich einen neuen Eintrag machen, damit der Direktlink wieder funktioniert. Tja, das mach ich hiermit. 
Wünsche weiter frohes Schreiben im Forum! 
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