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hansoliver 
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...

Status: Offline
Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 23.07.2008 - 23:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo liebe Leute,
mein erster Beitrag :D
ich wusste echt nicht an wen ich mich wenden soll,da fiel mir diese Seite ein denn von hier hatte ich viele Anträge usw.
danke nochma ist echt eine gute idee...

nun zum thema:
ich habe einen neben job angenommen am 1.06
habs aba erst im Juli mitgeteilt...
ich bin sohn eines hartz4 empfängers und schüler...
der job ist auf 160€ basis.
jetzt hab ich einen brief bekommen von wegen anhörung???
die wollen mir was abziehen (oder besser gesagt meinem vater) und dies zurückfordern.
ich soll stellung beziehen bis zu einer frist.
es ist wichtig wegen eines "zuflussprinzips".
Was zum Henker ist das denn?
Was soll ich tun?!
ich weiss echt net mehr weiter...
danke im voraus
ich hoffe ihr könnt mir helfen

ps. achja hate ich vergessen die abrechnung des lohns bekommen wir erst jeden 15. also habe ich sie erst am 15.7 bekommen

[Dieser Beitrag wurde am 24.07.2008 - 00:02 von hansoliver aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 24.07.2008 - 03:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Hansoliver,

lies mal bitte zuerst im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn)

hansoliver schrieb
    ich bin sohn eines hartz4 empfängers und schüler...

Dann vermute ich mal stark, dass du noch nicht volljährig bist. ^^ Lies mal bitte hier: Kinder: Kindergeld und Zuverdienst und zwar den Abschnitt "Zuverdienst".

hansoliver schrieb
    jetzt hab ich einen brief bekommen von wegen anhörung??? die wollen mir was abziehen (oder besser gesagt meinem vater) und dies zurückfordern. ich soll stellung beziehen bis zu einer frist.

Was genau wirft die ARGE dir denn vor? Kannst du den Text mal hier einstellen (ohne persönl. Daten!)? Bis wann mußt du antworten?

Lies dir mal bitte alles genau durch und beantworte die Fragen. Dann können wir weitermachen.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


hansoliver 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 24.07.2008 - 17:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also ich soll bis zum 1.8 antworten...
Hier der Brief:
(...)Wie sie uns erst am xx.07.08 mitteilten, haben sie bereits zum 01.06.08 eine tätigkeit bei xxx, in xxx aufgenommen. Wir planen m die daraus seitdem entstandene Überzahlungen von ihnen zurückzufordern und geben ihnen bis zum 08.08.08 (lol geiles datum) Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Dabei ist besonders wegen des sog. Zuflussprinzips wichtig , wann sie ihren Lohn erhalten haben. Sollten sie bis zum 08.08.08 keine angaben machen , wird nach aktenlage entschieden(...)
ja ich bin minderjährig aber nur noch ein halbes jahr c.a
ich bin 17.
was soll ich schreiben???

danke nochmals
mfg




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.07.2008 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann mache denen mal die geforderten Angaben.
Zurückzahlen musst ausschließlich du dein ALG II, das du zuviel erhalten hast.
Es sei denn, es ergibt sich ein Einkommensüberhang deines KiGe, das du nicht zur Deckung deines Bedarfes benötigst. Dieser Überschuß wird dann beim Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet, der davon seinen 30€ Freibetrag nach ALG II-V geltend machen kann, sofern er diesen nicht bereits bei anderem Einkommen erhält.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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