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megamokka 
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...

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Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 23.06.2008 - 16:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen.

Ich bin 21 und mache im Januar meine Abschlussprüfung.

Ich wohne aus Kostengründen noch bei meiner Mutter.

Meine Mutter berkommt im Moment Harz4 sowie für sich und meine Schwester. Meinen Mietanteil muss ich selber tragen.
Meine Mutter bekommt außerdem für mich Kindergeld.

Ich verdiene im Moment 650€ und in 3Monaten dann 700€(Brutto)

Jetzt soll ich beim Amt einen Einkommesnachweis vorlegen.

Kann man mit Kürzungen rechnen?

Bzw im Januar werde ich kurzfristig übernommen.

Ich verdiene dann 1800€(brutto). Danach habe ich eine gute Aussicht auf eine Stelle.
Dort würde ich die ersten 3 Monate 2000€(brutto)verdienen, danach 2600€.

Ich würde gerne die ersten 3-4 Monate sparen und dann ausziehen. Könnte meine Mutter wärend dieser Zeit mit Kürzungen rechnen? (abgesehen vom Kindergeld, das ist schon klar).

Danke schonmal.

LG

Thorsten




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.06.2008 - 14:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe ich das richtig verstanden, dass du keine Leistungen erhälst?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. das Amt prüft, ob und inwieweit dein Kindergeld deiner Mutter, abzgl. Freibetrag, als Einkommen angerechnet werden kann,
2. es versucht deiner Mutter zu unterstellen, dass du sie aus deinem Einkommen unterstützt.

1. ist vollkommen legal, bei 2. solltest du dieser Vermutung schriftlich widersprechen, indem du erklärst, dass du deine Mutter aus deinem Einkommen in keiner Weise unterstützt.

Steht in dieser Aufforderung kein Grund drin?
Dann fordere eine Begründung!
Hierbei handelt es sich um eine Datenerhebung nach § 67a SGB X. Diese ist nach 67a Abs. 3 Satz 1 SGB X zu begründen!





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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megamokka 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 23.06.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 12:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die Antwort.

Ja ich bekomme keine Leistungen.

Die wollen einen Einkommensbescheid sämmtlicher Leute die in in unserem Haushalt leben, d.h. den Einkommensbescheid meiner Mutter (1€ Job), meine Schwester geht ja eh noch aufs Gymnasium und jetzt neuerding auch von mir.

Ein neuer Antrag ist nötig da meine Mutter einen neuen Vertrag für den 1€ Job bekommt und anbei liegt halt ein Zettel den mein Arbeitgeber ausfüllen soll(Einkommen etc). Begründung gibt es keine.

Und meine Frage ist, ob die meiner Mutter das Geld kürzen können, wenn ich ein zu hohes Einkommen habe und das Amt mich zur Unterstützung zwingen kann.(Wen ich privat unterstütze geht niemanden etwas an)




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 11:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


megamokka schrieb

    Und meine Frage ist, ob die meiner Mutter das Geld kürzen können, wenn ich ein zu hohes Einkommen habe und das Amt mich zur Unterstützung zwingen kann.(Wen ich privat unterstütze geht niemanden etwas an)

Nein, kann das Amt nicht.
Bitte schreibe eine Erklärung, in der du versicherst, dass du deine Mutter von deinem Einkommen nicht unterstützt. Diese soll deine Mutter zusammen mit den Unterlagen abgeben, die erforderlich sind um zu berechnen, ob und wieviel ihr von deinem KiGe als Einkommen angerechnet werden kann.
Die Erklärung sollte in etwa so aussehen:


Erklärung zur Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II

Hiermit erkläre ich, Frau ..., das ich meine Mutter mit meinem Einkommen in keiner Weise unterstütze oder sie davon provitiert, weder finanziell noch materiell.
Eine mögliche Anrechnung meines Einkommens, auch das, welches meinen Selbstbehalt übersteigt, ist damit ausgeschlossen und wäre rechtswidrig.


Ort, Datum


Unterschrift

[Dieser Beitrag wurde am 27.06.2008 - 11:40 von Ottokar aktualisiert]





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