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megamokka Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden |
Hallo zusammen. | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Habe ich das richtig verstanden, dass du keine Leistungen erhälst? Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
megamokka Neu dazu gekommen Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden |
Danke für die Antwort. | ||||
Ottokar ![]() Moderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden |
Nein, kann das Amt nicht. Bitte schreibe eine Erklärung, in der du versicherst, dass du deine Mutter von deinem Einkommen nicht unterstützt. Diese soll deine Mutter zusammen mit den Unterlagen abgeben, die erforderlich sind um zu berechnen, ob und wieviel ihr von deinem KiGe als Einkommen angerechnet werden kann. Die Erklärung sollte in etwa so aussehen: Erklärung zur Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II Hiermit erkläre ich, Frau ..., das ich meine Mutter mit meinem Einkommen in keiner Weise unterstütze oder sie davon provitiert, weder finanziell noch materiell. Eine mögliche Anrechnung meines Einkommens, auch das, welches meinen Selbstbehalt übersteigt, ist damit ausgeschlossen und wäre rechtswidrig. Ort, Datum Unterschrift [Dieser Beitrag wurde am 27.06.2008 - 11:40 von Ottokar aktualisiert] Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos! Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. ---===--- | ||||
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