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heiztec24 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 30.06.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 17:21 | |
hallo zusammen..habe nochmal ein Frage...Bin mit meinem Freund zusammen gezogen,erst machte die Arge probleme (vonwegen mein Freund ist voll unterhaltspflichtig für mich und meine Kinder).Ich bestand drauf das meinen Freund die ersten 12 monate nicht unterhaltspflichig ist und sie mir ein drittel (von den kosten unterkunft und Heizung)ab ziehen dürfen.
Jetzt habe ich mit denen tel.und mein Sachbearbeiter sagte das geht inordnung.
Heut kam der Bescheid , aber die Arge hat mir ein drittel von allen abgezogen.
Nun meine Frage ..ist das richtig.
Lebensunterhalt (vorher 118,35) nun 75,37
Unterkunft u.heizung( vorher 196,49)nun 147,34
DANKE im vorraus L.G heiztec
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 17:31 | |
KdU könnte stimmen da du ja weniger Kosten hast. Lebensunterhalt ist aber fraglich. Welche Einkommen wurden den dir und deinen Kindern angerechnet?
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 17:38 | |
Solange ihr keine BG seit, stehen euch die Regelsätze voll zu, nur die Unterkunftskosten richten sich nach der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, d.h. hier erhälst du den Anteil für deinen Freund nicht mehr.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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heiztec24 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 30.06.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 18:57 | |
Erst mal danke ...Mein Sohn (14 Jahre) und meine Tochter (19 Jahre arbeitet seit July fest,hat die Arge raus genommen..Dadurch bekomme ich weniger von der Arge,aber sie wohnt noch bei mir)
Ich gehe mal davon aus das die Arge mir 1 drittel von Kosten der Unterkunft abziehen kann.....
Und Sicherung zum Unterhalt bleibt...oder
L.G heiztec
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 18.10.2008 - 11:44 | |
Zu deiner BG gehören dabei du, dein Sohn und deine Tochter. Dein Freund bildet vorerst seine eigene BG.
Damit wohnen 4 Personen in der Wohnung, die Unterkunftskosten teilen sich also durch 4.
Du erhälst 2 Teile für dich und deinen Sohn, deine Tochter und dein Freund müssen ihre Teile selbst zahlen.
Du erhälst für dich außerdem 351€ Regelsatz und 42€ Alleinerziehendenmehrbedarf. Dein Sohn erhält 211€ Regelsatz, bei dem sein Kindergeld angerechnet und abgezogen wird, womit er letztlich noch 57€ ergänzend Regelsatz bekommt. Falls er noch Unterhalt erhält, wird dieser ebenfalls bei seinem Regelsatz und, wenn dann noch Unterhalt übrig ist, nachfolgend bei seinem Anteil an den Unterkunftskosten angerechnet und abgezogen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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heiztec24 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 30.06.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 19.10.2008 - 18:02 | |
Danke...allso werde ich morgen einspruch einlegen...
Werde euch bescheid geben was raus geworden ist
L.G heictec
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