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knuffelchen1965 unregistriert
| Erstellt am 27.08.2008 - 21:52 | |
Hallo erst mal an alle
Vieleicht steht hier im Forum solche Frage schon drin aber ich habe sie leider nicht gefunden
Ich (40 J /2 Kinder / Hartz IV Empfängerin) habe seid einigen Monaten einen Freund der von seiner Frau seid einem Monat geschieden ist. Er ist noch in dem Haus seiner EXfrau gemeldet und das finden wir extrem BLöd
Da wir nun aber erst kurz zusammen sind, möchte ich mich von ihm auch nicht finanziell abhäng machen. Und das würde ich ja wenn er bei mir einziehen würde. Und wer weiß ob es überhaupt alles gut läuft.
Bin etwas verängstig da ich ja schon viel mit dem Amt erlebt habe und nicht falsch machen möchte.
Mein Freund sagt aber auch das er mich und die Kinder nicht finanziell unterstützen kann, weil er selbst durch die Scheidung etc. noch zu viele Schulden hat und auch für seine Tochter noch Unterhalt bezahlen muss.
Ich habe gehört das wenn er zu mir zieht, dann werden wie zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft erklärt und er müsste auch seine Unterlagen einreichen.
Wenn er Einkommen hat und der Unterhalt für seine Tochter tituliert ist, dann kann dies entsprechend beim Freibetrag berücksichtigt werden. Schulden werden nicht in irgendeiner Form anerkannt
Wie bringe ich jetzt diese Situation dem Amt bei ?
Reicht eine Veränderung Mitteilung?
Muss er seine Finanzen offen legen?
Tausend fragen hätte ich noch
Aber das hier sind vorerst die wichtigsten.
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 01:01 | |
knuffelchen1965 schrieb
Vieleicht steht hier im Forum solche Frage schon drin aber ich habe sie leider nicht gefunden |
Hallo Knuffelchen,
dann helfe ich dir mal finden. 
knuffelchen1965 schrieb
Ich habe gehört das wenn er zu mir zieht, dann werden wie zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft erklärt und er müsste auch seine Unterlagen einreichen. |
Wer immer das erzählt hat... Es ist Blödsinn. Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II. Also, erst wenn ihr folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen
dann kann man euch als BG einstufen.
Zu deinen Fragen:
* Wie bringe ich jetzt diese Situation dem Amt bei?
- Du mußt denen nichts "beibringen". 
* Reicht eine Veränderung Mitteilung?
- Ja! Dazu benötigst du m. W. dieses Formular: Anlage VE - Verantwortungs - und Einstehensgemeinschaft (pdf)
Zur Frage 2 in dem Bogen könntest du z. B. folgenden Text verwenden:
Begründung:
Lt. § 7 Abs. 3a SGB II kann ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, nur vermutet werden, wenn Partner:
1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Keines dieser Merkmale trifft auf uns zu, deshalb sind wir (derzeit) keine Bedarfsgemeinschaft, Unterstützungs- oder eheähnliche Gemeinschaft.
* Muss er seine Finanzen offen legen?
- Nein! Ihr seid keine BG, also hat die ARGE kein Recht, diese Unterlagen zu fordern.
knuffelchen1965 schrieb
Tausend fragen hätte ich noch |
Okay... bitte max. im 10er Pack einreichen, damit wir da mit tippeln hinterher kommen. Nee, kleiner Joke *g*
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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knuffelchen1965 unregistriert
| Erstellt am 30.08.2008 - 00:17 | |
Hallo Wolf
ich danke Dir vorab erstmal für die schnelle Antwort

Also kann nächste Frage(n) folgen
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knuffelchen1965 unregistriert
| Erstellt am 30.08.2008 - 00:24 | |
Nun die Nächste Frage

Wenn er bei mir einzieht, und wir eine Haushaltsgemeinsschaft haben,
wird mir dann der Unterhalt(= nach ehelicher Unterhalt) gestrichen?
Oder bin ich mit dieser Frage im falschem Forum

wäre sehr schade denn ich finde es sehr nett bei Euch
Lg Knuffelchen
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knuffelchen1965 unregistriert
| Erstellt am 30.08.2008 - 00:29 | |

Und gleich noch eine Frage hinterher....
Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab. 
Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?
Würde ich das Amt nich damit überfordern?
Lg Knuffelchen 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.08.2008 - 15:06 | |
knuffelchen1965 schrieb
Nun die Nächste Frage

Wenn er bei mir einzieht, und wir eine Haushaltsgemeinsschaft haben,
wird mir dann der Unterhalt(= nach ehelicher Unterhalt) gestrichen?
Oder bin ich mit dieser Frage im falschem Forum

wäre sehr schade denn ich finde es sehr nett bei Euch
Lg Knuffelchen
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Nein, diesen Unterhalt erhälst du weiter, solange dein neuer Freund dich nicht unterstützt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 30.08.2008 - 15:07 | |
knuffelchen1965 schrieb

Und gleich noch eine Frage hinterher....
Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab. 
Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?
Würde ich das Amt nich damit überfordern?
Lg Knuffelchen 
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Das hängt davon ab, wann diese Veränderung eintritt, denn dann bist du zur Mitteilung verpflichtet.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
knuffelchen1965 unregistriert
| Erstellt am 31.08.2008 - 00:08 | |
Ottokar schrieb
knuffelchen1965 schrieb

Und gleich noch eine Frage hinterher....
Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab. 
Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?
Würde ich das Amt nich damit überfordern?
Lg Knuffelchen 
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Das hängt davon ab, wann diese Veränderung eintritt, denn dann bist du zur Mitteilung verpflichtet.
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Wir haben uns noh nicht entschieden zu wan, und ich wollte mich erst mal schlau machen bevor ich etwas falsch mache. Denn das Amt schießt ja IMMER Quer... um sowas auszuschließen.. weiß ich lieber vorher was mein Recht ist
Vielen Dank
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