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knuffelchen1965
unregistriert

...   Erstellt am 27.08.2008 - 21:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo erst mal an alle

Vieleicht steht hier im Forum solche Frage schon drin aber ich habe sie leider nicht gefunden

Ich (40 J /2 Kinder / Hartz IV Empfängerin) habe seid einigen Monaten einen Freund der von seiner Frau seid einem Monat geschieden ist. Er ist noch in dem Haus seiner EXfrau gemeldet und das finden wir extrem BLöd

Da wir nun aber erst kurz zusammen sind, möchte ich mich von ihm auch nicht finanziell abhäng machen. Und das würde ich ja wenn er bei mir einziehen würde. Und wer weiß ob es überhaupt alles gut läuft.
Bin etwas verängstig da ich ja schon viel mit dem Amt erlebt habe und nicht falsch machen möchte.

Mein Freund sagt aber auch das er mich und die Kinder nicht finanziell unterstützen kann, weil er selbst durch die Scheidung etc. noch zu viele Schulden hat und auch für seine Tochter noch Unterhalt bezahlen muss.
Ich habe gehört das wenn er zu mir zieht, dann werden wie zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft erklärt und er müsste auch seine Unterlagen einreichen.
Wenn er Einkommen hat und der Unterhalt für seine Tochter tituliert ist, dann kann dies entsprechend beim Freibetrag berücksichtigt werden. Schulden werden nicht in irgendeiner Form anerkannt

Wie bringe ich jetzt diese Situation dem Amt bei ?
Reicht eine Veränderung Mitteilung?
Muss er seine Finanzen offen legen?

Tausend fragen hätte ich noch
Aber das hier sind vorerst die wichtigsten.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 01:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


knuffelchen1965 schrieb
    Vieleicht steht hier im Forum solche Frage schon drin aber ich habe sie leider nicht gefunden

Hallo Knuffelchen,

dann helfe ich dir mal finden.

knuffelchen1965 schrieb
    Ich habe gehört das wenn er zu mir zieht, dann werden wie zwangsläufig zur Bedarfsgemeinschaft erklärt und er müsste auch seine Unterlagen einreichen.

Wer immer das erzählt hat... Es ist Blödsinn. Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a SGB II. Also, erst wenn ihr folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

dann kann man euch als BG einstufen.

Zu deinen Fragen:

* Wie bringe ich jetzt diese Situation dem Amt bei?
- Du mußt denen nichts "beibringen".
* Reicht eine Veränderung Mitteilung?
- Ja! Dazu benötigst du m. W. dieses Formular: Anlage VE - Verantwortungs - und Einstehensgemeinschaft (pdf)
Zur Frage 2 in dem Bogen könntest du z. B. folgenden Text verwenden:

Begründung:
Lt. § 7 Abs. 3a SGB II kann ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, nur vermutet werden, wenn Partner:
1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Keines dieser Merkmale trifft auf uns zu, deshalb sind wir (derzeit) keine Bedarfsgemeinschaft, Unterstützungs- oder eheähnliche Gemeinschaft.


* Muss er seine Finanzen offen legen?
- Nein! Ihr seid keine BG, also hat die ARGE kein Recht, diese Unterlagen zu fordern.

knuffelchen1965 schrieb
    Tausend fragen hätte ich noch

Okay... bitte max. im 10er Pack einreichen, damit wir da mit tippeln hinterher kommen. Nee, kleiner Joke *g*

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


knuffelchen1965
unregistriert

...   Erstellt am 30.08.2008 - 00:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf

ich danke Dir vorab erstmal für die schnelle Antwort



Also kann nächste Frage(n) folgen




knuffelchen1965
unregistriert

...   Erstellt am 30.08.2008 - 00:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nun die Nächste Frage



Wenn er bei mir einzieht, und wir eine Haushaltsgemeinsschaft haben,
wird mir dann der Unterhalt(= nach ehelicher Unterhalt) gestrichen?
Oder bin ich mit dieser Frage im falschem Forum

wäre sehr schade denn ich finde es sehr nett bei Euch

Lg Knuffelchen




knuffelchen1965
unregistriert

...   Erstellt am 30.08.2008 - 00:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



Und gleich noch eine Frage hinterher....

Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab.

Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?

Würde ich das Amt nich damit überfordern?

Lg Knuffelchen




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
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...   Erstellt am 30.08.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


knuffelchen1965 schrieb

    Nun die Nächste Frage



    Wenn er bei mir einzieht, und wir eine Haushaltsgemeinsschaft haben,
    wird mir dann der Unterhalt(= nach ehelicher Unterhalt) gestrichen?
    Oder bin ich mit dieser Frage im falschem Forum

    wäre sehr schade denn ich finde es sehr nett bei Euch

    Lg Knuffelchen


Nein, diesen Unterhalt erhälst du weiter, solange dein neuer Freund dich nicht unterstützt.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 30.08.2008 - 15:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


knuffelchen1965 schrieb


    Und gleich noch eine Frage hinterher....

    Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab.

    Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?

    Würde ich das Amt nich damit überfordern?

    Lg Knuffelchen


Das hängt davon ab, wann diese Veränderung eintritt, denn dann bist du zur Mitteilung verpflichtet.





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knuffelchen1965
unregistriert

...   Erstellt am 31.08.2008 - 00:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    knuffelchen1965 schrieb


      Und gleich noch eine Frage hinterher....

      Mein aktueller Bewilligungsbescheid läuft zum Sep 2008 ab.

      Sollte ich diese veränderungs mitteilung noch vorher machen?

      Würde ich das Amt nich damit überfordern?

      Lg Knuffelchen


    Das hängt davon ab, wann diese Veränderung eintritt, denn dann bist du zur Mitteilung verpflichtet.

Wir haben uns noh nicht entschieden zu wan, und ich wollte mich erst mal schlau machen bevor ich etwas falsch mache. Denn das Amt schießt ja IMMER Quer... um sowas auszuschließen.. weiß ich lieber vorher was mein Recht ist

Vielen Dank





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