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ingo_jankowski 
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...   Erstellt am 31.03.2007 - 21:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Kennt man in den Niederlanden sogenannte "Mini-Jobs"?
Antwort:
In den Niederlanden kennt man keine Mini-Jobs. Sozialversicherungs- und Steuerpflicht bestehen grundsätzlich ab der ersten Arbeitsstunde.





Ich übe einen “Mini-Job” in Deutschland aus. Hat es für mich Folgen, wenn ich zusätzlich einer Hauptbeschäftigung in den Niederlanden nachgehe?
Antwort:
Ja, Sie sind Grenzarbeiter, wohnen in Deutschland und sind in diesem Fall in zwei Staaten (Niederlande und Deutschland) in Lohndienst.
Hierdurch sind Sie in beiden Staaten steuerpflichtig (für einen “Mini-Job” können Sie jedoch eine Steuerbefreiung beim zuständigen Finanzamt vor Ort beantragen). Für beide Beschäftigungen sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber in den Niederlanden.






Ich arbeite in den Niederlanden in Lohndienst. Kann ich dann zuzsätzlich in Deutschland einen “Mini-Job” ausüben?
Antwort:
Ja, Sie sind Grenzarbeiter, wohnen in Deutschland und sind in diesem Fall in zwei Staaten (Niederlande und Deutschland) in Lohndienst.
Es ist jedoch dringend zu empfehlen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach der Sozialversicherungspflicht der beiden Beschäftigungen zu erkundigen.
Da in diesem Falle auch Einkommensteuer in beiden Ländern entrichtet werden muss, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach den Regeln einer eventuellen Steuerbefreiung.

[Dieser Beitrag wurde am 31.03.2007 - 21:22 von ingo_jankowski aktualisiert]





Signatur
Auswandern in die Niederlande


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