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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 01.05.2008 - 03:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo, bin grade ziemlich verwirrt.
ich habe seit langer zeit einen minijob, die arge hat eine bescheinigung meines arbeitgebers (ag), (datiert feb 07) über die höhe des monatlichen einkommens und dass dies immer gleich bleibt, das war auch bisher kein thema.
auch nicht, als ich den letzten folgeantrag gestellt habe, wo ich lediglich überall keine änderung angekreuzt habe. (der gilt bis 30.6.08)

jetzt hat mir jemand erzählt, (da ich ja nur bis unter 15 std. die woche arbeiten darf - das ist doch die sache da, von wegen ab 15 wochenstunden muss mich der ag sozialversicherungspflichtig anmelden), dass ich jetzt im neuen antrag die genauen stunden eintragen muss, die ich in der woche arbeite..danach hat mich bisher keiner gefragt..

stimmt es denn, dass dies der fall ist, weil dann komm ich hin und wieder über diese stundenzahl in der woche, da geringer stundenlohn

ist diese sache nicht schon vor einiger zeit geändert worden? leider und zu gunsten der ag, weil wenn nicht, verstehe ich nicht, wie mich der ag bei der minijobzentrale immer korrekt gemeldet hat, und auch dort nie was von der unter 15 stunden pro woche grenze die rede war..
ich kapier grad gar nix mehr
bitte um hilfe





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Uschi

Trinity ...
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...   Erstellt am 01.05.2008 - 09:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo flyingwitch,

nur bei Alg-I-Bezug gilt die 15.-Std.-pro-Woche-Grenze (das hat aber nichts mit dem Minijob zu tun), bei Alg II nicht. Dass man bei geringfügiger Beschäftigung nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten darf ist schon lange aufgehoben.
Erst ab einem Einkommen von über 400 Euro muss der AG Dich sozialversichern.

Hier erst einmal der Link zu Minijobzentrale mit vielen Informationen zum Thema:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Ho … __nnn=true


Es ARGE fragt wohl, ob Du unter oder über 3 Stunden täglich arbeitest, weil Du ab 3 Stunden nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinst, das ist das "Hauptziel", denke ich mal
Oft werden diejenigen, die weniger als 15 Std. die Woche arbeiten, auch verstärkt zu Maßnahmen gedrängt, denn auch dann fällt man aus der Statistik.

schrieb
    Definition der Arbeitslosigkeit
    Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. ...

Quelle: http://hahn.blogkade.de/archives/1054-A … istik.html


Gruß
Trinity

[Dieser Beitrag wurde am 01.05.2008 - 09:02 von Trinity aktualisiert]




flyingwitch ...
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...   Erstellt am 02.05.2008 - 10:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo trinity,
danke dir.
ja so war mir das auch bekannt.
nein es geht nicht um die arge-die fragen gar nichts,
mir hat das vor 2 tagen eine bekannte gesagt, daß wäre wieder anders, aber ich habe auf der homepage der minijob-zentrale auch nix gefunden

ist auch noch so - das mit der 15 std grenze wurde glaub ich schon 2004 oder 2005 augehoben

aber trotzdem danke, war mal kurz ganz verwirrt





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Uschi


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