Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 01.05.2008 - 03:38 | |
hallo, bin grade ziemlich verwirrt.
ich habe seit langer zeit einen minijob, die arge hat eine bescheinigung meines arbeitgebers (ag), (datiert feb 07) über die höhe des monatlichen einkommens und dass dies immer gleich bleibt, das war auch bisher kein thema.
auch nicht, als ich den letzten folgeantrag gestellt habe, wo ich lediglich überall keine änderung angekreuzt habe. (der gilt bis 30.6.08)
jetzt hat mir jemand erzählt, (da ich ja nur bis unter 15 std. die woche arbeiten darf - das ist doch die sache da, von wegen ab 15 wochenstunden muss mich der ag sozialversicherungspflichtig anmelden), dass ich jetzt im neuen antrag die genauen stunden eintragen muss, die ich in der woche arbeite..danach hat mich bisher keiner gefragt..
stimmt es denn, dass dies der fall ist, weil dann komm ich hin und wieder über diese stundenzahl in der woche, da geringer stundenlohn
ist diese sache nicht schon vor einiger zeit geändert worden? leider und zu gunsten der ag, weil wenn nicht, verstehe ich nicht, wie mich der ag bei der minijobzentrale immer korrekt gemeldet hat, und auch dort nie was von der unter 15 stunden pro woche grenze die rede war..
ich kapier grad gar nix mehr
bitte um hilfe
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
|
|
Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 01.05.2008 - 09:00 | |
Hallo flyingwitch,
nur bei Alg-I-Bezug gilt die 15.-Std.-pro-Woche-Grenze (das hat aber nichts mit dem Minijob zu tun), bei Alg II nicht. Dass man bei geringfügiger Beschäftigung nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten darf ist schon lange aufgehoben.
Erst ab einem Einkommen von über 400 Euro muss der AG Dich sozialversichern.
Hier erst einmal der Link zu Minijobzentrale mit vielen Informationen zum Thema:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Ho … __nnn=true
Es ARGE fragt wohl, ob Du unter oder über 3 Stunden täglich arbeitest, weil Du ab 3 Stunden nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erscheinst, das ist das "Hauptziel", denke ich mal 
Oft werden diejenigen, die weniger als 15 Std. die Woche arbeiten, auch verstärkt zu Maßnahmen gedrängt, denn auch dann fällt man aus der Statistik.
schrieb
Definition der Arbeitslosigkeit
Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. ... |
Quelle: http://hahn.blogkade.de/archives/1054-A … istik.html
Gruß
Trinity
[Dieser Beitrag wurde am 01.05.2008 - 09:02 von Trinity aktualisiert]
|
flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 02.05.2008 - 10:57 | |
hallo trinity,
danke dir.
ja so war mir das auch bekannt.
nein es geht nicht um die arge-die fragen gar nichts,
mir hat das vor 2 tagen eine bekannte gesagt, daß wäre wieder anders, aber ich habe auf der homepage der minijob-zentrale auch nix gefunden
ist auch noch so - das mit der 15 std grenze wurde glaub ich schon 2004 oder 2005 augehoben
aber trotzdem danke, war mal kurz ganz verwirrt
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
400 euro wochenstunden | wochenstunden bei 400 eur job | tricks 400 euro job | 400euro wochenstunden | 1 eurp job trotz 400 euro job | harz 4 nebenjob wochenstunden | hartz iv wochenstunden