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bonny  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.11.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2007 - 14:06 | |
hallo
hoffe es kann mir jemad weiter helfen
mein soh würde von seinem vermieter gekündigt den grund möchte ich hier nicht sagen es geht nicht um mietsschulden oder krach naja nu hat er sich eine neue wohnung gesucht und ist mit dem neuen mietvertrag zur arge gegangen die haben uns zu gesichert das die größe und auch die miete angemessen ist und sie sagten uns das er den mietsvertrag unterschreiben kann nun hat mein son am wochenende post von der arge erhalten wo drin steht das er nur die mietkosen bezahlt bekommt wie seine alte wohnung gekostet hat die begründung ist weil er selber schuld ist das er vom vermieter gegündigt wurde aber er zieht ja nun in eine stadt und wohnte vorher auf dem dorf die arge kann doch nicht erst mündlich sagen ja können die wohnung mieten alles ok und denn wollen sie nur einen teil übernehmen ja sicher hat er es sich selber zu zuschreiben das er gekündikt wurde aber er kann doch jetzt nicht 100 euro aus seiner tasche bezahlen wenn er die mündliche zusage nicht bekommen hätte, hätte er die wohnung auch nicht angemietet, kann mir jemand einen tip geben
[Dieser Beitrag wurde am 19.11.2007 - 14:07 von bonny aktualisiert]
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Travemuende  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 106 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2007 - 17:27 | |
Tja, wie heißt es in fast allen Formularen:"Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform".Ich befürchte die ARGE zieht sich nicht wirklich an dem Kündigungsgrund hoch, sondern vielmehr an einem nichtvor Unterzeichnung genehmigten Mietvertrag! Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!Habt Ihr zufällig den Namen des Mitarbeiters, der die " mündliche Zusage gegeben hat und war vielleicht ein Zeuge mit? Besuche bei der ARGE besser immer mit Zeugen!
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bonny  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.11.2007 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2007 - 17:38 | |
hallo ja ich habe den namen von sacharbeiter und mein mann war mit im zimmer aber können sie nur aus dem grund die miete net voll bezahlen weil er gekündigt würde vom vermieter
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2007 - 18:33 | |
Hallo,
das SGB II kennt in § 22 nur einen Grund für das, was die ARGE hier macht: wenn der Hilfebedürftige ohne Genehmigung umzieht.
Diese Genehmigung lag jedoch vor, zwar nicht schriftlich, aber unter Zeugen mündlich. Ein mündlicher Verwaltungsakt, wie hier, ist gemäß SGB X genau so rechtskräftig wie ein Schriftlicher. D.h. die ARGE muss die KdU in voller Höhe übernehmen.
Ob dein Sohn die Kündigung der alten Wohnung verschuldet hat oder nicht, ist dafür vollkommen ohne belang, diesen Grund hat der Gesetzgeber im SGB II nicht vorgesehen.
Du solltest sofort Widerspruch einlegen!
Als Begründung benutze meine obigen Ausführungen.
Außerdem solltest du für den Fall der Ablehnung eine sofortige Klage und eine Strafanzeige mit -antrag wegen Betruges androhen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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