Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 11:18 | |
Hallo Leute,
ich habe ein Problem,ich lebe mit meiner Frau in einer 92qm² Wohnung die uns richtig viel Geld kostet.(800,- Warm) Die Arge sagt das wir da ausziehen sollten weil zu groß und zu teuer,
Ich muss dazu sagen das meine Frau in Arbeit ist und ein Einkommen von 956,- Euronen hat. Ich verdiene monatlich 108,- Euro dazu.Auf drängen der Arge haben wir uns jetzt eine neue Wohnung gesucht ,63qm² 398,-KM +100,- Euro Nebenkosten inkl. Heizung, also 498,- Warm.Klingt gut dachten wir uns,sollten die jetzt nicht mehr meckern.............tja falsch gedacht. Die Arge sagt Mitobergrenze 395,- inkl Nebenkosten,wo bitte gibt es sowas? Bei uns hier in Lüneburg jedenfalls nicht. Naja wir müssten 43,- Euro selber tragen, Ok denke ich mir. Jetzt kommt dazu das wir in unserer jetzigen wohnung keine Kaution zahlen mussten, also noch schnell Kaution bei der Arge in Höhe von 2 KM (796,- Euro) beantragt. Nun ratet mal!!! ABGELEHNT.
Jetzt meine frage,muß die Arge die Kaution bewilligen??schliesslich wollen die ja das wir in eine günstigere Wohnung ziehen,und wir haben es sogar geschafft die Monatliche belastung um 300,- Euro zu senken.
Wir leben zu zweit mit unserem Hund,es ist hier in Lüneburg schon fast unmöglich noch billiger zu Wohnen wo wir den Hund auch mitnehmenb können.
Also weiß jemand Rat??
LG
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 11:24 | |
1127fighter schrieb
HDie Arge sagt Mitobergrenze 395,- inkl Nebenkosten,wo bitte gibt es sowas?
|
Nirgendwo!
Als Angemessen gilt allein die Kaltmiete, das hat das BSG schon 2006 in mehreren Grundsatzurteilen festgelegt. Leider wird das bundesweit von fast allen ARGEn ignoriert, was zwar höächst rechtswidrig ist, die aber nicht weiter stört, solange sich keiner dagegen wehrt.
Hier solltest du die ARGE verklagen, da die von ihr festgelegten Angemessenheitskriterien rechswidrig sind.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 12:02 | |
Bringt es denn noch was wenn ich einen Widerspruch einlege, oder soll ich gleich zum Anwalt gehen?
Und wie ist das mit der Kaution??
Gibt es einen Vordruck mit Paragraphen den ich als Widerspruch nehmen kann?
Gruß
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 12:56 | |
Wenn die ARGE von euch verlangt hat umzuziehen muss sie die Kaution und auch die Umzugskosten zahlen. Hier gilt ganz klar das Verursacherprinzip! Der Umzug fand ja schließlich nur durch das drängen der ARGE statt.
Siehe Hinweis 3: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 25b606.php
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 13:11 | |
Erstmal danke für die schnelle Hilfe!
Werde jetzt einen Widerspruch einlegen und abwarten was passiert,habe mir auch schon vorsorglich einen Termin beim anwalt gemacht.
Eine Frage hätte ich da noch,muss man eigentlich eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen??
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 13:58 | |
Meine Sachbearbeiterin hat gerade angerufen und gesagt das die Mietobergrneze für den Landkreis Lüneburg 395,- einschliesslich Betriebskosten, und für Stadt Lüneburg 425,- Euro Einschliesslich BK betragen.
Somit gewähren sie auch nicht die Kaution!
Auf meine frage was ich nun tun solle, meinte sie nur wir sollten uns einen angemessene Wohnung besorgen.
Jetzt ist es aber so das ich schon diesen Monat keine Miete mehr für meine jetztige Wohnung zahlen kann,das heisst in 2 Monaten bin ich Obdachlos!!!
Sie könne mir auf jeden fall nicht helfen,ich soll einen Widerspruch einlegen der sowieso abgelehnt wird(IHRE WORTE)
Ich sagte ihr auch das ich die Miete jetzt nich mehr zahlen kann,da antwortete sie nur das ist dann eben Pech......SPINNT DIE????
Brauche dringend Hilfe,hat sie nun doch Recht???Sie hat ihre Wohnungstabellen vom 01.09.2007 liege und dort steht das eben so drin mit der Mietobergrenze inkl. NK
Hier mal die Tabelle KDU Tabelle
[Dieser Beitrag wurde am 02.10.2008 - 15:49 von 1127fighter aktualisiert]
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 16:15 | |
Ottokar schrieb
Hier solltest du die ARGE verklagen, da die von ihr festgelegten Angemessenheitskriterien rechswidrig sind.
|
Klage beim zuständigen Amtsgericht mit folgenden Anträgen:
- Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz,
- die Beklagte zu verurteilen, deine Unterkunftskosten weiterhin ungekürzt zu zahlen,
- Feststellung, dass die Angemessenheitskriterien der ARGE rechtswidrig sind, da sie gegen die Grundsatzurteile des BSG vom 07.11.2006, AZ: B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R verstoßen, die eine Kaltmiete als angemesenheitskriterum vorschreiben,
Zur Begründung findet du im "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" umfassende Aussagen zur Festlegung der Angemessenheitskriterien, außerdem solltest du das schreiben, was du auch in deinem vorstehenden Beitrag geschrieben hast.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 16:35 | |
Ok werde dann diesen Widerspruch direkt mit dem Anwalt machen, und klagen
Rechtschutzversichert bin ich, Gott sei Dank.
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
1127fighter Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 07.10.2008 - 09:19 | |
So,habe eben mit meinem Anwalt gesprochen, der sagt das diese KdU Listen stimmen,mann müsste klagen nachdem der Widerspruch abgelehnt worden ist.
Die klage kann 3 Jahre dauern meinte er.Soviel Zeit habe ich aber nicht.
Was nun??
Wie komme ich weiter??
Signatur Rechtschreibfehler sind nur entstanden weil ich mich über die Arge aufregen muss |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.10.2008 - 12:37 | |
1127fighter schrieb
So,habe eben mit meinem Anwalt gesprochen, der sagt das diese KdU Listen stimmen,
|
Woher weis er das denn?
Er hält wohl auch nichts vom BSG, so wie die ARGEn?
Fest steht, dass eine Bruttokalt- oder Warmmiete als Angemessenheitskriterium rechtswidrig ist, das hat das BSG geurteilt, auch wenn das deinem Anwalt offenbar vollkommen unbekannt ist. Ebenso unbekannt wie die Möglichkeit einer Feststellungsklage und eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz, was beides vollkommen unabhängig von einem Widerspruchsverfahren ist und bei einem einstw. Rechtschutz auch nur max. 2 Wochen dauert.
Wirft ein tolles Licht auf die Kompetenz dieses Anwaltes.
Da kannst du nur selber Klage beim SG erheben.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
wohnungstabelle hartz 4 | hartz 4 wohnungstabelle | kdu tabelle | wohnungstabelle | wohnungstabelle arge | kdu-tabelle | arge wohnungstabelle | harz 4 wohnungstabelle