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sneiper99
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2007
Beiträge: 1
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Erstellt am 17.09.2007 - 14:43
Als ich damals ausziehen musste um mir eine eigene Wohnung zu nehmen , sagte mann mir das ich die Mietkaution selber tragen muss oder ein zinsloses Dahrlen vom Kreis aufnehmen muss.
Das habe ich den auch gemacht und zahle nun Monatlich 30 Euro ab. Nun sagte mir jemand das das nicht legal ist und da 1 Neues Urteil draussen ist ?
Den mir fehlen die 30 euro doch bloss weil das schon bald über 1 Jahr her ist bekommt man das Geld den wieder ?
Den Ärger will ich mir keinen verscgaffen
cu sneiper
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 17.09.2007 - 17:31
hier wird sich auf einen Einzelfall berufen, wo ein ALG2-Bezieher dagegen geklagt hat, dass die Rückzahlung für ein Darlehen nach SGB II von seinem Regelsatz einbehalten wurde, mit der Begründung, dass der Regelsatz nicht pfändbar ist.
Ob dieses Urteil haltbar und, was wichtiger ist, verallgemeinerbar ist, halte ich zumindest für fragwürdig, da die Rückzahlung aus einem solchen Darlehensvertrag ja keine "Pfändung" ist, sondern der Vertrag den Status eines öffentlich-rechtlichen Vertrages hat, d.h. jeder kann selbst entscheiden, ob er einen Kredit aufnimmt oder nicht. Außerdem sind im ALG2 ausdrücklich "Ansparbeträge" enthalten, es verbietet sich also nicht von vornherein, als ALG2 Empfänger ein Darlehen aufzunehmen und dann mit diesen "Ansparbeträgen" zurück zu zahlen. Bei wem man dann das Darlehen aufnimmt, ist rechtlich gesehen egal.
Du kannst es versuchen, rückwirkend hast du da aber vermutlich auch mit diesem Urteil keine Chance.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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