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ManuelaKramarczyk 
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 19.09.2007 - 11:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo!Wer kann helfen und zwar möchte meine Tochter ausziehen Sie hat seit dem 3.09. eine Lehre BaB ist auch beantragt.Ich bin Hartz 4 Empfänger.Das Amt sagt nein sie könnte ausziehen wenn sie eine Lehre außerhalb Ihres Heimatortes hätte.Ist das richtig?




<Roland>
unregistriert

...   Erstellt am 19.09.2007 - 14:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Leider ja, wenn Deine Tochter unter 25 Jahre alt ist (siehe auch U 25 Regelung)




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6577
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...   Erstellt am 19.09.2007 - 20:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,
wenn deine Tochter ihren Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann und kein ALG2 erhält, kann sie machen was sie will - auch ausziehen.
Sie muss nur aufpassen, dass sie durch den Auszug und die dann höheren Mietkosten nicht wieder bedürftig wird, denn dann erhält sie keine KdU vom Amt.
Lies dazu hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den "Ratgeber Umzug".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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