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judge 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 01:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo
Ich lass einfach mal nen paar sachen auf papier und ich hoffe ihr könnt mir nen paar verhaltenstipps geben. Danke.

Punk1 :

Rückforderung von ALG2 da ich einen Festangelegten Sparbrief 9000 Euro nicht angegeben habe.
Bank hatt mir ein Schreiben mit gegeben das der Sparbrief nicht auflösbar war und das Amt nicht an das Geld rangekommen wäre auch wenn ich ihn angegeben habe.

Einspruch gegen die Rückforderung eingelegt.

Punkt 2

Neuer Antrag bereits seit 2 Monaten in Bearbeitung
weil sie immer neue unterlagen haben wollen betreff dieses Sparbriefes.
Der Sparbrief ist mittlerweile aufgelöst und habe damit meine Schulden getilgt. Rechnungen 30 STück liegen beim Amt.Das GEld ist aufgebraucht dennoch wollen sie immer neue Sachen von mir so das es langsam echt an Psycho Terror rankommt.
Tausende Bankbestätigungen und Kontoauszüge soll ich vorbei bringen von Konton die schon seit 2 Jahren aufgelöst sind. Woher die 9000 euro kommen etc.
Fakt ist das Geld ist weg. Ich konnte mir nicht mal nen Auto leisten weil ich von dem Geld SChulden bezahlen musste. Allein Zahnarzt hatt 5000 euro gemacht.

Punkt 3

Da ich wie gesagt seit 2 Monaten kein Geld bekomme musste ich Schwarz mit der Bahn fahren weil ich nen Zahnarzt Termin hatte. Wurde promt erwischt und habe danach den 40 Euro Überweisungsschein mit der bestätigung des Zahnarztes beim Amt eingeworfen Mal schauen was passiert lol

Punkt 4

Habe einen Antrag auf eine neues bett gestellt der abgelehnt wurde. Habe Rückenproblem und hab dadurch schon eine Umschulung gemacht und brauche einfach ne Rückengenormte Matraze deswegen habe ich auch da gleich Einspruch eingelegt. Mal schauen was passiert.

Punkt 5

Werde ab jetzt jede Rechnung die kommt einfach ans ALG2 Amt weiterleiten. So wie mit dem SChwarzfahrticket und werde dazu schreiben das sie die Ausstände begleichen sollen

Sorry für meinen Satzbau oder Rechtschreibfehler.
Achso für alle die Harzt 4 toll finden.
Habe einen abgeschlossene Lehre als KFZ & danach krankheitsbedingt ( Rücken) eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht ( eckert Regenstauf )
Leider wurde von keinem eingestellt da ich keine praktische Erfahrung hatte da die Umschulung nur SChule war. Tja und nu bin ich Harzt 4 und das mit 2 abgeschlossenen Ausbildung Prost MAhlzeit




judge 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 14
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 01:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hätte da noch ne Frage.

Wie lange darf es eigenlich dauern bis der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird ?? Frist??

Desweitern kommt die Agentur auch für Tierarztrechnungen auf ??




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 02:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Judge,

zu Punkt 1: hier im Forum unter "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Vermögen lesen

zu Punkt 2: Ich vermute mal, hier geht es um den Fortzahlungsantrag!?
Wenn die € 9.000,-- schon da waren, als du das erste Mal ALG II beantragt hast, dann ist das Vermögen. Woher das kam, sollte m. E. egal sein.
Was die ARGE mit so alten Kontoauszügen will, weiss nur sie allein Korrekt ist das jedenfalls nicht. Lies mal unter "Hinweise und Ratgeber" im Ratgeber ALG 2-FAQ den Punkt: "Das Amt verlangt von mir Kontoauszüge..."

zu Punkt 3: Im Ratgeber ALG 2-FAQ den Punkt: "Was ist ALG2 und wie bekomme ich es?"
Verstehe ich dich richtig, dass momentan gar nichts gezahlt wird, auch keine KdU?

zu Punkt 4: Da du offensichtlich bereits ein Bett hast, greift bei dir nicht die Möglichkeit, über einen Erstausstattungsantrag ein Bett zu beantragen. Offensichtlich geht es hier aber wohl auch nicht um das Bett, sondern um die Matratze. Eventuell hilft hier auch mal ein Gespräch mit deiner Krankenkasse.

zu Punkt 5: Diese Vorgehensweise halte ich nicht gerade für effektiv und du könntest dir damit auch selbst schaden.
Sollte die ARGE deine Rechnungen nicht bezahlen, wovon ich mal ausgehe, kommst du unweigerlich in Zahlungsverzug. Dies bedeutet, dass die Leute, bei denen du Schulden hast, diese auch von dir einfordern werden (Mahnungen, Inkasso etc.).
Wirfst du die Original-Rechnung bei der ARGE in den Briefkasten, hast du keine Originaldokumente mehr in Händen. Auch wenn dir die momentan praktizierte Lösung ganz easy erscheint, kann da ein ziemlicher Rattenschwanz an Ärger auf dich zurollen. Ich empfehle dir, bei kommenden Rechnungen mit den Firmen etc. Kontakt aufzunehmen und um Aufschub zu bitten, mit Hinweis auf die derzeitige Lage. Darauf müssen die sich nicht einlassen, aber du hast es dann wenigstens versucht.
Du kannst ja auch von den jeweiligen Rechnungen Kopien machen und einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der ARGE einreichen.

Auch wenn du ALG II-Empfänger bist: Für dein Leben bist immer noch DU verantwortlich und nicht die ARGE! Also würde ich denen nicht noch das Blatt in die Hand spielen, indem ich wichtige Originale dort einreiche.

Tierarztrechnungen werden von der ARGE nicht übernommen. Dies ist, so wie ich es verstanden habe, Privatvergnügen und muss aus der RL bestritten werden.

Zu dem ein oder anderen Punkt werden sicher noch die Kollegen weitere Tipps für dich haben. Also, immer mal wieder reingucken.

LG Wolf




judge 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 12:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


vielen dank für deine schnelle antwort.

zu Punkt 2:

Das Vermögen war bereits aufgebraucht als ich den Fortzahlungsantrag gestellt habe. Also müssen sie doch bezahlen ???

Punkt 3

Ich bekomme seit fast 3 Monaten keinen einzigen Cent.Was kann ich tun??

Punkt 4

Okay werde mit der Kasse darüber reden.

Punkt 5

Okay ich hab leider der ARGE die gesamten Originale gegeben ( bis auf die 5000 euro Zahnarzt zum glück)des war nen fehler allerdings auch nur weil ich keine kohle habe für kopien.
Desweiteren habe ich gelesen das es die ARGE gar nichts angeht was mit dem Geld passiert ist. Ist das Richtig??

Das mit dem übernahme Antrag der kosten ist gar nicht schlecht hehe kommt etwas seriöser als meine art obwohl ich das mit dem Schwarzfahrticket echt gut von mir fand




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 15:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Judge,

okay, bei der Story mit dem Schwarzfahrer-Ticket habe ich auch erst mal gegrinst *zugeb*

Zu den anderen Rechnungsoriginalen folgender Tipp:
Schreib auch da einen Antrag, weise darauf hin, dass ihnen die Originale der Rechnungen bereits seit xx.xx.2007 vorliegen und sie sollen dir die zusammen mit ihrem ausfürlichen Bescheid wieder zurücksenden. So hast du einerseits den Antrag gestellt, andererseits schriftlich festgehalten, dass die ARGE deine Originale hat und zuletzt hast du dir die Kopierkosten gespart .

zu Punkt 2: Es kommt nicht darauf an, wann du das Vermögen aufgebraucht hast, sondern ob es schon vor deinem Erstantrag auf ALG II vorhanden war! Nur dann ist es Vermögen.

zu Punkt 3: Hier würde ich sofort einen RA einschalten oder selbst tätig werden. Du solltest eine Eilantrag- und Feststellungsklage bei deinem zuständigen Sozialgericht einreichen. Durch die schleppende Bearbeitung ist deine Existenz gefährdet! Ich hoffe, Ottokar liest dies auch noch, so dass er noch ein paar relevante Paragraphen beisteuern kann.

LG Wolf




judge 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 16:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


alles klar

punkt 1

Das vermögen war beim Erst Antrag vorhanden allerdings nicht Griffbereit das heißt Fest angelegt und nicht auflösbar.
Beim nachfolge antrag war es sowiso nicht mehr vorhanden wegen den ganzen schulden.

Punkt 3

Hab heute mit dem Sozialgericht Telefoniert und wie du schön beschrieben hast soll ich so einen Eilantrag stellen.
Habe allerdings dem ALG2 Amt heute eine letzte Frist gesetzt in Schriftlicher Form so ich Ihnen bis nächste Woche noch Zeit gebe und wenn dann nichts passiert werde ich mich ans Sozialgericht wenden.

Hätte da noch ne frage zwecks Gesundheitlichen Einschränkungen. Beginne nämlich ab Februar eine LTA Maßnahme von der Rentenversicherung ( zum glück)aus....
Soll ich vielleicht beim ALG2 Amt bzw Sozialgericht auch noch meine Gesundheitliche
Einschränkungen schildern um die Sache noch zu dramatisieren...?!

Wie gesagt Vielen Dank für die ganze Hilfe




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 17:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


zu 1.
Wenn diese 9000€ deinen Vermögensfreibetrag (150€ x Alter) übersteigen, dann muss das, was darüber ist, verbraucht werden.
Muss und kann Vermögen verwertet werden, muss das Amt erst zahlen, wenn dieses verwertet wurde. Da das Geld zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht verwertbar war, muss es verwertet werden, sobald dies möglich ist.
Nur das, was unter den Vermögensfreibetrag fällt, ist und bleibt Vermögen. Was du mit deinem Vermögen machst, ist allein deine Sache.

zu 2. kannst du eine Klage beim Sozialgericht auf Feststellung deiner Hilfebedürftigkeit anstrengen und sofortitge Zahlung des ALG2 beantragen.

Alles andere wurde schon erschöpfend beantwortet.




judge 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 19:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


alles klar danke dann hab ich alles richtig gemacht.

Vermögen wurde nachdem es ausgelaufen ist sofort verwertet in dem ich schulden bezahlt habe und die Rechnungen sogar auch noch dem Amt gezeigt habe.

Bin schon längst unter dem Freibetrag meiner ist laut berechnung 4950 Euro

Okay ihr habt hier noch viel zu tun versteh ich werde trotzdem euch mal auf dem laufenden halten was alles noch rausgekommen ist.

gruß
judge




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 29.11.2007 - 14:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sorry, aber Schulden interessieren das Amt nicht. Du musst das verwertbare Vermögen für deinen Lebensunterhalt, also das was sonst das ALG2 abdeckt, verwenden.





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