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elamaus  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.07.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 21:21 | |
Hallo,bestimmt wieder eine Frage die schon hundert mal gestellt wurde 
Mein Freund(beruftätig),ich(aushilfe und Hartz IV)und mein Sohn(nicht unser gemeinsames Kind)wollen nun endlich zusammen ziehen.
Wir wollen aber das erste Jahr als WG leben,nun meine frage wie stellen wir(ich)das am besten an,kann ich mit dem neuen unterschriebenen Mietsvertrag hin,oder sollte ich lieber erstmal mit dem neuen Wohnungsangebot hin,wegen der genehmigung?
Was ist wenn sie es nicht genehmigen?
Ich wohne jetzt in einer 3 Zimmerwohnung(54 qm) und die neue Wohnung sollte minimum 4 Zimmer haben,da mein großer Sohn(lebt nicht zu hause)auch ein eignes Zimmer haben soll,wenn er uns jedes Wochenende besuchen kommt...
Hoffe Ihr könnt mir helfen .
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 18.11.2008 - 23:33 | |
schrieb
lieber erstmal mit dem neuen Wohnungsangebot hin,wegen der genehmigung?
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Genau das, nicht (!) mit unterschriebenem Vertrag!
Dann weitersehen...
LG
Joergl.
Signatur "Die Würde des Menschen ist unauffindbar". |
elamaus  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.07.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 07:04 | |
Joergl schrieb
Genau das, nicht (!) mit unterschriebenem Vertrag!
Dann weitersehen...
LG
Joergl.
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Also erstmal nachfragen ob sie die neue unterkunft genehmigen?Hab ich das richtig verstanden?
Gruß Ela
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 19.11.2008 - 09:31 | |

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