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elamaus ...
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 21:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,bestimmt wieder eine Frage die schon hundert mal gestellt wurde

Mein Freund(beruftätig),ich(aushilfe und Hartz IV)und mein Sohn(nicht unser gemeinsames Kind)wollen nun endlich zusammen ziehen.

Wir wollen aber das erste Jahr als WG leben,nun meine frage wie stellen wir(ich)das am besten an,kann ich mit dem neuen unterschriebenen Mietsvertrag hin,oder sollte ich lieber erstmal mit dem neuen Wohnungsangebot hin,wegen der genehmigung?

Was ist wenn sie es nicht genehmigen?

Ich wohne jetzt in einer 3 Zimmerwohnung(54 qm) und die neue Wohnung sollte minimum 4 Zimmer haben,da mein großer Sohn(lebt nicht zu hause)auch ein eignes Zimmer haben soll,wenn er uns jedes Wochenende besuchen kommt...

Hoffe Ihr könnt mir helfen .




Joergl ...
Super Star
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...

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Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 394
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...   Erstellt am 18.11.2008 - 23:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    lieber erstmal mit dem neuen Wohnungsangebot hin,wegen der genehmigung?


Genau das, nicht (!) mit unterschriebenem Vertrag!

Dann weitersehen...

LG

Joergl.





Signatur
"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

elamaus ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 07:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Joergl schrieb

    Genau das, nicht (!) mit unterschriebenem Vertrag!

    Dann weitersehen...

    LG

    Joergl.


Also erstmal nachfragen ob sie die neue unterkunft genehmigen?Hab ich das richtig verstanden?

Gruß Ela




Joergl ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.09.2008
Beiträge: 394
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...   Erstellt am 19.11.2008 - 09:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 






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