Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:


More : [1] [2]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.09.2007 - 22:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?
mein freund und ich wollen zum 1.Dez zusammen ziehen.
Ich beziehe Harz4 und mein Freund arbeitet. Er verdient ca. 1.300€ sein lohn ist immer verschieden. er hat noch einen Sohn für den er monatlich 254€ Unterhalt zahlt. jetzt ist meine Frage, würde ich noch Harz4 bekommen oder müsste er mich unterhalten?wird das bei der Arge anerkannt, dass man Unterhalt im monat zahlt?geht die arge davon aus, das wir das einkommen von meinem freund haben oder rechnen die den unterhalt für seinen sohn ab?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..es belastet mich sehr...

vielen dank im voraus




<geprellte>
unregistriert

...   Erstellt am 20.09.2007 - 14:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


dein freund muss sich ab dem zeitpunkt bei dir anmelden
das muss du der arge melden
du bekommst einen neuen bescheid

BITTE GENAU VORSPRECHEN BEI DER ARGE !!!!
EINEN ZEUGEN MITNEHMEN!!!
UND DICH NICHT VERUNSICHERN LASSEN!!
bezüglich deiner neuen situation!!

regelsatz bleibt dir die miete dann zu hälfte!!

nochmal:VORSICHT BEI DER VORSPRACHE!!!
GENAU HINHÖREN WAS DER SA SAGT!!
UND ZEUGEN MITNEHMEN viel glück




Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 20.09.2007 - 15:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


erstmal vielen dank für deine antwort!

aber was meinst du damit, ich soll genau aufpassen?

kennst du so eine situation?

liebe grüße




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 20.09.2007 - 17:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
sofern ihr kein gemeinsames Kind habt, bildet ihr Grundsätzlich für die ersten 12 Monate eures Zusammenlebens eine Haushaltgemeinschaft. D.h. das Einkommen deines Freundes darf nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Du erhälst deine Regelleistung zu 100% und deinen Anteil an den KdU.
Nach 12 Monaten werdet ihr als BG geführt. D.h. du erhälst nur noch 90% deiner Regelleistung und ev. wird dann Einkommen deines Freundes auf deinen Bedarf angerechnet.
Das lässt sich aber so pauschal nicht beantworten, das muss man dann genau ausrechnen und dazu sind etliche Daten erforderlich:
- Nettolohn, Bruttolohn
- Miete (getrennt in Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
- wird mit den Heizkosten auch die Warmwasserversorgung abgerechnet?
- hat dein Freund Ausgaben für seine Arbeit wie: Fahrkosten, Arbeitsmittel, ...
- welche Versicherungen hat er und was kosten die

dann kan man in etwa ausrechnen, was er für ein anrechenbares Einkommen hat, dieses seinem Bedarf gegenüberstellen und errechnen, ob dieses seinen Bdarf deckt und drüber hinaus was übrig bleibt, das dann auf deinen Bedarf angerechnet wird.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 20.09.2007 - 19:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ottokar,

ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt. mein freund hat ein kind aus früherer beziehung. dieses kind lebt bei deiner ex freundin. meine frage ist eigentlich nur, wird sein geld voll angerechnet beim amt oder wird der unterhalt, den er an sein kind zahlt, erst abgezogen? also werden uns 1300 oder 1300 abzügl 254€ unterhalt= 1046 angerechnet?hoffe ich habe es nun besser beschrieben?

ach ja, wie ist es bei der hausgemeinschaft, dürfen wir dann trotzdem gemeinsam in einem bett schlafen?oder ist das nicht erlaub?

vielen vielen dank für deine antwort!

lg




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.09.2007 - 14:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Pro4 schrieb

    hallo ottokar,

    ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt. mein freund hat ein kind aus früherer beziehung. dieses kind lebt bei deiner ex freundin. meine frage ist eigentlich nur, wird sein geld voll angerechnet beim amt oder wird der unterhalt, den er an sein kind zahlt, erst abgezogen? also werden uns 1300 oder 1300 abzügl 254€ unterhalt= 1046 angerechnet?hoffe ich habe es nun besser beschrieben?

Der Unterhalt, den er zahlt, wird zusätzlich von seinem anrechbaren Einkommen abgezogen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Einkommensberechnung aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit".

Pro4 schrieb

    ach ja, wie ist es bei der hausgemeinschaft, dürfen wir dann trotzdem gemeinsam in einem bett schlafen?

Ja.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 21.09.2007 - 21:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke dir!!hast mir wirklich sehr geholfen!

hast du zufällig noch einen link parat wo ich mich informieren kann, was man in einer hausgemeinschaft darf und was nicht?

wäre sehr lieb von dir!

liebe grüße




Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 24.09.2007 - 14:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, hat evt. einer von euch einen link, wo ich das mit der hausgemeinschaft nachlesen kann?

lg




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 24.09.2007 - 14:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

lies hier mal nach:

Haushaltsgemeinschaft

Haushaltsgemeinschaft_2

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Pro4 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 7
Nachricht senden
...   Erstellt am 26.09.2007 - 15:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo wolf,

danke für deine antwort, doch ich kann nirgends finden, ob man bei einer haushalsgemeinschaft z.b im gleichen bett schlafen darf ect. also was man darf und was nicht..

lg
pro4




More : [1] [2]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen :-) elamaus 3 sevenid
mit Freund zusammen ziehen heiztec24 1 sevenid
mit freund zusammen ziehen knuffelchen1965 7 sevenid
mit Freund zusammen ziehen heiztec24 5 sevenid
Hartz 4 eine kleine tochter und will mit meinem freund zusammen ziehen.. Chicacologne 2 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 5 User Geburtstag
Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
hartz4 zusammen ziehen | zusammen ziehen aber ex | geizkragen lohn ausrechnen | zusammenziehen mit freund und mit kind was wird angerechnet | zusammen ziehen und was ist mit geld | hartz 4 und zusammenziehen | freund arbeitet ich hartz miete | mein freund hat ein kind | mein freund arbeitet nicht | ausrechnen der hausgemeinschaft
blank