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Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2007 - 22:42 | |
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?
mein freund und ich wollen zum 1.Dez zusammen ziehen.
Ich beziehe Harz4 und mein Freund arbeitet. Er verdient ca. 1.300€ sein lohn ist immer verschieden. er hat noch einen Sohn für den er monatlich 254€ Unterhalt zahlt. jetzt ist meine Frage, würde ich noch Harz4 bekommen oder müsste er mich unterhalten?wird das bei der Arge anerkannt, dass man Unterhalt im monat zahlt?geht die arge davon aus, das wir das einkommen von meinem freund haben oder rechnen die den unterhalt für seinen sohn ab?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..es belastet mich sehr...
vielen dank im voraus
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<geprellte> unregistriert
| Erstellt am 20.09.2007 - 14:26 | |
dein freund muss sich ab dem zeitpunkt bei dir anmelden
das muss du der arge melden
du bekommst einen neuen bescheid
BITTE GENAU VORSPRECHEN BEI DER ARGE !!!!
EINEN ZEUGEN MITNEHMEN!!!
UND DICH NICHT VERUNSICHERN LASSEN!!
bezüglich deiner neuen situation!!
regelsatz bleibt dir die miete dann zu hälfte!!
nochmal:VORSICHT BEI DER VORSPRACHE!!!
GENAU HINHÖREN WAS DER SA SAGT!!
UND ZEUGEN MITNEHMEN viel glück
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Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2007 - 15:37 | |
erstmal vielen dank für deine antwort!
aber was meinst du damit, ich soll genau aufpassen?
kennst du so eine situation?
liebe grüße
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2007 - 17:27 | |
Hallo,
sofern ihr kein gemeinsames Kind habt, bildet ihr Grundsätzlich für die ersten 12 Monate eures Zusammenlebens eine Haushaltgemeinschaft. D.h. das Einkommen deines Freundes darf nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Du erhälst deine Regelleistung zu 100% und deinen Anteil an den KdU.
Nach 12 Monaten werdet ihr als BG geführt. D.h. du erhälst nur noch 90% deiner Regelleistung und ev. wird dann Einkommen deines Freundes auf deinen Bedarf angerechnet.
Das lässt sich aber so pauschal nicht beantworten, das muss man dann genau ausrechnen und dazu sind etliche Daten erforderlich:
- Nettolohn, Bruttolohn
- Miete (getrennt in Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten)
- wird mit den Heizkosten auch die Warmwasserversorgung abgerechnet?
- hat dein Freund Ausgaben für seine Arbeit wie: Fahrkosten, Arbeitsmittel, ...
- welche Versicherungen hat er und was kosten die
dann kan man in etwa ausrechnen, was er für ein anrechenbares Einkommen hat, dieses seinem Bedarf gegenüberstellen und errechnen, ob dieses seinen Bdarf deckt und drüber hinaus was übrig bleibt, das dann auf deinen Bedarf angerechnet wird.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2007 - 19:41 | |
hallo ottokar,
ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt. mein freund hat ein kind aus früherer beziehung. dieses kind lebt bei deiner ex freundin. meine frage ist eigentlich nur, wird sein geld voll angerechnet beim amt oder wird der unterhalt, den er an sein kind zahlt, erst abgezogen? also werden uns 1300 oder 1300 abzügl 254€ unterhalt= 1046 angerechnet?hoffe ich habe es nun besser beschrieben?
ach ja, wie ist es bei der hausgemeinschaft, dürfen wir dann trotzdem gemeinsam in einem bett schlafen?oder ist das nicht erlaub?
vielen vielen dank für deine antwort!
lg
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2007 - 14:05 | |
Pro4 schrieb
hallo ottokar,
ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt. mein freund hat ein kind aus früherer beziehung. dieses kind lebt bei deiner ex freundin. meine frage ist eigentlich nur, wird sein geld voll angerechnet beim amt oder wird der unterhalt, den er an sein kind zahlt, erst abgezogen? also werden uns 1300 oder 1300 abzügl 254€ unterhalt= 1046 angerechnet?hoffe ich habe es nun besser beschrieben?
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Der Unterhalt, den er zahlt, wird zusätzlich von seinem anrechbaren Einkommen abgezogen.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Einkommensberechnung aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit".
Pro4 schrieb
ach ja, wie ist es bei der hausgemeinschaft, dürfen wir dann trotzdem gemeinsam in einem bett schlafen?
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Ja.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2007 - 21:40 | |
danke dir!!hast mir wirklich sehr geholfen!
hast du zufällig noch einen link parat wo ich mich informieren kann, was man in einer hausgemeinschaft darf und was nicht?
wäre sehr lieb von dir!
liebe grüße
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Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2007 - 14:13 | |
Hallo, hat evt. einer von euch einen link, wo ich das mit der hausgemeinschaft nachlesen kann?
lg
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2007 - 14:22 | |
Hallo,
lies hier mal nach:
Haushaltsgemeinschaft
Haushaltsgemeinschaft_2
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Pro4 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.09.2007 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2007 - 15:41 | |
hallo wolf,
danke für deine antwort, doch ich kann nirgends finden, ob man bei einer haushalsgemeinschaft z.b im gleichen bett schlafen darf ect. also was man darf und was nicht..
lg
pro4
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