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Cassiopeia  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 16:32 | |
Hallo,
ich brauche dringend euren Rat!!
Auf Grund einer nicht besuchten Massnahme im September 2007 wurden mir im November Santionen auferlegt! Der Widerspruch wurde von mir schon eingelegt!
Seit Dezember 2007 bekomme ich nun erst mal nur noch 178 Euro monatlich von der ARGE überwiesen, und soll nun ab dem 07.01. an einer dieser Massnahmen teilnehmen!
Das Problem ist, dass ich nachdem Gas, Wasser, Strom und Telefon bezahlt sind, mir nur noch 28 Euro für diesen Monat zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bleiben und ich dafür nicht auch noch eine Fahrkarte kaufen kann!
Der zuständige SB sagte mir am Telefon, ich würde das Fahrgeld rückwirkend erstattet bekommen....schön, aber wovon soll ich es vorstrecken? 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 20:15 | |
Hallo Cassiopeia,
lies mal hier im Forum unter "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Widerspruch.
Dort findest du ziemlich weit unten einen Widerspruch, der sich u. a. mit Fahrtkosten befasst. Vielleicht hilft dir das weiter.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Cassiopeia  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 02.01.2008 - 20:28 | |
Hallo Wolf,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Werde mein Glück mal auf diese Weise versuchen!
LG Cassiopeia 
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