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Cassiopeia ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 7
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...   Erstellt am 02.01.2008 - 16:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich brauche dringend euren Rat!!

Auf Grund einer nicht besuchten Massnahme im September 2007 wurden mir im November Santionen auferlegt! Der Widerspruch wurde von mir schon eingelegt!
Seit Dezember 2007 bekomme ich nun erst mal nur noch 178 Euro monatlich von der ARGE überwiesen, und soll nun ab dem 07.01. an einer dieser Massnahmen teilnehmen!
Das Problem ist, dass ich nachdem Gas, Wasser, Strom und Telefon bezahlt sind, mir nur noch 28 Euro für diesen Monat zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bleiben und ich dafür nicht auch noch eine Fahrkarte kaufen kann!
Der zuständige SB sagte mir am Telefon, ich würde das Fahrgeld rückwirkend erstattet bekommen....schön, aber wovon soll ich es vorstrecken?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 02.01.2008 - 20:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Cassiopeia,

lies mal hier im Forum unter "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Widerspruch.

Dort findest du ziemlich weit unten einen Widerspruch, der sich u. a. mit Fahrtkosten befasst. Vielleicht hilft dir das weiter.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Cassiopeia ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 7
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...   Erstellt am 02.01.2008 - 20:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Werde mein Glück mal auf diese Weise versuchen!

LG Cassiopeia






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