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kleinemelli Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.04.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 04.04.2008 - 16:14 | |
Hallo alle zusammen...
nach endlos erscheinenden Problemen habe ich mich mal entschlossen in einem Forum rat zu suchen!
Momentan bin ich Teilnehmer einer Maßnahme die sich UMSCHULUNG zur xy schimpft.
In dieser Umschulung die komplett von der Kommune bezahlt wird, gibt es blockunterricht der immer mal wieder 4 wochen oder 6 wochen beträgt.
Die Bildungsstätte bei der wir Teilnehmer den theoretischen Teil absolvieren liegt ca. 22km entfernt und verfügt über eine gute Zugverbindung.
Bei Erstellung der Verträge wurde mündliche zugesagt, den Betrag für die Fahrtkosten VOR jedem Theorie Block zu überweisen, so dass man sich für die 4 Wochen natürlich am günstigsten erscheinenden Monatskarte von 71 Euro kaufen kann.
Nun kam es dazu, dass der der erste Block kam und meine Teilnehmerkollegen wie zugesagt ihr Geld rechtzeitig drauf hatten- zumindest die meisten! Für mich war das zu DIESEM zeitpunkt nicht notwendig da ich noch vor ort wohnte und erst danach umgezogen bin.
Also wird es für mich ab dem 2. block wichtig:
hier kam das geld NICHT vor dem ersten Tag an...erst am 3.Tag des Unterrichtes war das Geld auf dem Konto eingegangen- aber nur bei mir, denn bei meinen Kollegen kam es zum teil am 2. oder erst eine woche später an...
An sich nichts tragisches wenn man vertrauen hatte und direkt am ersten theorietag eine monatskarte geholt hat....
nun kommt allerdings noch hinzu, dass es für die praktischen teile der ausbildung einen mehraufwnd von 2 euro die stunde bei NACHTARBEIT und 1 euro die stunde bei FEIERTAGSARBEIT gibt...dieser Mehraufwand war zu diesem zeitpunkt schon für 3 monate fällig und bei keinem bezahlt...
nach zunehmender beschwerde auch durch die bildungsstätte gab es zumindest für einige teilnehmer anteile des geldes....
bei mir belief sich das ganze zum schluss auf 500 euro, da ich als quereinsteiger einer vorhergehenden maßnahme noch fahrtkosten des praktikums dass ich dort hatte zurückerstattet bekommen sollte (das praktikum war september 07...das geld für den gesamten zeitraum 09-07-12.07 erhielt ich nach 10 schreiben, 3 telefonaten und letztendlich androhung eines anwaltes und einmischung der bildungsstätte- ich finde wenn sich 500 euro angesammelt haben ist das schon eine ganze menge)
nun ist es allerdings soweit, dass die 5.woche des theorieblockes vorbei ist und die letzte, 6.woche ansteht....
die fahrtkosten beziehen sich hier auf 10 euro je 4er ticket....das wären 2 vierertickets und 2 einzelfahrten in einer 5-tage woche und letzten endes 31,20 PRO WOCHE an fahrtkosten....
bei 2 wochen 60 euro wenn man sich entsprechend die 4er tickets geholt hat
dieses geld ist bei keinem teilnehmer rechtzeitig angekommen- bzw. bis jetzt nicht überwiesen worden, obwohl es ja im märz schon die klagen gab für das monatsticket...
also haben wir angerufen und bekamen zu hören: aufgrund der tatsache, dass einige teilnehmer krank waren, werden die fahrtkosten neu berechnet: ERST NACH BESCHEINIGUNG der anwesendheit wird der anwesendheit entsprechend das Fahrgeld ZURÜCKERSTATTTET!!
das heisst also dass man bei 4wöchiger theoriephase am anfang des monats 71 euro vorstrecken muss und im FOLGEMONAT nach genauster bescheinigung dann das geld zurückbekommt...wobei man ja bei längeren phasen auch noch den folgemonat/wochen vorstrecken muss...
im büro der schule lagen heute noch unsere anwesendheitslisten des monats märz...bis diese also in der entsprechenden verwaltung durchgearbeitet wurden, wird sicherlich ein halber monat verstrichen sein...hätte ich also schon für märz das monatsticket vorstrecken müssen, hätte ich im kompletten märz 71 euro weniger zum leben gehabt (was sich hartz 4 empfänger ja auch leisten können*ironisch meint*)und vor mitte april hätte ich das geld auch nicht erstattet bekommen- wie soll das gehen? noch zudem fehlen mir immernoch die mehraufwände von februar?!
ein schriftliches nachfragen nach meiner leistung ergab im übrigen die freundliche antwort "es tut mir leid das die fahrtkosten und der mehraufwand noch nicht erstattet wurden, ich reiche das weiter"
super...
an der bildungsstätte habe ich schon laut darüber nachgedacht, nicht zum unterricht zu erscheinen, wenn das geld der fahrtkosten nicht überwiesen wird...
das seie keine lösung...ja aber wenn es wirklich so laufen soll, dann ist dass nciht nur keine lösung sondern leider die einzige möglichkeit...
ich kann nicht mal eben im monat auf 71 euro verzichten...
da ich erst 24 bin habe ich theater gehabt in eine eigene wohnung zu ziehen- man hatte mich(wie ich mittlerweile schon fast meine erpresst) beraten udn gesagt, ich solle privat bei bekannten schulden machen damit ich den umzug aus eigener tasche finanzieren kann und die hilfe der stadt nicht benötige...wenn ich das so selbstständig mache, würden die das eher genehmigen...mit dem umzug als auch mit der eigenen wohnung (umzug weil der praktische teil in der ausbildung überwiegt und ich mit öffentlichen verkehrsmitteln nicht zu den schichtzeiten hätte erscheinen können)
so ich bekomme 299 euro ausbezahlt und bezahle monatlich 50 euro davon für meine gemachten schulden (belaufen sich jetzt noch auf 1000 euro), 36 euro für festnetz und internet, 40 euro für versicherungen...der rest ist zum leben für mich und meine katze....davon soll ich aber dann ja jetzt 71 euro für die monatskarte abgeben....
ist das denn überhaupt rechtens???
und wenn ich nicht gehe, dann werde ich natürlich unentschuldigt fehlen was zu einer kürzung der leistung oder rauswurf der maßnahme führt- bei letzteres soll ich dann über 2000 euro schadensersatz zahlen...
ich stecke jetzt also in der klemme:
ich soll fahrtkosten vorstrecken- kann das aber nciht....kann ich nicht kommen weil mir das geld fehlt werde ich rausgeschmissen und muss 2000 euro bezahlen....
auf meine erklärungen reagiert keiner- oder interessiert sich auch keiner...
ich hab nichts konkretes in der hand (ein grund warum ich alles nur noch schriftlich regel)
und wüsste niocht auf welches gesetz ich mich beziehen sollte...
ich könnte schulden machen um die fahrtkosten vorzustrecken- aber wann krieg ich das geld denn zurückerstattet??? wieder erst wenn 500 euro zusammenkommen???
weiß einer rat?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.04.2008 - 02:03 | |
Hallo KleineMelli,
lies mal im Bereich "Ratgeber": Ratgeber Widerspruch Dort scroll mal bitte zu folgendem Schreiben: "Beispiel für einen Widerspruch/Ablehung einer Maßnahme nach § 16 SGB II wegen rechtswidriger Verweigerung der Fahrkosten und fehlender Betreuung eines Kindes"
Mal abgesehen davon, dass es hier auch noch um Kinderbetreuung geht, dürfte der Rest aber doch interessant für dich sein.
Ich hoffe, dass Ottokar noch einen guten Rat für dich hat!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.04.2008 - 15:15 | |
Zuständig für eine Umschulung sind die §§ 77 bis 87 SGB III.
Hier geht es speziell um Fahrkostenerstattung, die diesbezüglich in § 81 SGB III geregelt ist.
Nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB III werden Fahrkosten nur für die Tage gezahlt, an denen der Maßnahmeteilnehmer tatsächlich an der Maßnahme teilnimmt.
Bei ALG II Empfängern gilt aber vorrangig das Bedarfsprinzip.
Ist der Bedarf vorhanden, muss er schnellstmöglich gedeckt werden. Ob hier der Hilfebedürftige möglicherweise zwischenzeitlich krank wird, ist hier für den Bedarf unerheblich. Dafür hat das Amt die rechtlichen Möglichkeiten der Verrechnung im Folgemonat oder der Erstattung (§ 50 SGB X).
Das Amt muss mit seiner Pflicht zur Bedarfsdeckung also sicherstellen, das der Hilfebedürftige die Maßnahme auch besuchen kann.
Die Zahlung der Fahrkosten im Folgemonat des Bedarfes ist bei ALG II Empfängern also rechtswidrig, da hierbei der Bedarf nicht gedeckt wird, sondern es zu einer rechtswidrigen Bedarfsunterdeckung kommt.
Das Amt hat hier die Möglichkeit und - hinsichtlich der Pflicht zur Bedarfsdeckung - auch die Pflicht der vorläufigen Zahlung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1a SGB II auf Antrag des Hilfebedürftigen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
kleinemelli Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.04.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 07.04.2008 - 16:49 | |
Vielen Lieben dank schonmal!!
habe mir den auszug ausgedruckt und verteile ihn erstmal in der Klasse...
wie genau ich damit weiter umgehe, weiß ich noch nicht...
ich dachte daran, ein schreiben aufzusetzen in dem ich auf die Zahlung der Fahrtkosten vor Beginn des nächsten Theorieblockes bestehe, unter bezug auf denen von euch genannten paragraphen...
vielleicht mit einem datum als frist?
wenn kein geldeingang an diesem datum festgestellt wird, sollte ich vllt. noch 2 tage warten- aber was dann?
dem unterricht fern bleiben??? an sich kann ich ja schließlich nicht teilnehmen weil ohne fahrtkosten mein bedarf ja nicht gedeckt ist....aber können die mir eventuell dafür unentschuldigte fehlstunden aufschreiben?
bin am überlegen mich mit meiner gruppe sonst abzusprechen dass jeder so ein schreiben verschickt und dann halt GEMEINSAM dem Unterricht ferngeblieben wird- bzw. wir dann an dem tag zum zuständigen amt gehen...
ist das sinnvoll?
für diesen monat hat sich meine lage wieder geändert- ich habe heute 71 euro auf meinem konto gefunden mit dem überweisungstext : monatsfahrkarte
dass die mir für 9 tage gleich ne ganze monatsfahrkarte überweisen finde ich zwar auch schlecht durdacht, aber ok, anders würden se vllt 10 euro sparen....
es ist schon anstrengend immer und immer wieder hinter allem her rennen zu müssen..
zudem fehlt mir noch mein mehraufwandsgeld vom monat februar...wir kriegen für die praktischen stunden einen aufwandsentschädigung von 2 euro bei nachtarbeit und 1 euro bei feiertagsarbeit...
am 7.4. sollte man doch die anwesenheit im märz geprüft haben, oder?
gibt es für den fall auch einen gesetzestext???
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.04.2008 - 11:13 | |
kleinemelli schrieb
ich dachte daran, ein schreiben aufzusetzen in dem ich auf die Zahlung der Fahrtkosten vor Beginn des nächsten Theorieblockes bestehe, unter bezug auf denen von euch genannten paragraphen...
vielleicht mit einem datum als frist?
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Schreiben ist gut, aber warum ein Datum?
Zahlung der Fahrtkosten vor Beginn des nächsten Theorieblockes setzt doch die Frist exakt.
kleinemelli schrieb
wenn kein geldeingang an diesem datum festgestellt wird, sollte ich vllt. noch 2 tage warten- aber was dann?
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Mahnen!
Schadensersatzforderungen androhen!
Strafanzeige und Antrag (vgl. auch hier: http://www.razyboard.com/system/morethr … 720-0.html letzter Absatz und hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 575-0.html
beim Punkt Leistungspflicht)
kleinemelli schrieb
bin am überlegen mich mit meiner gruppe sonst abzusprechen dass jeder so ein schreiben verschickt und dann halt GEMEINSAM dem Unterricht ferngeblieben wird- bzw. wir dann an dem tag zum zuständigen amt gehen...
ist das sinnvoll?
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Sehr sinnvoll!!!
Bei einem Schreiben machen die sich noch keinen Kopf, aber wenn 20 Personen geschlossen vorgehen, haben die ein Problem!
kleinemelli schrieb
zudem fehlt mir noch mein mehraufwandsgeld vom monat februar...wir kriegen für die praktischen stunden einen aufwandsentschädigung von 2 euro bei nachtarbeit und 1 euro bei feiertagsarbeit...
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Wer zahlt die? Der Träger?
kleinemelli schrieb
am 7.4. sollte man doch die anwesenheit im märz geprüft haben, oder?
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Davon sollte man ausgehen können.
kleinemelli schrieb
gibt es für den fall auch einen gesetzestext???
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Für welchen Fall?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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kleinemelli Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 04.04.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 08.04.2008 - 22:41 | |
Ottokar schrieb
Schreiben ist gut, aber warum ein Datum?
Zahlung der Fahrtkosten vor Beginn des nächsten Theorieblockes setzt doch die Frist exakt. |
ja ich meinte dabei z.b. das Datum des letzten Werktages vor Theoriebeginn....es gab wohl schon die behauptung das die stadt nicht wüsste wann genau die theoriephase anfängt
Ottokar schrieb
Wer zahlt die? Der Träger? |
Also diese Maßnahme läuft über den service punkt arbeit....Meine fallmanagerin, die mir den grundbedarf überweist und wegen änderungen, neuvereinbarungen etc. anzusprechen ist hat damit aber nichts zu tun...
die überweisungen für fahrtkosten und den mehraufwand hat beides die gleiche stelle in einem anderen gebäude, was sich aber halt ebenfalls service punkt arbeit schimpft...
ich habe spezielle bei finanzierung der umschulungsmaßnahme also einen anderen ansprechpartner
uns wurde halt zugesagt, dass wir nach feststellung der teilnahme desn mehraufwand überwiesen bekommen- wie gesagt für februar fehlt dieser und ich wollte halt wissen obs für solche zahlungen auch nen paragraphen gibt, von wegen dass man sich an die zahlungen in einem bestimmten zeitraum halten muss oder so...
schlau ist ja das schriftlich im vertrag festgelegt ist, das wir nach der feststellung das geld kriegen- aber halt nicht gesagt wurde "innerhalb so und sovieler tage"
oh ich sehe gerade ich habe noch einen auszug von einer email vom 12.02.08 zu meiner anfrage bezüglich der fahrtkosten und dem mehraufwand...also hier die antwort:
Die weiteren Mehraufwandsentschädigungen werden monatlich rückwirkend gezahlt, sobald der Stundenzettel vorliegt. Für den Monat Januar 2008 wurden 66,00 Euro angewiesen.
Die Fahrtkosten werden rechtzeitig vor Beginn der Theoriephase auf Ihr Konto überwiesen.
ich habe übrigens meinen "mitteilnehmern" dieses Forum nebst seite empfohlen und ihnen die letzte antwort ausgedruckt und werde nun mit ihnen besprechen wie wir weiter vorgehen^^
ich bin so froh auf leute gestoßen zu sein die sich auskennen und vor allem nen überblick haben und das ganze verstehen!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.04.2008 - 17:06 | |
kleinemelli schrieb
ja ich meinte dabei z.b. das Datum des letzten Werktages vor Theoriebeginn....es gab wohl schon die behauptung das die stadt nicht wüsste wann genau die theoriephase anfängt
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Dann macht das natürlich Sinn.
kleinemelli schrieb
Also diese Maßnahme läuft über den service punkt arbeit....Meine fallmanagerin, die mir den grundbedarf überweist und wegen änderungen, neuvereinbarungen etc. anzusprechen ist hat damit aber nichts zu tun...
die überweisungen für fahrtkosten und den mehraufwand hat beides die gleiche stelle in einem anderen gebäude, was sich aber halt ebenfalls service punkt arbeit schimpft...
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Ich wollte wegen dem ausstehenden Mehraufand nur wissen, wer den zahlt, der Maßnahmeträger oder das Amt.
kleinemelli schrieb
oh ich sehe gerade ich habe noch einen auszug von einer email vom 12.02.08 zu meiner anfrage bezüglich der fahrtkosten und dem mehraufwand...also hier die antwort:
Die weiteren Mehraufwandsentschädigungen werden monatlich rückwirkend gezahlt, sobald der Stundenzettel vorliegt. Für den Monat Januar 2008 wurden 66,00 Euro angewiesen.
Die Fahrtkosten werden rechtzeitig vor Beginn der Theoriephase auf Ihr Konto überwiesen.
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So soll es sein.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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