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Tiger1965 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 15
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...   Erstellt am 19.12.2007 - 07:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leidesgenossen,

ich hab morgen um 10 Uhr einen Termin bei meiner ARGE. Dort will man mir einen 1-Euro-Job anbieten. Was das genau ist, werde ich erst morgen erfahren. Ich will hier nicht diskutieren ob so was sinnvoll ist oder nicht. Auch lehne ich einen solchen Job nicht generell ab, nur es geht mir darum, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um mir einen EEJ anzubieten.

Nun habe ich bei der BA ein PDF-Dokument gefunden (SGB II Fachliche Hinweise und Empfehlungen AGH), wo u.a. folgendes steht:

"Öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16 Abs. 3 SGB II (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante / Zusatzjobs und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante) ist immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit
oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten („ultima ratio“)."

Bei mir ist es nun so, dass ich eine EGV sei 27.09.07 habe und seit dem sind bisher seitens der ARGE drei Stellenangebote gekommen, aber keine Angebote über Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen, Bewerbertraining etc.

Kann ich dem SB dieses Dokument unter die Nase halten und ihm darauf hinweisen, dass erst andere Massnahmen Vorrang haben? Wer von Euch hat so etwas auch schon mal gemacht und Erfolg gehabt? Der SB ist doch auch an dieses Dokument gebunden oder?





Signatur
mit besten Grüssen

Holger

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 19.12.2007 - 17:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Tiger,

es gibt einen hochinteressanten Artikel vom Erwerbslosen Forum Deutschland hierzu: EEJ

Dies sollte dir gute Argumente für deinen Termin liefern.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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