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<redwildcat>
unregistriert

...   Erstellt am 17.11.2007 - 11:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Vor einem Jahr wurde mir die wegen einer Krebserkrankung ( gutartig) die Ohrspeicheldrüse entfernt.Seit dieser Zeit habe ich noch teilweise recht grosse Schmerzen in der linken Gesichtshälfte.
Da meine linke Gesichtsseite komplett gelähmt war,habe ich im letzten Jahr auf eine Teilrente eingereicht,die mir bereits zum 2x abgelehnt wurde.
Egal, jedenfalls bin ich noch immer krankgeschrieben.
Trotzdem musste ich alle 4-6 Wochen zum Jobcenter.
Bei einer Untersuchung seitens der LVA wurde mir unterstellt, ich sei Tabletten.und Medikamnetenabhängig. Dies trifft natürlich nicht zu.Ein Gegengutachten meines Hausarztes erkennt die Arge nicht an mit der Begründung,das Attest sei nicht aussagekräftig genug.Blödsinn, mehr als zu sagen dass meine Leberwerte vollkommen in Ordnung sind und keinerlei Anhaltspunkte einer Sucht da sind,kann mein Arzt auch nicht.
Letzten Freitag hat mich mein Sachbearbeiter wieder Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen, die aber noch nicht ausgefüllt waren.Ich hab die praktisch leer unterschrieben.Kann ich diese bis auf den Anfang meiner Krankheit beschränken, dann würde ich das sofort per email. Er hat ja alle Befunde.Selbstverständlich habe ich mich bereiterklärt mich vom Arbeitsamtsarzt untersuchen zu lassen.Jetzt das nächste Problem:
Selbstverständlich möchte ich wieder in die Arbeitswelt zurück, ich hatte nur auf Teilrente eingereicht, bis eben die Schmerzen vorbei sind.
Die Hammeransage meines Arbeitsberaters:
IHRE AUSBILDUNGEN SIND VEFALTET, ich bin auch zu alt!!! Ich habe mit 45 Jahren meine Fachinformatikerinausbildung über das Arbeitsamt bei der IHK gemacht.Das war in den Jahren 2002-2004.Ich muss dazu sagen dass ich da bereits an Krebs erkarnkt war,aber niemand es wusste.Ich bildete mir die Schmerzen damals nur ein!!!!Davor habe ich über eine Fernstudium PC-Technik bis zum Zwischenzeuginss studiert,ich musste aufhören weil es mir zu teuer wurde.
Nach der Kindererziehung habe ich mit 37 Jahren Russisch studiert und mich als Diplom-Fremdsprachenkorrespondetin selbstständig gemacht, was aber nicht den gwünschten Erfolg hatte.
Meinen Arbeitsberater wäre es am liebsten, ich würde bis ich Tod umfalle für 1 € jobben.
Wie kann ich mich gegen diesen Wahnsinn wehren?

Liebe Grüße
und danke




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 17.11.2007 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo redwildcat,

was hier abgeht, kann ich ja kaum fassen. Schade, dass du dich nicht angemeldet hast, aber das nur am Rande.

redwildcat schrieb
    Letzten Freitag hat mich mein Sachbearbeiter wieder Schweigepflichtentbindungen unterschreiben lassen, die aber noch nicht ausgefüllt waren.Ich hab die praktisch leer unterschrieben.Kann ich diese bis auf den Anfang meiner Krankheit beschränken, dann würde ich das sofort per email. Er hat ja alle Befunde.


Dir auf diese Weise eine Unterschrift abzuluchsen, ist ja schon der Gipfel der Frechheit. Hast du versucht, die Unterschrift zu verweigern? Wurde dir gedroht, um die Unterschrift zu erhalten? Wieso hat dein SB deine Befunde? Die gehen ihn gar nichts an und er kann damit als Laie auch nichts anfangen! Atteste zu interpretieren ist nicht Aufgabe der ARGE sondern, wenn überhaupt, Sache des Amtarztes.

Setze sofort ein Schreiben auf wegen der Blanko-Unterschriften, dass du aber per Einschreiben mit Rückschein versenden solltest. Mails gehen doch gerne mal verloren oder sind nie angekommen.

Worauf stützt sich die Behauptung der LVA bzgl. der unterstellten Abhängigkeit? Wurden Bluttests gemacht oder sonstige hierfür nötige Untersuchungen?

Lass dir von deinem Hausarzt eine Überweisung zu einem unabhängigen Facharzt für Suchterkrankungen geben, der die nötigen Test durchführen kann. Der Befund sollte ja 100 % negativ ausfallen. Mit diesem Befund würde ich die LVA konfrontieren und verlangen, dass sie ihren "Befund" sofort korrigieren.

Soweit ich deinen Fall überblicken kann, bist du meiner Meinung nach schon an dem Punkt, wo du einen Rechtsanwalt einschalten solltest. Auch im Hinblick auf die Durchsetzung einer Teilrente.

Ich werde mal recherchieren, ob und was du noch tun kannst und es dann ggfs. hier reinsetzen.

Gruss Wolf





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redwildcat 
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...   Erstellt am 17.11.2007 - 22:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Wolf,

danke für Deine schnelle Antwort.Ich bin mit den Nerven fast runter,das kannst du mir glauben.
In Deutschland muss man sich schon dafür schämen an Krebs zu erkranken.
Ich hab trotzdem eine email an die LVA geschrieben und denen untersagt,weitere Auskunft zu erteilen.
Von meinem Hausarzt hatte ich auch verlangt das er mich auf Drogen untersucht, aber der meinte, ich muss das selbst zahlen.Gedroht hat mir der SB indirekt,indem er mir sagte dass mein geld gekürzt wird wenn ich die Zusammenarbeit verweigere,oder ich ganz aus der Arge geschmissen werde.
Ich werde mich wohl an den VDK wenden und bei meinem Neurologen nachfragen ob er was für mich tun kann.
Weisst du, ich bin aus dem letzten Eck in Oberfranken und musste mit dem Zug zur Untersuchung durch die LVA fast 100km fahren, früh um 5:30 bin ich los.Angekommen bin ich wie eine Tote,ich war fix und fertig.Bluttests wurden nicht gemacht, auch keine andere Untersuchungen, ausser Blutdruck messen.
Als die Ärztin mich gesehen hat meinte sie: Sie sind aber sehr blass.Die ist ausserdem der Meinung ich bilde mir die Schmerzen ein, deshalb wäre auch eine Aufenthalt in einer PsychosomtischenKlinik nicht von der Hand zu weisen .
Mein Auge war zu dieser Zeit noch ebenfalls noch gelähmt ,ich musste es nachts zukleben,und mein Mundwinkel ist noch immer leicht gelähmt.

Dem Sachbearbeiter werde ich schriftlich mitteilen, dass ich mit weiteren Schweigepflichentbindungen nicht einverstanden bin.Ich weiss nicht warum der mich nicht leiden kann, ich habe diesem Assi nichts getan.Weisst du ob ich mich dagegen wehren kann das er mich nicht in meinem Bereich arbeiten lassen will? Ausbildung veraltet, der is doch nimmer dicht.
Der hat mit Sicherheit ein Problem damit dass ich bereits 49 bin und mit 45 und Krebs meinen Fachinformatiker geschafft habe.
Ist unser deutschland weit gekommen!!! Mir ist nur noch zum heulen.
Du hast recht,wenn ich am Dienstag beim VDK nichts erreiche werde ich mir einen Rechtsanwalt nehmen.
Falls ich wieder 1000 Rechtschreibfehler habe, sieh es mir bitte nach, ich habe Salbe im Auge und seh nicht so viel.

Liebe Grüße

[Dieser Beitrag wurde am 17.11.2007 - 22:54 von redwildcat aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 17.11.2007 - 23:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo redwildcat,

ich sags mal so: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie gern behalten... Im Übrigen willkommen im Forum!

redwildcat schrieb
    Gedroht hat mir der SB indirekt,indem er mir sagte dass mein geld gekürzt wird wenn ich die Zusammenarbeit verweigere,oder ich ganz aus der Arge geschmissen werde.

Das ist m. E. nicht nur eine indirekte Drohung. Du hast deine Unterschrift demnach definitiv unter Zwang auf ein leeres Formular geleistet. Dies dürfte ein klarer Rechtsverstoss sein. Zumal du ja auch keine Kopie dieses Schreibens erhalten hast, was dein Recht gewesen wäre. Außerdem liegt es nicht in der alleinigen Macht eines "kleinen SB", dich aus der ARGE zu schmeissen. Lege sofort Widerspruch mit Klageandrohung ein. Wäre mein Rat in dieser Sache.

redwildcat schrieb
    Bluttests wurden nicht gemacht, auch keine andere Untersuchungen, ausser Blutdruck messen.

Aufgrund einer solchen "Untersuchung" eine Medikamentenabhängigkeit zu diagnostizieren, ist der blanke Hohn. Vom reinen Angucken kann zudem kein Arzt feststellen, ob du dir Schmerzen nur einbildest. Ob ein Aufenthalt in einer Psychosomatischen Klinik hier das Mittel der Wahl ist, um dir zu helfen, will ich mal bezweifeln. Habe einige Zeit in einer gearbeitet und die Fälle dort lagen doch etwas anders. Jedenfalls würde ich gegen diese "Untersuchungsergebnisse" vehement Einspruch erheben.

redwildcat schrieb
    Weisst du ob ich mich dagegen wehren kann das er mich nicht in meinem Bereich arbeiten lassen will?

Grundsätzlich hast du als ALG II-Empfänger keinen Anspruch darauf, dass du in deinem Beruf arbeiten kannst. Allerdings sollst du vorrangig entsprechend deiner Vorbildung und deiner Kenntnisse eingesetzt werden. Ich denke mal, es ist schon seine Pflicht, dies erst mal zu versuchen. Ob ihm das gefällt oder nicht, darf keine Rolle spielen, allerdings sehen das einige SB ganz anders. Da hilft nur eine gewisse Portion Sturheit weiter.

Gib auf alle Fälle mal Bescheid, was beim VDK raus gekommen ist bzw. was der RA gesagt hat. Ist sicher auch für andere hier interessant, dies weiter zu verfolgen.

Ich wünsche dir ganz viel Kraft für die kommende Zeit. Wenn du weitere Infos oder Hilfe brauchst, schreibs hier rein!

LG Wolf





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Redwildcat 
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...   Erstellt am 18.11.2007 - 09:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Moin Wolf,

zunächst mal will ich mich ganz herzlich bei dir bedanken. Deine Zeilen haben mir wieder Mut gemacht.
Ich geh am Dienstag zum VDK. Morgen gehts leider nicht, ich stell von Teledoof auf Alice um und da kommt ein Techniker wegen der Leitung vorbei.Leider konnten die mir keine konkrete Uhrzeit nennen, halt so im Laufe des Tages .Wollen wir mal hoffen dass das alles reibungslos klappt.
Ich werde versuchen über den VDK etwas gegen diese
Ärtztin zu erreichen.
Das der SB mir Kopien geben muss hatte ich nicht gewusst,schon als ich beim ersten Mal diesen Wisch unterschrieben habe, hat er mir keine gegeben.
Nochmals recht herzlichen Dank und einen schönen Sonntag,
viele Grüße




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 18.11.2007 - 19:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Redwildcat,

Redwildcat schrieb
    schon als ich beim ersten Mal diesen Wisch unterschrieben habe, hat er mir keine gegeben.

Die würde ich sofort nachfordern. Wenn du was unterschreibst und/oder ausfüllst, dann hast du ein Anrecht auf eine Kopie. Das weiss der SB auch, aber es wird gern "vergessen".

Deine PM habe ich erhalten und guck mir das gleich genauer an.

Auch dir einen schönen Rest-Sonntag und btw... Happy Birthday!

LG Wolf





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redwildcat 
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...   Erstellt am 18.11.2007 - 19:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke schön, aber trinken kann ich ja nix *lachtlaut* du weisst doch : allohol macht birne hohl...und ich sauf eh genug *hicks*

[Dieser Beitrag wurde am 18.11.2007 - 19:33 von redwildcat aktualisiert]




redwildcat 
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...   Erstellt am 20.11.2007 - 08:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke Wolf

ich habe folgenden Brief in der ARGE abgegeben :

Sehr geehrter Herr ............,

für die am 16.11.2007 unterschriebene Schweigepflichtentbindung ziehe ich mit sofortiger Wirkung mein Einverständnis zurück.

Begründung:
Die Unterschrift habe ich, nach Androhung von Leistungskürzungen "wegen fehlender Mitwirkung und der Drohung, mich "aus der ARGE zu schmeißen", auf einem Blanko-Vordruck der ARGE leisten müssen.
Hier liegt eindeutig der Tatbestand der Erpressung vor!

Die nötigen Unterlagen seitens der LVA und das Attest von Herrn Dr.........liegen Ihnen vor. Ich habe der LVA und Herrn Dr. ........ bereits mitgeteilt, dass ich die am 16.11.2007 erzwungene Schweigepflichtentbindung widerrufe und diese damit ungültig ist.

Ich weise Sie darauf hin, dass ich bei weiteren Sanktionsandrohungen einen Rechtsanwalt einschalten und Klage gegen Ihre Dienststelle erheben werde.


Mit freundlichen Grüßen

[Dieser Beitrag wurde am 22.11.2007 - 11:06 von redwildcat aktualisiert]




redwildcat 
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...   Erstellt am 24.11.2007 - 11:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

heute habe ich Post vom VDK bekommen :


Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen bzw.beschränken.
Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass Leistungen gekürzt oder eingeschränkt werden.

Na Klasse

[Dieser Beitrag wurde am 24.11.2007 - 11:58 von redwildcat aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 24.11.2007 - 17:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


redwildcat schrieb

    Hallo,

    heute habe ich Post vom VDK bekommen :


    Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen bzw.beschränken.
    Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass Leistungen gekürzt oder eingeschränkt werden.

    Na Klasse



Dafür müssen die aber dann einen wichtigen Grund nachweisen können - was sie vermutlich nicht können.
Denn wie sollten die erklären, warum sie eine Blanko-Schweigepflichtsentbindung benötigen?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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