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michel

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2006 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 15.02.2006 - 10:48 |  |
Hallo an alle. Durch meine Ex-Frau habe ich eine menge schulden. Ich bin auch deswegen bei einer schuldnerberatung. vor ein paar Tagen ist meiner Firma ein pfändungs-und Überweisungsbeschluß zugestellt worden,da ich mich seit dem ganzen Ärger (Seit ich von den Schulden weiß) damit eingehend beschäftgie und erfahren habe das man wenn so eine Lohnpfändung eintrifft beim zuständigen Amtsgericht eine Aufhebung beantragung stellen muss hab ich dieses auch gleich am nächsten tag versucht dort sagte man mir aber das das Gericht nur bei einer Kontopfändunng aktiv wird .ist das richtig??
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Wigger  Administrator
    

Status: Offline Registriert seit: 03.10.2005 Beiträge: 66 Nachricht senden | Erstellt am 15.02.2006 - 11:41 |  |
Hallo Michel,
die Antwort ist ein kurzes und knappes "Ja".
Einen Pfändungsschutz können Sie erst im gerichtlichen Insolvenverfahren bzw. Schuldenbereinigungsplanverfahren beantragen. Für den Bereich des außergerichtlichen Einigungsversuchs hat der Gesetzgeber keinen Pfändungsschutz vorgesehen. Das ist eine echte Gesetzeslücke. Allerdings kann man die Pfändungsmaßnahme als Scheitern der Vergleichsverhandlungen ansehen, sofern diese schon begonnen haben und den Insolvenzantrag bei Gericht einrechen. Aber hierüber wird Ihre Schuldnerberatungsstelle sicherlich Bescheid wissen. Mit freundlichen Grüßen ADN Schuldnerberatung Oldenburg Ulf Wigger
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<Gast> unregistriert
| Erstellt am 22.02.2006 - 09:45 |  |
Wigger schrieb
Hallo Michel,
die Antwort ist ein kurzes und knappes "Ja".
Einen Pfändungsschutz können Sie erst im gerichtlichen Insolvenverfahren bzw. Schuldenbereinigungsplanverfahren beantragen.
Für den Bereich des außergerichtlichen Einigungsversuchs hat der Gesetzgeber keinen Pfändungsschutz vorgesehen. Das ist eine echte Gesetzeslücke.
Allerdings kann man die Pfändungsmaßnahme als Scheitern der Vergleichsverhandlungen ansehen, sofern diese schon begonnen haben und den Insolvenzantrag bei Gericht einrechen. Aber hierüber wird Ihre Schuldnerberatungsstelle sicherlich Bescheid wissen.
Mit freundlichen Grüßen
ADN Schuldnerberatung Oldenburg
Ulf Wigger
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das ist natürlich so nicht richtig! Zum einen gibt es Rechtsmittel gegen eine Lohnpfändung (z.B. bei sog. Doppelpfändungen und unter dem Stichwort "Unbilligkeit"), zum anderen muss man mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen, da dieser mit Eröffnung automatisch greift!
Aber wie soll das Herr Wigger als Rechtsexperte auch wissen...
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Wigger  Administrator
    

Status: Offline Registriert seit: 03.10.2005 Beiträge: 66 Nachricht senden | Erstellt am 22.02.2006 - 11:01 |  |
Oh oh, wieder ein anonymer Kommentator oder vielleicht auch Kommentatorin, die nichts besseres zu tun hat.
Von Doppelpfändungen war nun wirklich nicht die Rede und der Vollstreckungsschutz greift im Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht automatisch.
Wahrscheinlich kommt dieser Kommentar von jemanden aus einer Schuldnerberatungsstelle eines Wohlfahrtverbandes o. dergleichen. Es ist schon klar, daß hier das Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht so bekannt ist, da bei vielen ja eh nur Nullpläne gemacht werden und die Grundsätze der Insolvenzordnung bezüglich eines ernsthaften außergerichtlichen Angebotes ignoriert werden. Würde ja auch Arbeit bedeuten.
Stellt sich ja auch die Frage, wenn der Ratsuchende bereits bei einer Schuldnerberatungsstelle ist, warum fragt er dann hier im Forum? Dies läßt vermuten, daß er nicht bei einer ADN Schuldnerberatung ist, dort kann er nämlich immer jemanden erreichen, der ihm qualifizierte Antworten gibt. Hierfür haben wir in jeder Beratungsstelle einen Volljuristen beschäftigt.
Richtig ist natürlich, daß ich nicht Jura sondern Sozialpädagogik und Sozialarbeit studiert habe.
Richtig ist aber auch, daß ich mich nicht hinter der Anonymität verbergen muß und nicht versuche andere Menschen in ihrer Arbeit zu behindern oder zu defamieren.
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Willkommen ist jeder der zum Wohle der Ratsuchenden hilfreiche Beiträge schreibt, auch wenn er nicht einer ADN Schuldnerberatung angehört. Allerdings sollte bei Ratschlägen auf die Anonymität verzichtet werden, damit man die Relevanz des Beitrages einordnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Wigger
Mit freundlichen Grüßen
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michel

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2006 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2006 - 00:32 |  |
na herr wigger hat schon recht bin ja bei ner adn schuldnerberatung in Kiel.
Hier nochmal vielen dank an meine bearbeiterin und die kanzlei( ich weiß nicht, darf ich namen nennen?) die immer ein offenes ohr für mich haben und mir mit rat und tat zur seite stehen.
Ich hatte mich ja auch bei der kanzlei informiert aber erst nachdem ich im Forum geschrieben habe.
es muss ja jeder selbst wissen wo er hingeht ich kann adn auf jedenfall empfehlen.
Hoffe ich hab hier nichts vom zaun gerissen
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Wigger  Administrator
    

Status: Offline Registriert seit: 03.10.2005 Beiträge: 66 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2006 - 10:41 |  |
Keine Sorge Michel,
alles im Lot. Es gibt nur Schuldnerberater die uns als Konkurrenz ansehen und das trotz der Wartelisten bei den meisten Schuldnerberatungsstellen.
Sie können gerne weiter das Forum nutzen um Ihre Fragen zu stellen oder aber sich direkt an die ADN Schuldnerberatung wenden.
Für den Notfall, falls die Handykarte leer oder das Telefon gesperrt ist, können Sie auch die gebührenfreie Rufnummer
0800 – 10 12 324
der ADN Schuldnerberatung Oldenburg nutzen. Wir stellen Sie dann zu Ihrer ADN Schuldnerberatungsstelle durch.
Liebe Grüße
Ulf Wigger
[Dieser Beitrag wurde am 24.02.2006 - 10:42 von Wigger aktualisiert]
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