Rainer Fussballgott
   

Status: Offline Registriert seit: 15.06.2013 Beiträge: 161 Nachricht senden | Erstellt am 13.07.2016 - 11:18 |  |
Entscheidung über Vorkommnisse am 06.07.2016
Während des Freizeitligaspiels zwischen der KVG Damgarten und der BSG Marlow am 06.07.2016 kam es zum Schluss der Partie (56. Minute) zwischen dem Spieler der KVG mit der Nummer 10, Maik Makus, und dem Spieler der BSG Marlow mit der Nummer 14, Olaf Müller, zu einem kleinen Gerangel. Diesem war ein Foulspiel des Spielers der KVG mit der Nummer 8 (Mirko Makus) an dem Spieler der BSG Marlow mit der Nummer 14 (Olaf Müller) vorausgegangen, woraufhin sich der Spieler der BSG Marlow mit der Nummer 14 (Olaf Müller) erregte. Das eigentliche Foulspiel wurde mit einer gelben Karte geahndet, worüber hier jedoch nicht zu entscheiden ist. Der Spieler der KVG mit der Nummer 10 (Maik Makus) kam nach dem Foul auf den Spieler der BSG Marlow mit der Nummer 14 (Olaf Müller) zu, wobei es wohl auch zu Berührungen beider Spieler kam. Der Schiedsrichter bewertete diesen Vorfall von beiden Spielern als unsportliches Verhalten und verwies sie mit jeweils einer roten Karte des Spielfeldes.
Der Ligaleitung wurden die jeweils erteilten roten Karten zur Entscheidung vorgelegt. Grundlage dieser sind der Spielberichtsbogen vom 06.07.2016 sowie die Stellungnahmen der BSG Marlow (Wolfgang Müller) und der KVG (Jörg Plewka) vom 07.07.2016.
Nach eingehender Beratung in der Ligaleitung sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass wir das Verhalten des Spielers der BSG Marlow mit der Nummer 14 (Olaf Müller) mit einem Spiel Sperre für ausreichend erachten. Zur Begründung hierzu verweisen wir auf die insoweit übereinstimmenden Stellungnahmen der beteiligten Mannschaften, die eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes für den Spieler Olaf Müller nicht rechtfertigen. Hinzu kommt, dass der Spieler Olaf Müller diesbezüglich in der Vergangenheit noch nicht in Erscheinung getreten ist, so dass es sich um ein erstmals mit einer roten Karte geahndetes unsportliches Verhalten handelt, für dass eine Sperre von einem Spiel erforderlich, aber auch ausreichend ist.
Indes ist das Verhalten des Spielers der KVG mit der Nummer 10 (Maik Makus) anders zu beurteilen, wenngleich auch hier der eigentliche Tatbeitrag in den Stellungnahmen der beteiligten Mannschaften relativ harmlos erscheint. Die Ligaleitung ist davon überzeugt, dass es durch den Spieler der KVG mit der Nummer 10 (Maik Makus) eine Berührung gegenüber dem Spieler der BSG Marlow mit der Nummer 14 (Olaf Müller) gab. In Anbetracht der Tatsache, dass auf der letzten Mannschafsleitersitzung im Februar 2016 das Verhalten des Spielers der KVG mit der Nummer 10 (Maik Makus) bereits scharf kritisiert und sogar ein Antrag auf Ausschluss des Spielers gestellt wurde, der jedoch seinerzeit noch abgelehnt wurde, kann das erneute unsportliche Verhalten von Maik Makus nunmehr nach unserer Überzeugung nur noch eine Konsequenz haben und zwar die seines Ausschlusses für den Rest der Freizeitligasaison 2016. Was die Freizeitligasaison 2017 anbelangt, so empfehlen wir den Mannschaftsleitern, dieses Thema noch einmal zum Schluss der Saison aufzunehmen und ggf. über die Zukunft des Spielers Maik Makus in der Freizeitliga durch die Mannschaftsleiter abstimmen zu lassen.
Als Ligaleitung fühlen wir uns in erster Linie für einen geregelten und fairen Verlauf der Freizeitligaspiele verantwortlich und haben alle Spieler gleichermaßen zu schützen. Wenn es, wie hier im Fall von Maik Makus, wiederholt zu Unsportlichkeiten und teilweise sogar Tätlichkeiten gegenüber Mitspielern kommt, können wir das nicht tolerieren und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Wir möchten hierbei auch betonen, dass es nicht darum geht, die jeweilige Mannschaft durch den Ausschluss ihres Spielers vom Spielbetrieb zu bestrafen. Wir sind aber zu der Überzeugung gelangt, dass es den Verantwortlichen der KVG offensichtlich nicht gelungen ist, ihrem Spieler Maik Makus die Konsequenzen künftiger Unsportlichkeiten vor Augen zu führen.
Die Ligaleitung
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