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Carmen ...
Auswanderprofi
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 13:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Habe mal so alles aufgeschrieben, was man für das Melderegister bei medizinischen Berufen alles benötigt.

Internationale Geburtsurkunde - Standesamt des Geburtsortes.

BIG-Anmeldeformular - Regierung in Den Haag (regelt aber normal der Arbeitgeber oder die Agentur)

Letter ( bei Krankenschwestern u. a. med. Peronales bzw. Certificate of good Standing (bei Ärzten und Psychotherapeuten) - Letter ist erhältlich bei der Regierung die das Examenszeugnis ausgestellt hat (Humanmedizin) bzw. evtl beim Gesundheitsamt des Wohnortes (kommt auf das Bundesland an) das Certificate für Ärzte u. Psychotherapeuten, meist beim Gesundheitsamt, unter Umständen aber auch bei dem Aussteller der Appropationsurkunde.
Der Letter of good Standing ist der Nachweis, das man die Erlaubnis besitzt den Beruf ausüben zu dürfen, und die Erlaubnis nicht aberkannt bekommen hat sowie, das kein arbeitsrechtlicher Prozeß im Gange ist.
für den Letter of good Standing braucht man also :
Examenszeugnis (Kopie) Urkunde über die Berufsbezeichnung (Kopie) sowie ein amtliches Führungszeugnis der Belegart O

Führungszeugnis der Belegart O bekommt man beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes, dieses wird dann von Bonn aus, direkt an die Stelle geschickt, die den letter of good standig ausstellt.

Des weiteren braucht man für das BIG
beglaubtige Kopie des Examenszeugnisses (es reicht aus, wenn die Beglaubigung die Gemeine bestätigt)

beglaubtige Kopie über die Urkunde zur Erlaubnis die Berufsbezeichnung führen zu dürfen (Gemeinde)

beglaubigte Kopie des gültigen Personalausweisen (Gemeinde)

so dass war es fürs erste, vielleicht kann es mal jemand gebrauchen

lG Carmen



[Dieser Beitrag wurde am 02.12.2008 - 08:59 von Carmen aktualisiert]





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Ich kann mir den Luxus in Deutschland zu arbeiten nicht mehr leisten.
Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

Carmen ...
Auswanderprofi
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 00:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


das amtliche Führungszeugnis braucht man aber nicht in jedem Bundesland.

Noch ein Nachtrag. Das Certificat of good standing, könnte auch bei der Ärztekammern der div Ländern angefordert werden können. Scheint mir total unterschiedlich zu sein.

lG Carmen





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Mit schönen Grüssen auch von meiner Welli-WG

DirkL 



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Registriert seit: 27.02.2009
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...   Erstellt am 27.02.2009 - 10:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo!

Als Arzt und EU-Bürger aus den "alten" EU-Staaten (ohne Bulgarien, Rumänien...) muss man die BIG-registratie bei RIBIZ anfordern. Erforderlich sind: beglaubigte (gewaarmerkte) Kopie der Approbation; beglaubigte Kopie des Universitätszeugnisses (wichtig ist das Unizeugnis mit der Einzelnote Zeugnisse mit Einzelaufstellung der Noten von der Bezirksregierung werden nicht anerkannt); Bescheinigung der KV / KZV, dass man berufsrechtlich nicht belangt wird und man den Beruf Arzt/ Zahnarzt ausüben darf (Vakbewaamheid); Kopie des Persos.
Man kann seine Daten auf www.RIBIZ.nl eingeben, wenn man Niederländisch versteht. Praktisch ist, dass man nach Erstanmeldung alle Dokumente und Schriftverkehr auf der Seite mit einem zugeteilten Passwort aufrufen kann.
Schliesslich noch 80.- Euro überweisen und man ist BIG registriert und darf theoretisch in NL arbeiten.

Viel Erfolg

DL

[Dieser Beitrag wurde am 27.02.2009 - 11:15 von DirkL aktualisiert]





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DL


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