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Hamtaro Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.05.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 16:47 | |
Guten Tag Liebes Team,
ich bin neu hier im Forum, und konnte leider keine Antwort auf meine Frage finden, deswegen möchte ich hier meine Frage stellen, in der Hoffnung eine Antwort zu finden:
Ich beziehe ALG2 seit ca. 5 Monaten, habe Leistungen für Erstausstattung (Schwangerschaftsbekleidung sowie Babyausstattung) usw. erhalten, bin jetzt am Überlegen ob ich wieder nach Ägypten ziehen soll, ich bin Deutsche, habe dort vor dem Bezug von ALG2 gelebt, da ich Probleme mit meinem Mann hatte bin ich wie gesagt vor 5 Monaten hier her gekommen, ich bin zur Zeit am Überlegen ob wir es wegen den Kindern nochmal zusammen versuchen sollten, ihm ist es nicht möglich nach Deutschland zu kommen.
Ich habe von Bekannten gehört das es sein kann das ich das gezahlte Geld der ARGE(komplette Babyausstattung,Möbel, Kleidung und natürlich monatliche Leistungen) zurückerstatten muss, ich habe keine genauen Informationen darüber ob ich einen Bestimmten Zeitraum in Deutschland gelebt haben muss, um Anspruch auf die gezahlten Leistung gehabt zu haben.
Könntet ihr mir genaue Informationen darüber geben, da ich halt noch am Überlegen bin ob ich nach Ägypten gehen soll oder nicht, da ich das gezahlte Geld sowieso nicht zurück zahlen könnte.
Vielen Dank
Hamtaro
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 22.05.2008 - 02:08 | |
Hallo Hamtaro,
lass dich mal durch solch unqualifizierte Aussagen deiner Bekannten nicht verrückt machen.
§ 7 Abs. 1 SGB II: Berechtigte sagt ganz klar aus, dass du Anspruch auf ALG II hast, solange dein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" in der BRD ist. Ein Zeitlimit wird hier nicht genannt!
Eine Rückzahlung der erhaltenen Leistungen kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gefordert werden. Dies kommt in deinem Fall jedoch nicht in Betracht.
Überleg also in Ruhe, wie du für dich und deine Kinder die Zukunft gestalten willst.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Hamtaro Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.05.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 22.05.2008 - 09:19 | |
Guten morgen,
ersteinmal vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mich wirklich irreführen lassen, durch irgendwelche unsachkundigen Aussagen, vielen Dank.
Mich würde trotzdem noch interessieren:
Du sagtest: "Unter ganz bestimmten Vorraussetzung kann das Geld zurück gefordert werden"
Könntest du mir diese Vorraussetzungen vielleicht noch nennen,( ich hab halt angst weil ich die Kosten der Ausstattung ja noch sehr frisch erhalten habe,die ich aber dann ja eh hier lassen würde, das das Amt sagt, für so eine Kurze Zeit zahlen wir das nicht, oder so?
LG
Hamtaro
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.05.2008 - 13:25 | |
Unter den von dir genanten Voraussetzungen bzw. Bedingungen musst du keine Sozialleistungen erstatten.
Dies ist nur der Fall, wenn man sich Leistungen unter Angabe falscher Fakten erschlichen hat, auf die man bei Angabe der korrekten Fakten keinen Anspruch gehabt hätte. Das trifft hier aber bei den von dir genannten Fakten nicht zu.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hamtaro Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.05.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 02.06.2008 - 21:11 | |
Guten Abend zusammen,
wollte nochmal kurz eine Frage stellen,
wenn ich mich dann wirklich dazu entscheide nach Ägypten zu gehen...was muss ich der ARGE dann genau mitteilen, das ich wieder auswandere, oder wo ich hingehe, oder mich einfach nur Abmelden ( ohne Ortsangabe)?
Muss ich denen sagen wo ich gehe, meine ich????
vielen Dank
Hamtaro
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 03.06.2008 - 02:20 | |
Hallo Hamtaro,
auch für diesen Fall gibt es einen Paragrafen und zwar § 46 Abs. 1 SGB I: Verzicht:
(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Beispiel:
Wenn du also entscheidest, dass du im August mit deinen Kindern nach Ägypten ausreisen willst, dann meldest du dich per 30.06.2008 vom Leistungsbezug ab. Dazu erklärst du schriftlich, dass du ab dem 01.07.2008 gemäß § 46 Abs. 1 SGB I auf alle Leistungen verzichtest.
Was du tun willst oder wohin du reisen wirst, geht die ARGE nichts an.
@ Ottokar: Korrekt so, wenn ich deine Ausführungen richtig interpretiert habe?!?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.06.2008 - 10:55 | |
Der Verzicht muss von jedem Mitglied der BG erklärt werden. Für Minderjährige von den Eltern.
Es reicht aber auch aus, wenn ihr dem Amt mitteilt, dass ihr ab xx.xx.xxxx euren Wohnsitz ins nicht europäische Ausland verlegt bzw. dort habt.
Die werden daraufhin die Leistung zu diesem Tag einstellen.
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