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SchwarzerEngel ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 16:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ihr Lieben ,
habe da mal eine Frage ....

Und zwar...
Ich bin im Anfang 5. Monat schwanger und wollte mich mal so erkundigen wie sich der Hartz 4 Lebensunterhalt so ändert wenn mein Kind auf der Welt ist..

Habe jetzt 2 Monate aufs Geld gewartet...
Und eine erfreudige Nachricht bekommen nächste Woche sei es drauf..

Ich lebe alleine in einer 35 m² Wohnung...
Umziehen müsste ich zusätzlich auch noch...

Vielen Dank für eure Antworten Bussi




Gerdr32 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 125
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 18:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo..

soweit ich weiss steht dir ab einer bestimmten woche ein mehrbedarf wärend der Schwangerschaft zu die sich ca. um die 40 € betragen müsste, dazu muss die Arge natürlich Bescheid wissen und den Mutterpass als Beweis deiner Schwangerschaft vorliegen haben. Wenn du es noch nicht getan hast Dringenst nachholen

Was sich dann in deinen leistungen nach der Geburt ändert kannst du aus dem leistungssatz entnehmen, oder frag deinen SB danach der ist dir zur Auskubft verpflichtet. Ebenso wegen dem erforderlichen Umzug. Es ist natürlich darauf zu achten ob du im Zuständigkeitsbereich der momentanen Arge bleibst, oder in eine andere Stadt ziehst wo eine andere Stelle für dich dann zuständig wäre.
Im allgemeinen brauchst du dann die genehmigung (von der dann zuständigen Arge) das die neue Wohnung dann auch bezahlt wird. Also wenn du eine andere Wohnung gefunden hast, geh zu der zuständigen Arge und lass es dir absegnen das du auf der sicheren Seite bist( Bitte erst absegnen lassen und dann Mietvertrag unterschreiben). Dir steht dann im übrigen eine Wohnung mit 60 qm zu.

45qm für dich und mehrbedarf Wohnraum fürs Kind von 15 qm = 60 qm.

Habe den regelsatz jetzt nicht im Kopf, aber du müsstest Anspruch auf ca. 345 € und für dein Kind 276 € erhalten wovon das Kindergeld angerechnenet wird. Ebenso solltest du erziehungsgeld einreichen das dir nicht angerechnet werden darf.
vielleicht kann dir jemand noch mehr dazu sagen, der es genauer weiss.

lg. Gerd





Signatur
Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.08.2008 - 20:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ab der 13. Schwangerschaftswoche hast du Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17% deiner Regelleistung (§ 21 Abs. 2 SGB II).
Außerdem hast du Anspruch auf Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II).
Nach der Geburt hat dein Kind einen eigenen Anspruch auf ALG II, du bildest mit deinem Kind eine eigene BG und hast somit Anspruch auf den vollen Regelsatz.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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