Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Sterni007  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 04.05.2008 - 22:42 | |
Ich lebe allein und bekomme wie üblich 347€ "Unterhalt"
Kosten für Miete und Heizung (Hessen) bekomme ich 288€
laut AOL vor ca. ner Woche war ein H4 Rechner - da stand ohne das ich überhaupt die tats. Wohnungskosten eingab das mir (nach Bundesland aufgeteilt) 321€ für Unterk. und Heizung als Pauschale zustehen würden.
Dabei ist das gerade erst auf 288€ mit neuer Erhöhung - Heizkostenpauschale von 48,50 auf 52€
Meine Miete mit Betriebskosten 243€ monatlich zahle ich 82€ zusätlich an die Stadtwerke! Wasser / Heizung (ich habe eine Heitherme - diese ist für a) Warmwasser b) für die Heizung - jeder im Haus regelt seine eigene Heizung darüber - mit riesen Warmwasserzubereiter)
dann zahle ich nach
ca . 19E monatlich (ist auch erhöht wurden Abwasser - an die Stadt!
Also gesamtkosten: ca. 100€ Nebenkosten mit Miete 342" tatsächlich gibts nur 288€
ist diese Rechnung der Arge falsch?
Ständig erhöhen sich die Energiekosten und Abwasser
habe von Abwasser eine Nachzahlung noch und 2. von städt. Werken weit über 100€ Nachzahlung.
Was ist denn nun richtig?
Signatur Sterni007 |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 03:08 | |
Hallo Sterni,
ich versuche mal, deine Zahlen einzuordnen:
a) Kaltmiete (ohne Neben-/Betriebskosten)?
b) Kaltmiete m. Betriebskosten: € 243,--
c) Stadtwerke (für Gas??): € 82,--
Ist das dein monatlicher Abschlag oder auch eine Nachzahlung?
d) Nachzahlung Abwasser: € 19,--
Ordne deine Zahlen mal korrekt zu und gib mal bitte deine reine Kaltmiete (Pkt. a) an.
LG Wolf
P.S.: Ich habe den AOL Hartz-Rechner mal testweise durchlaufen lassen. Eine Pauschale für Bundesländer wurde nicht angegeben. 
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 13:40 | |
Wichtig ist hier zu wissen, dass jede Kommune für jeden Ort die Angemessenheitskriterien separat festlegt. Dazu hat das BSG umfassende Kriterien aufgestellt.
Heiz- und Nebenkosten sind immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Eine Pauschalierung ist rechtswidrig, da sie den individuellen Angemessenheitskriterien nach BSG zuwider laufen.
Lies dazu mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Dein Amt sollte dir also diese Angemessenheitskriterien geben können und muss dies sogar. Entpsrechen diese nicht den Erfordernissen des BSG sind diese rechtswidrig und können, wenn das Amt die tatsächlichen Kosten nicht übernimmt, beim SG mittels Klage eingefordert werden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Sterni007  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 22:41 | |
Hallo Wolf, Hallo Ottokar!
Zunächst einmal ich zahle Grundmiete: 186,40
Betriebskosten monatl. 56,85
Gesamt: 243,25
77€ (bisher - jetzt ist es erhöht wurden!)
an die Stadtwerke, (dieses beeinhaltet) einmal 9E ich glaube Wasser
27€ Strom und Gas (denke ich) -ich koche mit GAS- und 41E Heizung
und ü. 100€ Nachzahlung!
zusättzlich muß ich gesondert monatlich ABWASSER an die Stadt zahlen. Es waren (ich glaube alle 2 Monate) 16,30 nun ca. 18E
347€ Amt-Geld
288 für Wohnung und Unterkunft
bei uns wurde immer gefragt - ob Heiztherme auch für Kochen ist - ja, bei mir und sie ist auch für die Heizung (es ist ein Heizsystem regelt Heizung und Wasser und zum Kochen).. daher läufts wohl irgendwie anders..
Würde mir dann nun mehr zustehen?
[Dieser Beitrag wurde am 06.05.2008 - 22:58 von Sterni007 aktualisiert]
Signatur Sterni007 |
Sterni007  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 06.05.2008 - 23:05 | |
ich habe noch eine 2. FRAGE
wenn ich eine 7€ Std. Tätigk. bei Zeitarbeit annehmen würde, viell. sogar nur Teilzeit - ich weiß ich würd eabsolut umsonst arbeiten - ARGE kann man ja Einsteigsgeld oder auch Ergänzend H4 beantragen.
Was aber wenn ich dann arbeitslos werde und weniger als H4 habe, kann man Hartz 4 oder Grundsicherung beantragen?
es ist schon eine Schande..habt ihr das gesehen - in null komma nix bekommen die Beamten oder auch Politiker mal so monatlich knapp 300€ mehr!
seit mehr als 18Monaten höre ich tag täglich MINDESTLOHN aber da wirds nicht mal auf 7€!
was soll diese SCHEISSE? Wir die Harzer Deppen - können alle umsonst arbeiten oder 1€ Jobs - kommen nie und nimmer aus H4 LEVEL....
ich krieg so nen Hals!!!
Ja, mir sagte ne Zeitarbeitsfirma sie zahlen für Bürokauffr. zw. 7,33 und 9€ und es würde drauf ankommen welche Tätigk. ich mache, wird es Helferzeug sein 7,33E
meine Güte - das können eh nur Frauen machen, die nen Mann haben, der die Kohle nach Hause schleppt und die haben Taschengeld so...
und ich kann nur mich durchboxen - und es will einen auch kein Partner man wird so voll abgestempelt.
Ja vor 13J. habe ich schon 15 dann 16DM die Std. in ner Zeitarbeitsfirma erhalten - jetzt 13J. später fast doppelte Lebensunterhaltskosten VIELLEICHT NOCH WENIGER EINKOMMEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!
[Dieser Beitrag wurde am 06.05.2008 - 23:07 von Sterni007 aktualisiert]
Signatur Sterni007 |
Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2008 - 11:02 | |
Sterni007 schrieb
ich habe noch eine 2. FRAGE
wenn ich eine 7€ Std. Tätigk. bei Zeitarbeit annehmen würde, viell. sogar nur Teilzeit - ich weiß ich würd eabsolut umsonst arbeiten - ARGE kann man ja Einsteigsgeld oder auch Ergänzend H4 beantragen.
Was aber wenn ich dann arbeitslos werde und weniger als H4 habe, kann man Hartz 4 oder Grundsicherung beantragen?
|
Hallo Sterni
Nein, du arbeitest nicht umsonst.
Du arbeitest für die Freibeträge. Und solange dein Einkommen nicht ausreicht bekommst du aufstockend auf Hartz4 Mindestsatz.
Mußt nur um die Kosten zur Arbeit kämpfen.
Hier arbeiten 2 Menschen für die Freibeträge. Mein Einkommen (auch Zeitarbeit) reicht nicht, selbst der 400 Euro Job meiner Partnerin deckt den Rest nicht.
Also arbeiten wir, um 280 und 140 Euro Freibetrag mehr zu haben, zieht man die Kosten ab bleiben noch ca 200 Euro mehr als den Mindestbedarf.
Visuel ein Sch*** Stundenlohn, aber das ermöglicht doch einiges.
Würdest du arbeitslos. hättest du die Freibeträge nicht, ständest also etwas schlechter.
Nur darf man diese Sichtweise nicht in sich lassen!
Man muß sich einreden, ich arbeite um die Familie zu erhalten und bekomme noch etwas Hilfe...
Diätenerhöhung:
Da denke ich nicht drüber nach, meine Gedanken wären nicht stubenrein....
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
Sterni007  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2008 - 11:32 | |
| Code: | | 1: | | 2: | | 3: | | 4: | | 5: | | 6: | | 7: | | 8: | | | | Also arbeiten wir, um 280 und 140 Euro Freibetrag mehr zu haben, zieht man die Kosten ab bleiben noch ca 200 Euro mehr als den Mindestbedarf.
|
| Visuel ein Sch*** Stundenlohn, aber das ermöglicht doch einiges.
|
| Würdest du arbeitslos. hättest du die Freibeträge nicht, ständest also etwas schlechter.
|
| Nur darf man diese Sichtweise nicht in sich lassen!
| | Man muß sich einreden, ich arbeite um die Familie zu erhalten und bekomme noch etwas Hilfe... | |
sorry - hier wird oft von Freibeträge und Webungskosten geredet - verstehe ich aber nicht - und wieviel bekommt man den konkret dann nun Zuschüsse.
2. Was muß ich konkret beantragen - Einstiegsgeld?
2. Was für Anträge
3. Was ist konkret - würde ich einen arsch..Job kiregen und arbeitslos - weniger dann als Hartz 4 oder kann ich einen ANTRAG machen - zusätlich HARTZ$?????????????????????????????????
Signatur Sterni007 |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2008 - 18:00 | |
Mit "(denke ich)" kann ich nichts anfangen, zu einer Rechnung benötige ich exakte Zahlen.
ALG II ist die Grundsicherung für Arbeitslose. Wenn das ALG I nicht ausreicht, kann man ergänzend ALG II beantragen oder Wohngeld.
Bei Arbeitsaufnahme kannst du Mobilitätshilfen beantragen.
Lies mal den Ratgeber "SGB II § 16 'Mobilitätshilfen'" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Eingliederungszuschuss kann der Arbeitgeber erhalten, den muss er aber selbst vor deiner Einstellung beantragen.
Wieviel von deinem Lohn auf das ALG II angerechnet wird und was du alles von deinem Lohn vorher absetzen kannst, falls du ALG II noch ergänzend erhälst, dazu lies mal den "Ratgeber Einkommensanrechnung" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Sterni007  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2007 Beiträge: 55 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2008 - 18:08 | |
Zunächst einmal ich zahle Grundmiete: 186,40
Betriebskosten monatl. 56,85
Gesamt: 243,25
77€ (bisher - jetzt ist es erhöht wurden!)
an die Stadtwerke, (dieses beeinhaltet) einmal 9E ich glaube Wasser
27€ Strom und Gas (denke ich) -ich koche mit GAS- und 41E Heizung
Die Beträge sind FAKT - mit denke ich - weiß ich nicht wie es aufgesplittet ist, denn in Kontoauszügen stehen von den Städt. Werke unr Gesamt 77€ und sonst nur Abschlag: 9€ Abschlag: 41€ Abschlag 27€
Signatur Sterni007 |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.05.2008 - 18:16 | |
Die 77€ sind also die Gesamtsumme. Da Strom zur Haushaltenergie gehört muss der z.B. rausgerechnet werden.
Dann schaue bitte in deine Verträge mit den Stadtwerken bezüglich der exakten Zuordnung der Teilbeträge, ansonsten kann ich nichts berechnen!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
bedarfsrechner arge | bedarfsrechner hartz 4 | arge bedarfsrechner | hartz iv bedarfsrechner | hartz 4 bedarfsrechner | bedarfsrechner für unterkunft und heizung | bedarfsrechner alg | bedarfsrechner hartz