Miyu  Knuddel-Mod


Status: Offline Registriert seit: 25.09.2005 Beiträge: 1539 Nachricht senden | Erstellt am 29.10.2005 - 19:57 |  |
Aus dem letzten Jahr, also 11. Klasse, ich finde man kanns so gut verstehen 
Die Kommanditgesellschaft
1. Die KG als Personengesellschaft o ist eine Abwandlung der offenen Handelsgesellschaft o steht zwischen der OHG und der GmbH o muss in das Handelsregister eingetragen sein o Gesellschafter schließen sich zum Zweck zusammen, ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben o Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbe gerichtet sein o muss sich um einen vollkaufmännischen Betrieb handeln o Gesellschafter können juristische-, natürliche Personen oder OHG sein o Gesellschafter macht die Geschäftsführung (auch Komplementär genannt) o Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, beteiligen sich nur und überwachen
2. Rechtsfähigkeit: o kann nach außen als selbstständige rechtliche Einheit unter ihrer Firma auftreten, Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen, klagen und verklagt werden o Besitzt ein Gesellschaftsvermögen, in das vollstreckt werden kann (selbständiges Konkursverfahren) o ist deliktsfähig, haftet für unerlaubte Handlungen der Gesellschafter o kann Gesellschafterin einer Handelsgesellschaft o. GbR o kann Vereins- oder Genossenschaftsmitglied sein
3. Haftung: o Vollhaftung mind. eines Gesellschafters (mit Privatvermögen) o ein oder mehrere Kommanditisten haften persönlich bis zur Höhe einer vertraglich vereinbarten o. im Handelsregister eingetragenen Summe o wird gerne als Rechtsform gewählt um Familienangehörige zu beteiligen, sollen am Gewinn teilhaben ohne das sie im Unternehmen mitarbeiten und ohne Risiko persönlicher Haftung o Ausgeschiedene Gesellschafter müssen noch bis 5 Jahre nach dem Austritt zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten haften o Ausnahme = wenn eine noch nicht im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft ihre Geschäfte mit Zustimmung des Kommanditisten bereits vor Eintragung ins Handelsregister begonnen hat, der Kommanditist haftet unbeschränkt
4. Gründung: o durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags (Inhalt = Gesellschaftszweck, Firma und Sitz, Einlagen, Beteiligungsverhältnis, Geschäftsführung, Sicherung des Fortbestandes, Modalitäten der Auflösung und Abfindung o Vertrag bedarf keiner besonderen Form kann auch Stillschweigend zustande kommen o Notarielle Bekundung ist notwendig sobald Gesellschafter Vermögensgegenstand einbringt z.B.: Haus o KG kann auch durch Umwandlung einer OHG entstehen o Firma muss den Namen wenigstens eines persönlichen haftenden Gesellschafters enthalten z.B.: Müller und Beyer, Müller KG... o Firmenzusätze sind zulässig, Kommanditisten dürfen nicht in der Firma aufgenommen werden (Ausnahme: bestehendes Unternehmen wird fortgeführt)
5. Gewinn- und Verlustteilung: o am Jahresende muss Jahresabschluss ermittelt werden (Bilanz, Gewinn-, Verlustrechnung o jeder Gesellschafter erhält vom Gewinn vorab einen Anteil von 4% seines Kapitalanteils (außer Gesellschaftsvertrag anders bestimmt oder es kommt der Gesellschaft zu Schaden) o übersteigende Gewinne werden in angemessenen Verhältnis verteilt (nicht nach Köpfen wie bei OHG) o Kommanditisten dürfen nur erzielten Gewinn entnehmen (ohne Rücksicht ob es der Gesellschaft zu Schaden kommt)
6. Vorteile/Nachteile: o Vorteile: - Einlagen können Geld und Sachwerte sein - Geschäftsführung kann vertraglich geregelt werden - bei Gewerbsteuer einen Freibetrag von 24.500 € - kein Mindestkapital erforderlich - zusätzliches Eigenkapital möglich - große Unhabhängigkeit des Gesellschafters - gute Kapitalbeschaffung (da Investoren kein Haftungsrisiko haben) o Nachteile: - Komplementär haftet mit gesamten Privatvermögen - KG muss handelsrechtliche Bücher führen - Keine steuerlich günstige Altersversorgung möglich - Bei hohen Gewinnen drückt die Gewerbesteuer, da die Bezüge der Gesellschafter nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können
7. Sonderformen: o GmbH & Co. KG: - im Kern KG - der Komplementär ist eine GmbH und haftet somit beschränkt o KG auf Aktien - Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft - es gibt Kommanditaktionäre und den Komplementär - Komplementär haftet mit Privatvermögen - Kommanditaktionäre bilden die Hauptversammlung im Sinne der Aktiengesellschaft
Signatur Tu was du willst, aber schade keinem! ;) Wie ein Quadrat im Kreis, eck ich immer wieder an! BEKENNENDER FAN VON Vernoma-Corax sel Volu, thandu Volubato und Elendriel ;)
 |