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frank50 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 13:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

gestern bekam ein Kürzungsbescheid von der ARGE ( §10 SGB2 / §31 Abs.1 Nr. 1c )

im Vorfeld möchte ich sagen , das ich vor diesem Bescheid , schon einen Bescheid bekommen haber zur Kürzung des Geldes, weil ich einem Vormittlungsvorschlag der ARGE nicht nachgekommen bin !

leider war mir der Vermittlungsvorschlag nicht bekannt , ..hab mich auch diesbezüglich geäußert,... in diesem Schreiben wird aber behauptet das dieser mir persön. ausgehändigt wurde, weil ich auch gerade an dem Tag bei der ARGE meinen Pflichtbesuch hatte .

ich hatte auch mehr oder weniger , bei meinem damaligen Widerspruch eingeräumt ,selbst wenn es so wäre , das ich es dann unabsichtlich schlicht und einfach vergessen hätte , mich da bei der Firma vorzustellen / bewerben ....,,dieses wurde nun gleich wieder als Schuldgeständnis von denen ausgelegt ! ,.... obwohl ich mich bei allen Vermittlungsvorschlägen von denen bis jetzt beworben habe .
***********************
Auszug :
§31 Abs. 1 Nr.1c - zumutbare Tätigkeit nicht aufgenommen ...

***********************

die tun ja grad so , als ob ich den Job 100% bekommen hätte , wenn ich mich da vorgestellt hätte ..

aber egal nun , ... wie soll ich mich verhalten ?


mfg

frank




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 14:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Da musst du dir eine Strategie zurecht legen:

a) du hast das Jobangebot nie erhalten!
Dann musst du das aber auch durchfechten bis zum Schluß, also Widersprch, Beschwerde gegen den SB usw. letztlich bis zur Klage, oder

b) du hast es wirklich "vergessen", dann musst du die Sanktion akzeptieren. Du kannst hier aber "Pokern" und Vorschlagen, dass du die Bewerbung nachholst, unter der Voraussetzung, dass du dann nicht sanktioniert wirst. Das liegt im Ermessen des SB und muss unbedingt schriftlich festgehalten werden! (oder mdl. mit Zeugen).





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

frank50 
Durchstarter
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 15:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ,

ja OK ..thx

werde wohl Option a nehmen , denn immerhin wollen die mir 94,00 euro bis 02/08 abziehen und das ist ne menge holz.

ich kann Widerspruch einlegen und diesen an die Tante die ,die Finanzen macht ....oder sollte ich mal das Gespräch mit dem Amtsleiter suchen ? ..ob das was bringt ?


gruß
Frank




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 16:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Kannst beides machen. das unterstreicht, wie ernst es dir ist.





Signatur
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frank50 
Durchstarter
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Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 25
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 16:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ,

ja ist es mir auch, wenn man schon " unterste schublade " sich befindet ..muß man sich ja nun auch nicht alles gefallen lassen


hat die ARGE einen eigenständigen Amtsleiter oder muß ich da zum *normalen* AA gehen ? ... weißt du das zufällig ?


Gruß
Frank

[Dieser Beitrag wurde am 28.10.2007 - 16:23 von frank50 aktualisiert]




Selena ...
Sehr Aktiv
.........

...

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Beiträge: 135
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...   Erstellt am 28.10.2007 - 19:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die ARGE hat nen Chef.Da gehst hin wenn sich die SB´s querstellen.





Signatur
Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.


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