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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 17.06.2007 - 18:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich glaube, wir haben mit Gast13 einen Vertreter der ARGE hier?


@Gast13:
bitte nenne mir den Paragraphen, die Vorschrift oder Arbeitsanweisung, wonach eine telefonische Bewerbung unzulässig ist!


Viele Stellenangebote verlangen sogar vor der schriftlichen Bewerbung eine telefonische Kurzbewerbung. So wird schon vorab "ausgesiebt".

[Dieser Beitrag wurde am 17.06.2007 - 18:46 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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cherie ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 17.06.2007 - 19:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ich mich telefonisch irgendwo bewerbe und man sagt mir, schicken sie uns ihre Unterlagen, tue ich das auch !

Wenn man aber von vorn herein sagt kein Bedarf, dann brauch ich dies natürlich nicht .... kostet mir ja Geld für nichts.

Gruß
cherie





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LG Cherie



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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 17.06.2007 - 19:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@cherie:

genau das meine ich. Beworben hast du dich damit, auch wenn du bereits am Telefon abgelehnt wurdest.





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<Mama21>
unregistriert

...   Erstellt am 28.08.2007 - 14:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute!
Mein Papa ist gerade heute aus dem Krankenhaus gekommen und meine Schwester hat gesagt, das wir mal googln sollen, weil es sein kann, dass er von der ARGE kürzungen bekommt.

Bei google stehen überall nur alleinstehende drinn. Was ist mit den Leute, die noch Familie mit versorgen müssen? Ist es das gleiche? Ziehen die ihm trotzdem was ab?

Lg Mama21




Manuela ...
Sehr Aktiv
.........

...

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Registriert seit: 18.08.2007
Beiträge: 58
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...   Erstellt am 28.08.2007 - 16:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mein Sohn war im April für 4 Tage im Krankenhaus (Di nachmittag: Aufnahme, Mi: OP, Fr Mittag: Entlassung) und mir wurden 35% der Verpflegepauschale abgezogen....




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.08.2007 - 17:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

gekürzt wird meist pauschal 35% der Regelleistung desjenigen und nur für die Tage, die er/sie im Krankenhaus bzw. einer stationären Einrichtung war.
Das (ich glaube) Bayrische LSG hat jetzt ein urteil zur Berufung am BSG zugelassen, in dem es um solch eine Kürzung geht. mal sehen, was das BSG dazu sagt.
Hält das BSG es für rechtswidrig, kommt auf die ARGEn eine Flut von Widersprüchen bzw. Überprüfungsanträgen zu.





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