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Ded Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.05.2007 Beiträge: 57 Nachricht senden | Erstellt am 16.05.2007 - 21:05 | |
Hallo,
Ich habe eine Frage:
Ich habe gehört,das Kürzungen von 30%auf die Regelsätze kommen sollen,man könne den Rest mit einer 1 Euro Stelle aufstocken.Wenn man krank ist oder so,sei das Pech.Hat einer von euch das schon gehört?
Viele Grüsse von Ded
Signatur Schwarz nehme ich höchstens meinen Kaffee-links ist die Zukunft! |
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 16.05.2007 - 21:14 | |
Hallo Ded,
in dieser Richtung laufen schon seit Monaten Berichte, doch hier traut man sich nicht ran.
Der komplette Stand was Du gelesen hast ist:
Regelsatzkürzung um 30%
zusätzlich bei einem Nebenverdienst die ersten 200€ Verdienst KOMPLETT anrechnen, bis 800€ dann einen Selbstbehalt von 50% gewähren.
Das ist ergibt im Endeffekt:
Ein Vollzeitarbeitnehmer mit einem Dumpunglohn hat weniger als ein jetziger HartzIV-Empfänger mit einem kleinen Nebenverdienst.
Sklavenhandel läßt grüßen.
Es gibt die grauenhaftesten Regellungen, die nicht alle bekannt sind.
Es gibt einen Ausspruch von Müntefering:
Wer nicht arbeitet soll nicht essen.
=
Aufforderung eines Massenmordes an einer Millionfachen Minderheit in Deutschland.
Die Größenordnung ist in etwa gleichzusetzen mit der Judenverfolgung und Tötung im III. Reich!
Gruß
Quinky
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<maaji> unregistriert
| Erstellt am 23.05.2007 - 12:01 | |
Das ist ja nett.
Und was machen die, die aufgrund von Alter oder Krankheiten keinen 1-Eurojob finden oder Minijob finden?
Ach so, ich vergaß, die sind ja eh überflüssig, die kann man dann auch ruhig verhungern lassen.
Ausserdem hätte das ja noch andere praktische Vorteile. Um die ganzen EEJ zu schaffen, müsste man dann noch zahlreiche angestellt Mitarbeiter loswerden, die ein Gehalt beziehen. Ein EEJer ist natürlich auch viel günstiger für den AG, verdient er ja an dem noch, während er, man stelle sich das mal vor, einem normalen Angestellten ja noch was zahlen muss.
Die, die noch einen Job haben, werden einen Teufel tun und aufmucken gegen unmögliche Arbeitsbedingungen, Ausbeutung, umgehung von Arbeitschutzbedingungen, unbezahlte Überstunden, weil sonst sind sie bald ihren Job los und dürfen dann die gleiche Arbeit, die sie mal für ein Gehalt erledigt haben, jetzt für ein Taschengeld, Demütigung und Gängelung eingeschlossen, erledigen.
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 09:32 | |
Hallo @ allen,
habe heute ein schreiben bekommen, wo man mir mitteilt das man mir 30% leistung kürzen will! Grund: Habe mich nur tele. auf eine stehle beworben, die aber kein intresse an mir hatten, da ich kein führerschein besitze. (zeitarbeit)
Im schreiben steht ja das übliche bla bla, aber was unten stand ist der hammer:
Zitat:
Grundsätzlich ist allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Erwerbstätigkeit zumutbar.(OK)
Die bisherige Qualifikation des Arbeitslosen, die Entfernung zur neuen Arbeitstelle oder ungünstigere Arbeitsbedingung sind kein Hindernisgrund im Sinne des § 10 SGBII.(NAJA)
Auch steht eine Entlohnung unterhalb des Tariflohnes oder des ortsüblichen Entgeldes der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nichts entgegen.(SCHWEINERREI)
MFG Pat
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 15.06.2007 - 12:42 | |
@guest:
Wie du dich bewirbst ist dir überlassen: telefonisch, schriftlich, per E-Mail, persönlich!
Auf dieser Basis ist keine Leistungskürzung gerechtfertigt!
Lege Widerspruch ein!
@Ded:
der Grund für diese hirnlosen Überlegungen unserer Politiker ist der, dass sie keine Lösung haben um die Arbeitslosigkeit abzubauen. Deshalb versucht man den wachsenden Kosten irgendwie beizukommen.
Im Grunde beinhaltet dieser Vorschlag nichts anderes, als das was es bereits gib - nur in anderer Form.
Bislang muss man einen 1EuroJob auch annehmen, ansonsten gibt es Leistungskürzung des ALG2 um 30% der jeweiligen Regelleistung.
Dieser Vorschlag kehrt das nur um.
Es wird gleich um 30% gekürzt und dir als Ersatz ein Job angeboten, der diese Kürzung aufhebt. Dazu müsste es aber eine Pflicht der Ämter geben, einen solchen Job anzubieten, doch woher nehmen?
Einen guten Beitrag dazu findest du auch hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … b52c01.php
Du siehst also, den Herren fällt auch nichts neues ein.
Um die Arbeitslosigkeit anzugehen, müssten erst mal ganz neue Besen in Berlin kehren. Solche die kein Interesse an Nebenverdiensten bei Großunternehmen haben und die deshalb auch nicht als Lobbyisten deren Interessen vertreten sondern als Volksvertreter die des Volkes.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<vinc> unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 16:48 | |
hallo leute,man will mir die leistung kürzen weil ich 9 tage im krankenhaus war,dürfen die das.
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<Gast> unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 17:01 | |
Manche Gerichte sagen ja, andere nein.
Kommt wohl darauf an, welche Meinung das Landessozialgericht vertritt, dem Sie angehören.
Die LSG`s nehmen nämlich oft überhaupt keine Rücksicht aufeinander(als wenn es CDU-Recht und (früher)SPD-Recht gäbe)
Der Grund ist die Verpflegung im Krankenhaus. Deswegen werden bis zu ca. 30% abgezogen.
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 20:52 | |
Hallo Vinc,
wie schon richtig vor mir beantwortet, gibt es hierzu schon viele Gerichtsurteile.
Aktuellstes Urteil ist nachzulesen im Sozialticker:
www.sozialticker.com/forum/ftopic 8140.html
einfach bei GOOGLE eingeben !
Leider sind Gerichtsurteile keine Gesetzesänderungen, es wird sich aber meistens daran gehalten, aber meistens nur die von den Landessozialgerichten.
Es lohnt sich auf jeden Fall der Klageweg.Zur Argumentierung ist es deshalb sehr hilfreich, über bereits getroffene Entscheidungen informiert zu sein.
Die Gerichte können leider nicht die vielen Strickfehler im Gesetz ausbügeln und sind total ügerlastet.
Was die vielen Klagen dem Staat ebenfalls für Geld kosten.
Bei gravierenden Fehlern durch Mitarbeiter der ARGEN müßten die Gerichtskosten denen auch mal vom Lohn abgezogen werden.
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<Gast 13> unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 21:38 | |
Ottokar schrieb
@guest:
Wie du dich bewirbst ist dir überlassen: telefonisch, schriftlich, per E-Mail, persönlich!
Auf dieser Basis ist keine Leistungskürzung gerechtfertigt!
Lege Widerspruch ein!
...
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Es ist nicht egal wie man sich bewirbt. Eine Bewerbung muss marktüblich und ernsthaft sein. Gestaltet man eine Bewerbung so das klar ist das man die Stelle nicht erhält, ist eine Leistungskürzung gerechtfertigt. Ein läppischer Anruf ist keine Bewerbung um eine Stelle.
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LeRouge unregistriert
| Erstellt am 15.06.2007 - 23:43 | |
@ Gast 13, die Mittel die gebraucht werden um sich zu bewerben sind schon egal,"Ottokar" hat hier nichts von Flapsigkeit, oder läppisches geäußert!!
Hier war nur Rede von die Mittel der Wahl.
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