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DrStrange 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 09.07.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 22:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hat eigentlich noch niemand dagegen geklagt das Kürzungen beim Alg2 gegen das Grundgesetz verstoßen?

Das ist doch im Grunde ein ganz klarer Fall!

Alg2 ist ja generel eine GRUNDsicherung.
Also das absolute minimum das zum Leben nötig ist.
LAut eigener definition.
Eine kürzung um 30, 60 oder gar 100% ist dann ja ganz klar zu wenig um zu überleben.

Code:
1:
2:
3:
4:
 
<<
Die Achtung vor der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter ist in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben:

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“    <<


Desweiteren hat der Staat seinen Bürgern gegenüber eine SORGFALTSPFLICHT!
Ob er das nun will oder nicht.

Einen Bürger wissentlich ohne jegliche finanzielle Mittel aus dem Amt und sprichwörtlich auf die Straße zu setzen und ihm die GRUNDSICHERUNG zu entziehen geht sicher nicht mit dieser Sorgfaltspflicht überein.

Weiter gibt es da noch den STRAFTATBESTAND der unterlassenen Hilfeleistung.

Man darf LAUT GESETZ niemanden wissentlich Erfrieren, Verhungern oder Not leiden lassen.

Genau das wird aber getan.

Das spielt es keine Rolle wie er nun in diese Lage gekommen ist, ob nun verschuldet oder nicht.
Man MUSS einfach Helfen.

NORMALERWEISE müßte diese Klage vor jedem Gericht durchgehen.

Das was hier Betrieben wird erinnert mich etwas an einen Autounfall bei dem der Krankenwagen wieder unverrichteter Dinge abfährt nachdem man erfahren hat das sich der Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat..
nach dem motto "selber schuld.. da helfen wir auch nicht".

gibts hierzu keine Klagen?
Das wär das erste wogegen ich im Bezug auf Hartz 4 klagen würde.

Gruß

[Dieser Beitrag wurde am 13.02.2008 - 22:29 von DrStrange aktualisiert]




gas 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 30.03.2007
Beiträge: 202
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...   Erstellt am 13.02.2008 - 23:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die kapitalistische Gesellschaft, in der wir leben, ist eine Ordnung der sozialen Ungleichheit.

Ihr und demzufolge dem Staat geht es nicht um das Gemeinwohl aller, sondern um die Aufrechterhaltung dieser Ordnung. Jene Ordnung begünstigt jene die Geld und Vermögen haben zwangsläufig auf Kosten jener die Nichts haben. Selbst das "Nichts" ist erlangbar indem man die Würde des Betroffenen nimmt und ihn beispielsweise zu Sklavenarbeit zwingt.

Sorgfaltspflicht mag sich recht human anhören und ist sicherlich nicht verkehrt dies im Gesetz zu erwähnen um augenscheinlich auch human zu wirken. Wie man allerdings selbst zu Gesetzen steht zeigt uns doch Schäuble2.0 sehr anschaulich. Gesetze kann man ändern, nach belieben und laune oder auch ignorieren wie beispielsweise Zypris derzeit mit ihren IP-Logging.

Nur so viel zum lieben Staat!

Ich weiß auch nicht ob jemand den Klageweg derzeit geht, selbst dann dürfte es noch dauern bis zu einem Urteil ehe man die Instanzen durch hat.

gruß gas





Signatur
Wir sind nicht VOLK, wir sind KLASSE!

Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 14.02.2008 - 00:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe den Beitrag mal hierher verschoben, da er im falschen Bereich veröffentlicht wurde.

Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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