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Hamu 
Durchstarter
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Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 17
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 12:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr lieben

Ich hab schon wieder ein neues Problem .
Habe meiner ARGE mitgeteilt das ich am 1.9 08 nen stationären KH Aufenthalt von max . 3 Tagen haben werde. Jetzt hat mir die nette Dame bereits für 2 Monate meinen Regelsatz um 35 % gekürzt mit der Begründung das die Vollverpflegung des KH im Regelsatz enthalten ist. Das macht im Monat gute 100 Euro die ich weniger bekomm nur weil ich für 3 tage im KH bin und dann auch noch Kürzung für 2 Monate das muss ich ja nun wieder nicht verstehen. Nun hab ich heut aber auch erfahren das der geplante Termin des KH Aufenthaltes nicht staatfindet und auf unbestimmte Zeit verschoben ist. Jetzt renne ich nun wieder meinen Geld hinterher *kotz*. Hab mal gelesen das eine Kürzung des Regelsatzes bei KH Aufenthalt gar nicht zu lässig ist. Weiß da vielleicht jemand genaueres drüber?

Vielen Dank und liebe Grüße Jana




Ottokar ...
Moderator
...............

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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 12:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dagegen solltest du sofort Widerspruch einlegen!

Ein Beispielwiderspruch findest du hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 583-0.html

Unabhängig davon ist hier ein Freibetrag (lt. § 2 Abs. 2 ALG II-V) enthalten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung, d.h. erst wenn dieser Betrag überschritten wird, darf das Essen als Einkommen angerechnet werden - keinesfalls sofort, wie hier.
Das wäre ein weiterer Widerspruchsgrund.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hamu 
Durchstarter
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Status: Offline
Registriert seit: 14.08.2008
Beiträge: 17
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 12:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für den Tip also ich schüttel immer wieder mit dem Kopf was die Leute von der Arge alles so mit einen Veranstalten.

LG Jana




Ottokar ...
Moderator
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...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 12:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies dazu auch mal hier:

http://www.razyboard.com/system/morethr … 578-0.html

Die Belastungsgrenze beträgt derzeit 83,28€, 35% des Regelsatzes für Alleinstehende (351€) sind 122,85€, da ALG II mit 30 Tagen berechnet wird, sind das (122,85€ / 30 Tage) 4,095€/Tag.
D.h. hier wäre erst ab dem (83,28€ / 4,095€) 21. Tag eine Anrechnung vorzunehmen.

Bei anderen Regelsatzhöhen muss man das dann entsprechend ausrechnen.





Signatur
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quinky 
5 Sterne Auszeichnung
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...   Erstellt am 28.08.2008 - 13:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi,

unabhängig davon, ob grundsätzlich die Anrechnung korrekt ist oder nicht, würde ich in der Ortszeitung einen Artikel veröffentlichen:

Überschrift:
Sind ARGE-Mitarbeiter des Lesens mächtig

Text
Nachdem ich der ARGE mitteilte, das ich für maximal 3-Tage ins Krankenhaus muß, wurde mein ALGII (Der Verpflegungsanteil) für 2 Monate gekürzt.
Ist den ARGE-Mitarbeitern der Unterschied zwischen den Wörtern "Tag" und "Monat" nicht klar?
Auf jeden Fall wird mir praktisch per Bescheid vorgeschrieben, außer diesen 3 Tagen im Krankenhaus, in den nächsten 2 Monaten weder was zu essen noch zu trinken. Das grenzt schon an vorsätzliche Körperverletzung.

Gruß
Quinky




Gerdr32 
Sehr Aktiv
.........

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Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 125
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...   Erstellt am 19.09.2008 - 18:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo..

also hierzu kann ich nur sagen:

wenn Hundert mal versucht wird wissen 90 nicht bescheid für mich vorsätzlicher Betrug..

aber so kann man anteilig den Haushalt sanieren..lach

lg.





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Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.


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