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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 12:02 | |
Hallo ihr lieben
Ich hab schon wieder ein neues Problem .
Habe meiner ARGE mitgeteilt das ich am 1.9 08 nen stationären KH Aufenthalt von max . 3 Tagen haben werde. Jetzt hat mir die nette Dame bereits für 2 Monate meinen Regelsatz um 35 % gekürzt mit der Begründung das die Vollverpflegung des KH im Regelsatz enthalten ist. Das macht im Monat gute 100 Euro die ich weniger bekomm nur weil ich für 3 tage im KH bin und dann auch noch Kürzung für 2 Monate das muss ich ja nun wieder nicht verstehen. Nun hab ich heut aber auch erfahren das der geplante Termin des KH Aufenthaltes nicht staatfindet und auf unbestimmte Zeit verschoben ist. Jetzt renne ich nun wieder meinen Geld hinterher *kotz*. Hab mal gelesen das eine Kürzung des Regelsatzes bei KH Aufenthalt gar nicht zu lässig ist. Weiß da vielleicht jemand genaueres drüber?
Vielen Dank und liebe Grüße Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 12:10 | |
Dagegen solltest du sofort Widerspruch einlegen!
Ein Beispielwiderspruch findest du hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 583-0.html
Unabhängig davon ist hier ein Freibetrag (lt. § 2 Abs. 2 ALG II-V) enthalten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung, d.h. erst wenn dieser Betrag überschritten wird, darf das Essen als Einkommen angerechnet werden - keinesfalls sofort, wie hier.
Das wäre ein weiterer Widerspruchsgrund.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hamu Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 14.08.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 12:15 | |
Danke für den Tip also ich schüttel immer wieder mit dem Kopf was die Leute von der Arge alles so mit einen Veranstalten.
LG Jana
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 12:39 | |
Lies dazu auch mal hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 578-0.html
Die Belastungsgrenze beträgt derzeit 83,28€, 35% des Regelsatzes für Alleinstehende (351€) sind 122,85€, da ALG II mit 30 Tagen berechnet wird, sind das (122,85€ / 30 Tage) 4,095€/Tag.
D.h. hier wäre erst ab dem (83,28€ / 4,095€) 21. Tag eine Anrechnung vorzunehmen.
Bei anderen Regelsatzhöhen muss man das dann entsprechend ausrechnen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 28.08.2008 - 13:53 | |
Hi,
unabhängig davon, ob grundsätzlich die Anrechnung korrekt ist oder nicht, würde ich in der Ortszeitung einen Artikel veröffentlichen:
Überschrift:
Sind ARGE-Mitarbeiter des Lesens mächtig
Text
Nachdem ich der ARGE mitteilte, das ich für maximal 3-Tage ins Krankenhaus muß, wurde mein ALGII (Der Verpflegungsanteil) für 2 Monate gekürzt.
Ist den ARGE-Mitarbeitern der Unterschied zwischen den Wörtern "Tag" und "Monat" nicht klar?
Auf jeden Fall wird mir praktisch per Bescheid vorgeschrieben, außer diesen 3 Tagen im Krankenhaus, in den nächsten 2 Monaten weder was zu essen noch zu trinken. Das grenzt schon an vorsätzliche Körperverletzung.
Gruß
Quinky
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Gerdr32 Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 17.07.2008 Beiträge: 125 Nachricht senden | Erstellt am 19.09.2008 - 18:06 | |
Hallo..
also hierzu kann ich nur sagen:
wenn Hundert mal versucht wird wissen 90 nicht bescheid für mich vorsätzlicher Betrug..
aber so kann man anteilig den Haushalt sanieren..lach
lg.
Signatur Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse. |