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...   Erstellt am 16.05.2007 - 03:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Kunstausstellungen, Autorenlesungen und Honorar, bzw. Künstlergage

Wer nebenher künstlerisch kommerziell tätig ist (Künstlerhonorar), der darf im Jahr bis zu 1848,- € verdienen, ohne dies versteuern zu müssen.
Quelle:
Paragraph 3 / Nr. 26, EstG (Einkommenssteuergesetz)

Bei Autorenlesungen gibt es z.B. eine Richtline des Deutschen Schriftstellerverbandes (DSV), wonach das durchschnittliche Mindesthonorar für eine Lesung (ca. 90 Minuten incl. Buchvorstellung und Autogrammstunde, bzw. Signierung) mit 255,- Euro brutto (also incl. 7% MwSt.), zuzügl. Spesen veranschlagt werden sollte.
Dieser Wert wird als Mindestbetrag genannt!

Sowohl aus Solidaritätsgründen mit anderen Kollegen, als auch im eigenen Interesse des Autors sollte diese Richtlinie nach Möglichkeit nicht unterschritten werden, auch wenn das eigene Geltungsbedürfnis vielleicht größer ist als die aktuelle Geldnot.
Man tut sich langfristig selbst nichts Gutes damit.
Der Grundsatz lautet: Was nichts kostet, ist auch nichts wert!
Und welcher Autor möchte schon auf diese Weise seine eigene Arbeit so weit herabwürdigen und entwerten?

Was Sie anschließend mit Ihrem Honorar machen, das ist allein Ihre Sache. Sie können damit Ihrem Partner oder Ihrer Familie eine kleine Freude machen, Sie können damit Ihre eigene Karriere unterstützen, es anschließend verfressen oder versaufen, oder es auch einem wohltätigen Zweck zufließen lassen.
Wenn Sie unbedingt wollen, so können Sie es sogar der "Heiligen Mutter Kirche" spenden.
Zunächst aber sollten Sie es annehmen, bzw. sogar einfordern.

Dieser Grundsatz gilt natürlich nicht nur Schriftsteller, also Autoren, die mit ihrer Arbeit Geld verdienen, sondern auch für Hobbyschreiberlinge, also Autoren, die ausschließlich aus Spaß an der Freud´ schreiben, aber trotzdem ihre Werke gerne veröffentlichen wollen.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel:


Warum sind Autorenlesungen so teuer?
Weil die Autoren so reich werden wollen? Sicher nicht. Sondern vor allem deshalb, weil Autoren als freiberuflich Tätige eine Unmenge von Kosten und Abzügen kalkulieren müssen.
Hier ein Beispiel für eine „typische“ Autorenlesung:

Brutto-Lesehonorar zum Beispiel 300.- €
Mehrwertsteuer 7% = 21,- €
Rentenversicherung: 9,6 % von 19,2 % = 29,- €
Krankenversicherung: 6,75 % von ca. 13,5 % = 20,- €
-Pflegeversicherung: 1,7 %, sind 0,85 % = 3,- €
Krankenkassenbeitrag für Krankengeld ca. 4% = 12,- €
Betriebskosten 30% lt. finanzamtl. Richtlinien = 90,- €
6,5 % Rücklage für Auftragsflaute (entspricht der Arbeitslosenversicherung) = 20,- €
Zwischensumme vor Steuern = 106,- €
Einkommensteuer ca. 26 % = 28,- €
Nettoeinnahme = 78,- €

Da in der Regel für eine Lesung mit An- und Abreise ein ganzer Arbeitstag angesetzt werden muß (kaum ein Autor kann an einem Lesungstag noch seine eigentliche Manuskriptarbeit leisten) entspricht dies einem tatsächlichen Stundenlohn von unter 10,- €.
Nicht gerade ein fürstliches Honorar.
Ich hoffe, damit Ihre Gedankengänge ein wenig angeregt zu haben.

Natürlich wird jeder Buchhändler, Aussteller oder Veranstalter versuchen, um dieses Thema herumzueiern um den Preis zu drücken. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, es ist sein gutes Recht.
Letztendlich muß jeder Künstler oder Autor selbst entscheiden, wie viel seine Arbeit wert ist.
Ein kleiner Hinweis auf die Richtlinien des DSV kann auf gar keinen Fall schaden und ein dezenter Hinweis auf die Honorarforderungen von populären Künstlern und Autoren dürfte so machen Veranstalter dazu bewegen, seine ablehnende Position vielleicht nochmals grundlegend zu überdenken.


Hinweis:
Am besten, Sie machen vorher einen schriftlichen Vertrag, damit vermeiden Sie, daß Sie der Veranstalter später mit einigen lobenden Worten, einem Blumenstrauß und einer Schachtel Pralinen "abspeist."
Wenn Sie schon glauben, diese Richtlinie des DSV unbedingt unterlaufen zu müssen, so sollten Sie kleineren Buchhändlern oder Veranstaltern bestenfalls mit der Spesenabrechnung ein wenig entgegenkommen, niemals aber mit dem Honorar.
Einen entsprechenden Vordruck gibt es ebenfalls auf unserer Seite.

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 3,EstG sind:
Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben, und im Rechnungstext am besten die Worte "Honorar" und "künstlerisch" unterbringen (damit das Finanzamt nicht auf die Idee kommt, das Ganze wäre vielleicht gar keine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 3, EStG).
Den Kunden oder den Veranstalter am Anfang der Tätigkeit darauf hinweisen , daß man keine USt verrechnet, dann weiß der auch Bescheid.
Dann aber darauf achten, daß man nicht über die 1.848,- € im Jahr rutscht.
Darüber sind Sie nämlich in vollem Umfang Einkommensteuerpflichtig (ca. 26%) und zum gesonderten Ausweis der MWst. von derzeit 7% verpflichtet.

Im Rechnungstext z.B. folgenden Text einfügen:

"Ich versichere, daß ich den o.g. Betrag ordnungsgemäß bei meiner Einkommensteuererklärung (Jahreszahl) angeben werde. Steuernummer (hier kommt Deine Normalbürger-Steuernummer rein)"
Steuer-Nr. unbedingt in der Rechnung angeben!

Rechnungszusatz:
"Ust entfällt, da Kleinunternehmer nach §19 UstG "


Damit ist für den Auftraggeber auch klar, daß die Rechnung ohne Umsatzsteuer ist.

Ist der Künstler (ab 1.848,- Euro/Jahr) als Gewerbetreibender eingestuft, so fällt für künstlerische Arbeiten nicht der volle, sondern nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7% an. Diese muß dann auch in der Rechnung mit aufgeführt werden.

Einige Beispiele (zitiert nach Angaben der KSK):

„Zum Entgelt gehören grundsätzlich auch alle Auslagen (z. B. Kosten für Telefon und Fracht) und Nebenkosten (z. B. für Material, Hilfskräfte und nichtkünstlerische Nebenleistungen), die dem Künstler vergütet werden.“…

„Künstler oder Publizist in diesem Sinne ist auch, wer die künstlerische/publizistische Tätigkeit nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausübt (z. B. Beamte, Studenten, Rentner, die nebenbei publizistisch oder künstlerisch tätig sind), oder wer seinen ständigen Aufenthalt im Ausland hat oder im Ausland tätig ist.“….

www.kunstrecht.de


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit, sowohl als Künstler/in oder Autor/in, aber auch als erfolgreiche/r Geschäftsmann/frau!
Viel Glück!

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsverbindlichkeit!
Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen juristischen Berater.
(Anwalt, Steuerberater, Rechtspfleger, etc.)


.

[Dieser Beitrag wurde am 29.06.2008 - 19:01 von Minotaurus aktualisiert]





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Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke.
(Marcel Reich-Ranicki)


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