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Mali 
Durchstarter
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Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 16
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...   Erstellt am 07.06.2008 - 14:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben
ich hab mal wieder ein Problem. Noch nicht ganz akut aber nächste Woche bestimmt.
Und zwar bin ich seit 1,5 Jahren krankgeschrieben,(es kann lt. Arzt auch noch 2 Jahre dauern) die Arge hat die AUs auch akzeptiert, mich aber im Februar zum Amtsarzt geschickt. Nun steht das Gutachten vom Amtsarzt noch aus, meine Eingliederungsvereinbarung ist ausgelaufen und meine SB will auf das Gutachten warten und mich dann zu einem Gespräch einladen.
Zwischenzeitlich habe ich die nächste AU von meinem behandelnden Arzt erhalten, da meine SB sie immer nur für ein halbes Jahr anerkennt, und die ich dann bei dem Termin abgeben würde..
Meine Frage ist nun, was mache ich, wenn der Amtsarzt mich "gesund" schreibt? Zu dem muss ich sagen, es war auch kein Facharzt. Ich fühle mich nicht gesund und möchte bei dem Termin mit der SB auch nichts unterschreiben...
Was für Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank im Voraus
liebe Grüße, Mali




Gelica ...
Durchstarter
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 24
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 10:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mali,

soweit ich weiss brauchst du, wenn du arbeitsunfähig geschrieben bist, nicht zu Terminen zur ARGE gehen. Wenn du dies trotzdem tust, machst du das ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ich denke, du solltest jetzt erstmal das Gutachten des Amtsarztes abwarten. Sollte der Amtsarzt deine derzeitige Erwerbsunfähigkeit nicht bestätigen, kannst du Widerspruch einlegen und ein Gegengutachten von deinem behandelnden Arzt bzw. dem Facharzt vorlegen.

Zur Not entscheidet das Sozialgericht dann darüber, welcher Arzt im Recht ist, für gewöhnlich wird das Gericht eher dem Facharzt glauben, der Amtsarzt ist auch eigentlich verpflichtet gegebenenfalls einen Facharzt hinzuzuziehen... Die Sache beim Sozialgericht kann lange dauern, aber bei solchen schwebenden Verfahren hält normal die ARGE auch die Finger still.

Ich hoffe, meine Infos hier sind richtig. Unterschreiben musst du bei der ARGE direkt nichts, du darfst immer erst rechtlichen Rat einholen. Bist du weiter krankgeschrieben, ist eine EGV sowieso überflüssig.

Gruß Gelica

[Dieser Beitrag wurde am 08.06.2008 - 14:22 von Gelica aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 13:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zum Amtsarzt musst du auch bei einer AU. Es sei denn, du bist tatsächlich körperlich dazu nicht in der Lage, dass muss dein behandelnder Arzt dann aber separat bestätigen.
Einen Termin beim Amt musst du während einer AU jedoch nicht warnehmen.





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gelica ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 14:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Habe meinen Beitrag oben korrigiert, um keine Verwirrung zu verursachen. Ich habe aus meiner Einladung zum Amtsarzt geschlussfolgert, dass auch der Amtsarztbesuch nicht zwingend erforderlich ist, wenn eine AU vorliegt, da dort als Grund für Nicht-Erscheinen ankreuzbar ist, dass man mit AU erkrankt ist.

Danke für die Korrektur.




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 16:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Gelica schrieb

    Habe meinen Beitrag oben korrigiert, um keine Verwirrung zu verursachen. Ich habe aus meiner Einladung zum Amtsarzt geschlussfolgert, dass auch der Amtsarztbesuch nicht zwingend erforderlich ist, wenn eine AU vorliegt, da dort als Grund für Nicht-Erscheinen ankreuzbar ist, dass man mit AU erkrankt ist.

    Danke für die Korrektur.

Das man dort einen solchen Grund ankreuzen kann, war mir bislang nicht bekannt. Finde ich außerdem seltsam.
Da der med. Dienst der KK bzw. der Amtsarzt letztlich dazu da ist, festzustellen, ob der Krankgeschriebene tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist, oder nicht, muss dieser Krankgeschriebene als trotz AU zum Amtsarzt bzw. MdK.
Es sei denn, er kann dies gesundheitlich nicht, z.B. weil Bettruhe verordnet wurde.
Das nur zur Ergänzung.





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Gelica ...
Durchstarter
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Beiträge: 24
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 20:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe die Seite mal gescannt. Nur zur Info.




Gruß
Gelica




Mali 
Durchstarter
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...   Erstellt am 09.06.2008 - 08:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben
vielen Dank für eure Antworten, die mehr oder weniger hilfreich waren. Beim Amtsarzt war ich schon, das Gutachten steht noch aus, müsste jetzt aber bald kommen. Die weiterhin bestehende Krankschreibung vom Facharzt habe ich ja, muss die SB die anerkennen oder zählt erstmal das Gutachten vom Amtsarzt. Und wogegen soll ich Widerspruch einreichen wenn ich keinen Bescheid hab? und kann ich sagen ich unterschreibe nichts.., ohne dass sie mir gleich das Geld kürzen etc? Die EV ist hier ja nur ein Schreiben welches beinhaltet, dass ich für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Nebenbei bemerkt, habe ich ein Anrecht auf eine Kopie des Gutachtens vom Amtsarzt?

lg Mali




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.06.2008 - 17:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Gegen das Gutachten des Amtsarztes kannst du Beschwerde einlegen, wenn es relevante Sachverhalte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.
Sollte das Gutachten als Basis dafür benutzt werden, dass das Amt dich für Arbeitsfähig erklärt, dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen.
Ansonsten bleibt deine AU erst mal unverändert bestehen.

Du hast nach § 25 SGB X das Recht auf Akteneinsicht und solltest deinen SB um eine Kopie dieses Gutachtens bitten (§ 25 Abs. 5 SGB X).

Du hast jederzeit das Recht, dir Bedenkzeit auszubitten. Du musst nichts sofort unterschreiben.
Eine mögliche Sanktion wegen Nichtunterschrift einer EinV kann man abwenden, wenn man stattdessen Änderungsvorschläge bringt, da der Betroffene das Recht hat, an dieser EinV mitzuwirken. Diese Vorschläge sollten jedoch ernsthaft sein, denn wenn die SB diese akzeptiert, sollte man auch bereit sein, die EinV dann zu unterschreiben.

I.d.R. verweigern die SB jedoch Änderungen, insbesondere Änderungswünsche oder Vorschläge von Betroffenen und müssen letztlich die EinV als Verwaltungsakt erlassen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Das begründet dann aber keine Sanktionsmöglichkeit wegen Nichtunterschrift.





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Travemuende ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 13.06.2008 - 19:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo platziere meine Frage mal hier, hoffe es ist richtig! War heute beim Amtsarzt, er hat sich eindeutig ausgesprochen: nicht arbeitsfähig! Mein SB hatte sich auch schon so geäußert, da ich schon einige Zeit unter vielfältigen Beschwerden leide.Da mein Mann schon aus dem Arbeitsleben herausgenommen wurde, werden wir ja wohl nun beide in Sozialgeld eingestuft oder? Ferner wurde mir angeraten einen Behindertenausweis aG und H zu beantragen.Ich habe auch schon einen entsprechenden Fragebogen bekommen. Was folgt denn jetzt aus dem Amtsarzt Bericht (außer das wieder einer aus der Statistik fliegt!)muss ich irgendetwas beachten?Das die Einstufung aG +H anerkannt wird ist äußerst sicher. Da mein Mann mich pflegen muß, bin allein zu unsicher und gehtechnisch völlig hilflos,will ich bei der Krankenkasse Pflegestufe 1 beantragen. Würde mir dieser Pflegesatz dann vom Sozialged abgezogen? Wie verhalte ich mich jetzt? LG Travemuende




Wolf27 ...
Moderatorin
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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.06.2008 - 21:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Travemünde,

mach lieber mal einen eigenen Thread auf. Hier geht dein Posting sonst verloren und das wäre ja schade bei dem wichtigen Thema. Danke.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


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