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Herbert 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 12.11.2008 - 20:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen ,
ich brauche dringend einen Rat bezgl. der KV.
ich muss morgen zur Arge.
Bevor ich rückwirkend in eine BG gepresst war ich
arbeitslos ohne meldung. In dieser Zeit habe ich mir Geld geliehen um mich bei meiner gesetzlichen KK freiwillig weiter zu versichern.
Es geht um einen Zeitraum von 4 Monaten in denen
ich ALGII bezog.
Muss die Arge mich während des Bezugs von ALGII
in der KK Pflichtversichern oder nicht.??
Mir gehtes vor allem um die Rückerstattung der von
mir dann zuviel gezahlten freiwilligen Versicherungsbeiträge während der Bezugsdauer von ALGII.
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.11.2008 - 00:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Herbert schrieb
    Muss die Arge mich während des Bezugs von ALGII in der KK Pflichtversichern oder nicht.??

Grundsätzlich JA. Du kannst z. B. deiner KK deinen ALG II-Bescheid vorlegen, dann können die evtl. mal bei der ARGE nachhaken, wieso die dich nicht offiziell gemeldet haben. Du hast bei der ARGE doch deine KK angegeben im Antrag?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.11.2008 - 10:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du kannst dann von deiner KK die Rückerstattung einfordern.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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