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Herbert
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 4
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Erstellt am 12.11.2008 - 20:02
ich brauche dringend einen Rat bezgl. der KV.
ich muss morgen zur Arge.
Bevor ich rückwirkend in eine BG gepresst war ich
arbeitslos ohne meldung. In dieser Zeit habe ich mir Geld geliehen um mich bei meiner gesetzlichen KK freiwillig weiter zu versichern.
Es geht um einen Zeitraum von 4 Monaten in denen
ich ALGII bezog.
Muss die Arge mich während des Bezugs von ALGII
in der KK Pflichtversichern oder nicht.??
Mir gehtes vor allem um die Rückerstattung der von
mir dann zuviel gezahlten freiwilligen Versicherungsbeiträge während der Bezugsdauer von ALGII.
F
ür schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar
Wolf27 
Moderatorin




Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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Erstellt am 13.11.2008 - 00:51
Herbert schrieb Muss die Arge mich während des Bezugs von ALGII in der KK Pflichtversichern oder nicht.??
Grundsätzlich JA. Du kannst z. B. deiner KK deinen ALG II-Bescheid vorlegen, dann können die evtl. mal bei der ARGE nachhaken, wieso die dich nicht offiziell gemeldet haben. Du hast bei der ARGE doch deine KK angegeben im Antrag?
LG Wolf
Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 13.11.2008 - 10:13
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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