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<Stefan>
unregistriert

...   Erstellt am 04.11.2007 - 18:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ok,
habe folgendes problem, habe über eine leihfirma gearbeitet und bin grad gekündigt worden. Bekomme aber noch für November und Dezember Gehalt, wie funktioniert das mit der Krankenversicherung??
war 1 monat arbeitslos und habe einen antrag auf Hartz IV gestellt aber wurde abgelehnt? ok klar habe ja für den monat noch lohn bekommen aber muss der AOK 140 euro zahln, damit ich die versichertenlücke schliesse... nach dem neuen gesetz so... aber was das... müsste ich nicht wenigstens versichert werden?!?!?!




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 04.11.2007 - 23:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stefan,

der zeitliche Ablauf in deiner Schilderung ist nicht ganz klar.

Dir ist "grad" gekündigt worden...
Frage: War die Kündigung im Oktober oder im November?

"War 1 Monat arbeitslos und habe einen Antrag auf Hartz IV gestellt."
Frage: 1. Wann warst du arbeitslos? Nach deiner Kündigung? Dann müsste die ja bereits im September ausgesprochen worden sein!?
2. Wann hast du den Antrag auf Hartz IV gestellt?

Wenn du für November und Dezember noch Gehalt erhälst (Kündigungsfrist), dann sollte dein ehemaliger AG auch noch für diese beiden Monate die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Danach wirst du durch die Arbeitsagentur bzw. durch die ARGE pflichtversichert.

Wenn ich hier irgendwo schief liege, werden die Kollegen mich korrigieren. Guck also öfter mal hier rein, ob sich etwas Neues ergeben hat!

Gruss Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 10.11.2007 - 14:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Es gibt eine generelle Pflicht zur Sozialversicherung.
Erhälst du Sozialhilfe, ALG1 oder 2, bist du automatisch darüber versichert. Erhälst du SV-pflichtigen Lohn (ab 400,01€ Brutto), bist du über den Arbeitgeber zwangsweise SV-versichert.

Insofern kann ich die Aussage der AOK nicht nachvollziehen. Du solltest dort unbedingt nochmal genau nachfragen!





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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