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WhatTheFuck 
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 14:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
Ich habe ein Problem.Ich bin vor 2 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen und zu meiner Mutter in die Wohnung eingezogen.(Gründe sind glaub ich nicht relevant)Der ALG2 antrag wurde von dem ZustaendigenAmt dann abgelehnt.Da meine mutter zuviel verdient.Da meine mutter aber schulden hat und die abbezahlen muss bleibt nicht wirklich was übrig.das Problem ist jetzt die krankenversicherung , die kosten 136 euro im monat und da ich hier keine Arbeit finde muss meine mutter das uebernehmen. meine frage ist jetzt , übernimmt das Amt das?Was kann ich tun?

Meine Daten:ich war vorher ALG 2 empfaenger hatte eine eigene wohnung und EQJ jahr gemacht.

Was kann ich tun?Wir haben echt nicht viel geld unterm strich!





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo WTF,

ein paar wichtige Infos fehlen:

* Wie alt bist du?
* Erhält deine Mutter ALG II?
* Ist jetzt eine andere ARGE für dich zuständig aufgrund des Umzugs?

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


WhatTheFuck 
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 15:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


23,meine mutter hat einen festenjob...ja eine andere arge ist nun zustaendig!





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Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 16:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo WTF,

lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Unterhaltsvermutung Deine Mutter soll mal genau ausrechnen, in welchem Umfang die ARGE sie da in die Pflicht nehmen kann. So wie ich den Fall einschätze, hat die ARGE sich das hier etwas zu einfach gemacht.

Schau öfter mal hier rein. Mein Kollege hat da sicher noch etliche gute Tipps für dich.

LG Wolf





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starkemami ...
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...   Erstellt am 03.09.2008 - 16:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo WTF,

ich kenne mich da nicht sooo gut aus,aber kannst du nicht familienversichert werden bei Deiner Mutter?

Lg starkemami




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 05.09.2008 - 17:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


1. wäre zu prüfen, ob deine Mutter tatsächlich zuviel verdiehnt.
Dazu müssten wir wissen:
- brutto und Nettoeinkommen (auch KiGe)
- Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, wird Warmwasser über Heizkosten abgerechnet?





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WhatTheFuck 
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...   Erstellt am 02.10.2008 - 11:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo , Ich war heute bei der "VestischenArbeit".
Wir sind erst alles durch gegangen ob Sie beim letzten mal ein Fehler gemacht habe.Der Link den Wolf mir dagegeben hat , bzw das geschriebene wurde als Falsche Information abgetan(bzw nicht auf mich zutreffend).Als ich gesagt(quasi gedroht) habe das es so aussieht das meine Mutter mich nicht tragen kann und ich dann auf der straße sitze,kam bewegung in die sache (denkste!).Ich kam zu einer anderen sachbearbeiterin.Die sagte mir das Sie wohl meine krankenversicherung uebernehmen.Sie hat es so ausgedrueckt:"Wir zahlen ihnen lieber die 140 euro krankenkasse , statt eine wohnung+umzug,Wir würden sie dann in einen 1EuroJob aufnehmen.Aber versprechen konnte Sie mir dies auch nicht.Als ich dann sagte das ich dann ausziehn muss , sagte sie:Sie koennen sich nur eine Wohnung nehmen wenn Sie streit mit ihrer mutter haben diese darf nichts mit Geld zutun haben.Ich erklärte ihr das diese Finanzellebelastung sehr groß ist.Sie sagte darauf...Das dies kein Grund sei auszuziehen und mir die VA mit diesem Grund keine eigene Wohnung bewilligen würde.Die VA hat alles von uns , die kontoauszuege von meiner mutter , wirklich alles.

Hier mal eine auflistung:
Brutto:2890,-
Netto:1760,-
KFZ/Unfall:52,32
Miete(warm)400,-
Strom:70 erhöhung auf 90 euro
Benzin(zurArbeit):50,-


[Dieser Beitrag wurde am 02.10.2008 - 19:20 von WhatTheFuck aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 02.10.2008 - 16:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mit "Benzin(zurArbeit)" kann ich nichts andfangen, hier zählt die Entfernung.
Mit "KFZ/Unfall" kann ich auch nichts anfangen, berücksichtig werden kann nur die KFZ-Haftpflicht.
Strom, KFZ-Steuer, GEZ, Kredit, Telefon wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

Fehlen tun immer noch:
- Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, wird Warmwasser über Heizkosten abgerechnet?





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WhatTheFuck 
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...   Erstellt am 02.10.2008 - 19:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sry,

Hin und Zurueck sind es 14,5 Kilometer.
KFZ sind 30 Euro.
Wir zahlen 400 euro Warm.Ja,Warmwasser wird ueber die Heizkosten abgerechnet.(Die Nebenkosten sind in der Miete mit drin,haben keinen Mietvertrag.Daher ist die Kaltmiete schwer auszurechnen)Heizkosten sind mit im Storm inbegriffen.

[Dieser Beitrag wurde am 02.10.2008 - 20:21 von WhatTheFuck aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 03.10.2008 - 10:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn ihr keinen Mietvertrag habt, wird das Amt die Miete auch nicht anerkennen und nicht zahlen.
Heizen tut ihr also mit Strom? Dann habt ihr sicher einen HT und NT, die Höhe der Vorauszahlung des NT (Nachtstrom) benötige ich.
Die 400€ sind dann also Kaltmiete + Nebenkosten? Das nennt sich dann Bruttokaltmiete, Warmmiete ist alles, incl. Heizkosten.

Ich mach schon mal eine Basisrechnung, wo ich dann deine Heizkosten nur noch ergänzen muss.

Bruttoeinkommen Mutter: 2890€
Nettoeinkommen Mutter: 1760€
KFZ-Haftpflicht: 30€
Entfernung zur Arbeit: 7 km
Miete inkl. NK: 400€

Bedarf
Regelsatz Mutter: 351€
Regelsatz Du: 281€
Miete: 400€
= 1032€

Grundfreibetrag: 100€

Statt des Grundfreibetrages können bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/Monat auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind:

KFZ-Haftpflicht: 30€
Fahrkosten, Entfernung zur Arbeit 7 km: 19 x 7 x 0,20€ = 26,60€
Werbekostenpauschbetrag: 15,33€
Versicherungspauschale für priv. Versicherungen: 30€
= 101,93€

Freibetrag 1: 140€ (20% des Brutto von 100,01€ bis 800,00€; hier von 700€)
Freibetrag 2: 40€ (10% des Brutto von 800,01€ bis 1200,00€, bei mind. einem mind. Kind in der BG bis 1500€; hier von 400€)
gesamt: 180€

anrechenbares Einkommen = 1760€ Netto - 180€ Freibeträge - 101,93€ tatsächlichen Kosten = 1478,07€

Hier steht eurem Bedarf nach SGB II in Höhe von 1032€ ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 1478,07€ gegenüber.
Das sind 446€ mehr Einkommen als Bedarf, selbst unter Berücksichtigung der Heizkosten hättet ihr keinen ALG II Anpruch.
Auch unter Berücksichtigung des momentan selbst zu zahlenden Eigenbeitrages zur KV ergäbe sich kein Anspruch und damit besteht lt. § 26 Abs. 3 SGB II für das Amt auch keine Pflicht, deinen KV-Beitrag zu übernehmen.
Wenn dir das also trotzdem angeboten wird, hast du großes Glück.

[Dieser Beitrag wurde am 03.10.2008 - 11:29 von Ottokar aktualisiert]





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