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LadyMD 
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 10.10.2007 - 15:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo
ich habe mal eine frage, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
mein problem is, dadurch das ich keinen anspruch auf geld habe,
bin ich nich krankenversichert und die 118 eus kann ich mir nicht aus den rippen schneiden,
das ich aber schon 24 bin kann ich mich auch nicht familienversichern bei meinen ellis.
könnt ihr mir nen tipp oder nen rat geben was ich machen kann.
(arbeit such ich natürlich, das steht nich zur fragen, das wäre das beste was mir passieren kann)

freu mich auf eure ratschläge





Signatur
LadyMD

quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 494
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...   Erstellt am 10.10.2007 - 16:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi LadyMD,

warum hast Du kein Anrecht auf ALGII?

Die Eltern haben zu hohes Einkommen?
Dann MÜSSEN Deine Eltern für Dich zahlen.

Gibt es andere Gründe?

Mit Deinen Angaben ist keine Aussage möglich.
Sorry

Gruß
Quinky




LadyMD 
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 10.10.2007 - 17:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


meine mam is die einziege die arbeiten geht und sie liegt genau 13 eus über dem existens minimum.

und da ich noch mit 24 zuhause wohnen muss werd ich mit bei meinen ellis angerechnet.

meine ellis können das nich bezahlen, genau wie ich.





Signatur
LadyMD

quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 494
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...   Erstellt am 10.10.2007 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hi LadyMD,

jetzt ist die Situation eindeutig.

Deine Mum verdient gerade soviel, das keine Unterstützung abfällt. Dadurch keine KV.

Möglichkeit:

Sofort zur ARGE

Antrag stellen nach § 26 SGB Abs.3 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen.

Wortlaut:
Die Bundesagentur übernimmt AUF ANTRAG im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden.

Das ist bei Dir/Euch der Fall.

Durch 13€ zuviel Deiner Mam, davon 118€ KV.
Durch die KV würdest Du hilfebedürftig, § 26 Abs. 3 trifft zu.

Gruß
Quinky




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6262
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...   Erstellt am 10.10.2007 - 18:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Wenn deine Mama soviel verdient, dass damit der Bedarf für die ganze Familie gedeckt ist (finde ich aber unwarscheinlich) und nur knapp darüber liegt (13€), würde durch die Zahlung des KV-Beitrages wieder Hilfebedürftigkeit eintreten, denn dieser Beitrag muss Einkommensmindernd berücksichtigt werden!
Damit kann man nach SGB II § 26 die Übernahme dieses KV-Beitrages beantragen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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