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misterq 
Neuling


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Status: Offline
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 23.07.2007 - 10:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,
hat jemand ne Info für mich? Ich war vor meinem ALG2 Bezug selbstständig.In dieser Zeit wurde mir allerdings wegen zahlungschwierigkeiten die Private Krankenversicherung gekündigt.Habe schon zu Beginn meines ALG2 keine KV gehabt.Nun habe ich einen Brief vom Arbeitsamt bekommen,ich soll eine KV nachweisen.Weiß jemand ob ich nun wieder eine Private KV beantragen muß,die ich aber als ALG2 Empfänger nicht bekommen werde,oder eine gesetzliche?Aber auch da gibt es ja Probleme,wenn man vorher Privat versichert war.Und ist nicht ein neues Gesetz zur Pflichtversicherung beschlossen,weiß nur nicht ob schon umgesetzt!Das Arbeitsamt hat mir für die Nichtbeibringung mit einer Kürzung gedroht,ist das üblich?? Wer schön ,wenn jemand einen Tipp hat:




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 5148
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...   Erstellt am 23.07.2007 - 12:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

also die angedrohte Kürzung enbehrt jeglicher Grundlage und wäre absolut rechtswidrig.

Mit der Gesundheitsreform erhalten alle Nichtversicherten das Recht auf eine Krankenversicherung. Ob in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse hängt davon ab, wie jemand früher versichert war - gesetzlich oder privat. Auch Personen, die bislang weder gesetzlich noch privat versichert waren, können sich jetzt krankenversichern.
Der Versicherungsschutz für alle wird stufenweise eingeführt: Seit dem 1. April 2007 gilt der umfassende Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dann müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Nichtversicherten aufnehmen und dürfen keinem ihrer Mitglieder mehr kündigen. Ab dem 1. Juli 2007 können Nichtversicherte sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, wenn sie dieser zuzuordnen sind. Und ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Nichtversicherten, auch wenn sie der PKV zuzuordnen sind, die Pflicht, sich zu versichern.

Quelle: http://www.die-gesundheitsreform.de

Da du bislang nicht versichert bist/warst, muss die gesetzliche Krankenkasse dich aufnehmen. Diese Pflicht gilt seit 01.04.2007.
Suche dir eine KV aus, stelle einen Aufnahmeantrag und fordere eine Mitgliedsbescheinigung+Kopie zum Nachweis gegenüber dem Amt. Übersende/übergib die Kopie unverzüglich dem Amt.





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misterq 
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 23.07.2007
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 23.07.2007 - 19:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Ich war in den letzten 3 Jahren nicht versichert,davor privat.Wenn ich Dich also richtig verstanden habe,geht die gesetzliche.Danke für Deine Infos,waren sehr hilfreich.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 5148
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...   Erstellt am 23.07.2007 - 19:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Bitte, gern geschehen.
Du kannst dich in der priv. KV versichern oder in der gesetzlichen - beide müssen dich aufnehmen.





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