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DatHerzche  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.06.2007 Beiträge: 11 Nachricht senden | Erstellt am 19.06.2007 - 11:56 | |
Hallo,
weiß einer von Euch wie das läuft wenn jemand Hartz IV-Empfänger ist und ins Krankenhaus muß, um sich mal richtig durchchecken zu lassen? Wie ist das mit dem Krankenhaustagegeld, muß man das komplett aus eigener Tasche zahlen oder ist das evtl auch weniger (da man ja schon kaum Geld hat)?
Hat da jemand von Euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht?
Schnelle Reaktionen wären von Vorteil, da mein Schwiegervater schon morgen ins KH muß.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 19.06.2007 - 16:52 | |
Hallo,
Krankenhaustagegeld ist eine Versicherungsleistung, die man ausbezahlt bekommt.
Ich vermute du meinst die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage im Kalenderjahr, wenn man im Krankenhaus liegt.
zur Zuzahlung:
wenn dein Schwiegerpapa ALG2 erhält, liegt seine Belastungsgrenze, d.h. die seiner Bedarfsgemeinschaft, für Zuzahlungen aktuell bei 82,80 Euro/Jahr. Wenn er ärztlich bestätigt chronisch erkrank ist, bei 41,40 Euro/Jahr.
siehe auch meine Beitrag hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 986-0.html
Wenn er über diese Grenze kommt, kann er sich sofort befreien lassen. Überzahlungen muss die Krankenkasse zurück erstatten.
zu Kürzungen des ALG2 bei stationärem Aufenthalt:
Lt. SGB 2 § 7 Abs. 4 erhält auch derjenige Leistungen nach dem SGB 2, der weniger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht ist.
Wenn es nicht so lange dauert, gibt es hier keine Probleme.
Das Amt kann in dieser Zeit den Regelsatz um den Anteil kürzen, der auf Essen und Trinken entfällt, ca. 37% (Durchführungshinweise zu SGB 2 § 20) - vorausgesetzt man wird dort damit versorgt.
Es handelt sich hier eigentlich nicht um eine Kürzung, sondern um eine Anrechnung von verwertbarem Einkommen.
Bei einer Anrechnung bestünde dann aber die Möglichkeit, Mehrbedarf (spezielle Bekleidung, Reinigung derselben, etc.) geltend zu machen.
Es gibt mehrere Gerichtsurteile, die diese Handlungsweise der ARGEn bestätigen.
Ebenso gibt es mehrere Gerichtsurteile, die das für unzulässig halten.
Eine klare Entscheidung vom BGH oder BSG gibt es derzeit noch nicht.
[Dieser Beitrag wurde am 22.06.2007 - 13:46 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
PierreMensah unregistriert
| Erstellt am 21.06.2007 - 00:10 | |
Ottokar schrieb
Hallo,
Krankenhaustagegeld ist eine Versicherungsleistung, die man ausbezahlt bekommt.
Ich vermute du meinst die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Euro/Tag für max. 28 Tage im Kalenderjahr, wenn man im Krankenhaus liegt.
zur Zuzahlung:
wenn dein Schwiegerpapa ALG2 erhält, liegt seine Belastungsgrenze, d.h. die seiner Bedarfsgemeinschaft, für Zuzahlungen aktuell bei 82,80 Euro/Jahr. Wenn er ärztlich bestätigt chronisch erkrank ist, bei 41,40 Euro/Jahr.
siehe auch meine Beitrag hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 986-0.html
Wenn er über diese Grenze kommt, kann er sich sofort befreien lassen. Überzahlungen muss die Krankenkasse zurück erstatten.
... schnipp
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Das ist zwar logisch - aber in Bezug auf den an das Krankenhaus im stationären Falle zu zahlenden Betrag von 10 Euro ein Griff in's Klo.
Und das ist nicht erst seit 01.01.2005 so, sondern war es auch schon zur Zeit des BSHG.
Für Medikamente und Praxisgebühr gilt das von dir Gesagte jedenfalls.
Die (28 x 10 Eu/Tag bei stationärem Krankenhausaufenthalt sind von/laut Krankenkassen nichtniederschlagbar, nicht erstattungsfähig, nicht erlassfähig oder nach den Regelungen der Belastungsgrenze behandlungsfähig. Diese Krankenhausgebühren muss auch ein Sozialhilfeempfänger oder ein Arbeitsloser/Hartz-IV- etc. bezahlen. Allenfalls kann man da noch mit dem Krankenhaus über eine Ratenzahlungsvereinbarung verhandeln. Diese 10 Eu/Tag werden ja auch nicht von der Krankenasse eingezogen, sondern müssen von dir direkt an das aufnehmende Krankhaus bezahlt werden.
Erst wenn du deine max. Anzahl von stationären Krankhaustagen da abgelegen bist/hast, brauchst du für die restliche Zeit des laufenden Jahren dann keine weiteren 10 Eu/Tag-Gebühren bezahlen.
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