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Lilly75 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.06.2008 Beiträge: 16 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 14:32 | |
Hallo!
Sind für psychologische Gutachten Beträge in den Regelsätzen enthalten?
Wenn nicht, kann man die Übernahme der Kosten als einmalige Beihilfe beantragen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 14:36 | |
Lilly75 schrieb
Sind für psychologische Gutachten Beträge in den Regelsätzen enthalten?
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Nein.
Lilly75 schrieb
Wenn nicht, kann man die Übernahme der Kosten als einmalige Beihilfe beantragen?
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Wenn dieses Gutachten vom Amt gefordert oder beauftrag wurde, dann ist dieses lt. 65a SGB I verpflichtet, auf Antrag die Kosten, welche dir für das Gutachten und in Zusammenhang damit entstanden sind (z.B. Fahrkosten zum Arzt, Verdienstausfall) zu erstatten.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Lilly75 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.06.2008 Beiträge: 16 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 14:45 | |
Es wurde nicht von der ARGE gefordert.
Solange es Gutachten sind, die nicht von der ARGE gefordert werden, kann man die Kosten nicht erstattet bekommen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 15:16 | |
Nein.
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