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Name Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 23.01.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 00:45 | |
Hallo,
kann man während der Zeit einer Sanktion Bewerbungskosten beantragen oder bekommt man dann kein Geld erstattet?
Liebe Grüße
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 07.02.2008 - 08:40 | |
Hallo Name,
ein cleverer SB, falls es diese noch gibt, würde sich fragen:
Woher kommen während einer Sanktion die finanziellen Mittel für Bewerbungen ???
Theoretisch mußt Du Dich während einer Sanktion nicht bewerben, weil kein Geld dafür da ist.
Praktisch ist eine Sanktion kein Grund, Bewerbungskosten nicht zu erstatten.
Das ist eine Kürzung der Regelleistung und damit entfallen nicht gleichzeitig andere Ansprüche.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Name Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 23.01.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 02:04 | |
Hallo,
Maultasche schrieb
Theoretisch mußt Du Dich während einer Sanktion nicht bewerben, weil kein Geld dafür da ist. |
weißt du das genau oder vermutest du das nur?
Liebe Grüße
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 10:00 | |
Hallo Name,
das muss man nicht genau wissen, das sagt der normale Verstand.
Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung, wo die Finanzierung und die Anzahl von Bewerbungen festgehalten sind ? Dann müssen diese erstattet werden, ansonsten ist es ein kann.Eine Sanktion setzt keine Leistungen zur Eingliederung außer Kraft, das betrifft nur die Regelleistung.Sanktionen sind ein wichtiger Grund, seine Eigenbemühungen aus finanziellen Gründen einzustellen.
Somit verhindert Dein SB weitere Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit.
Das alles zur Argumentation, falls Du Dich rechtfertigen musst.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 16:33 | |
Erst mal muss Bewerbungskostenerstattung gefordert werden. Erst wenn diese nachweislich abgelehnt wurde, kann man dem SB mitteilen, dass man aus Kostengründen nicht mehr in der Lage ist, sich zu bewerben.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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