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Fragensteller Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 08.02.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 07:37 | |
Hey,
ich habe mir vom Amt ein Merkblatt zur Angemessenheit von Leistungen für Unterkunft in Mietwohnungen mitgenommen.
Dort sind 2 verschiedene Tabellen mit den angemessenen Werten verzeichnet.
Bei der einen handelt es sich jedoch um Richtwerte für Neubezüge, bei der die Beträge niedriger sind.
Heißt es Neubezug, wenn man sich das aller erste Mal eine Wohnung holt oder trifft das auch zu, wenn man von einer Wohnung in die Andere umzieht?
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Trinity  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 21.02.2008 Beiträge: 92 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 10:25 | |
Hallo
Neubezug bedeutet einfach, dass der Alg-II-Bezieher während des Leistungsbezugs umzieht.
Ich persönlich bezweifle, dass es rechtlich einwandfrei ist, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Bestehende Wohnung auf der einen, neue Wohnung auf der anderen Seite und unterschiedliche Bewertung von "Angemessenheit".
Gruß
Trinity
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IchMagMich  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 18.02.2008 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 11:08 | |
Hallo!
Habe mich gerade mit KdU und Nebenkosten beschäftigt, um auch SGB-II gegen SGB-XII zu vergleichen.
Eine Beschränkung, wie vom Fragensteller angegeben, fand ich nirgends. Sie würde auch darauf heraus laufen, dass von Umzug zu Umzug jede Wohnung immer billiger sein müsste, als die vorhergehende, ohne zu berücksichtigen, dass es Mietpreissteigerungen gibt und Anpassungen der Mietspiegel usw.
Hier einige der von mir gefundenen Quellen:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin … range=0,30
und von der Bundesanstalt eine Statistik:
http://www.my-sozialberatung.de/files/kdu_d[1].pdf
und speziell für Stuttgart:
http://www.my-sozialberatung.de/files/K … 9.2.07.pdf
und speziell für BadenWürttemberg (Vorsicht, schon älter!):
http://www.my-sozialberatung.de/files/B … 1-2005.pdf
Viel Erfolg damit!
Signatur Trotz Alledem: Angenehme, liebevolle Tage wünscht euch
IchMagMich |
Fragensteller Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 08.02.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 27.02.2008 - 23:27 | |
Hey,
danke für die Antworten!
Finde es auch ziemlich komisch mit der Berechnung für Neubezüge, zumal die Mieten in meiner Umgebung ziemlich gestiegen sind.
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Fragensteller Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 08.02.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 08.03.2008 - 04:36 | |
Hallo,
ich hab mal wieder eine Frage bezüglich der Angemessenheit von Leistungen für Unterkunften.
"Bei Neubezug werden im Falle von Überschreitung der umseitig genannten Grenzwerte die (kalten) Betriebskosten auf Basis der Wohnungsgröße herangezogen."
Heißt das, die Wohnung könnte auch teurer sein, wenn sie über die entsprechenden angegebenen Quadratmeter verfügt?
Ich bin nämlich wegen Schimmelproblemen in meiner jetzigen Wohnung auf der Suche nach einer neuen Bleibe, aber bei der Preisbegrenzung ist das gar nicht mal so einfach. Und dann noch zusätzlich die bereits geschilderte Sache mit dem Neubezug...
Es gibt in meinem Wohnort echt kaum Wohnungen, die in der angemessenen Preisspanne liegen, und diese sind dann so verhunzt, dass ich lieber in meiner Schimmelwohnung bleibe.
Wie läuft das eigentlich mit den Nebenkosten ab? Da habe ich bis jetzt noch keine Höchstgrenze gesehen. Gibt es da auch eine?
Gruß
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 08.03.2008 - 18:30 | |
Lies mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" und den Beitrag hier:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 47-30.html
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Fragensteller Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 08.02.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 05:23 | |
Hey,
das wird zwar sicher von SB zu SB anders gehandhabt, aber wie schätzt ihr das ungefähr ein, wie viel meine Miete höher seien könnte, als jetzt?
Ob eine Wohnung, die 90 € mehr kosten würde, als meine jetzige durchgehen würde?
Die Wohnung würde 385 € kalt, bei 55 m² kosten. Laut Merkblatt sind aber nur bis zu 316 € kalt bei 2 Personen geregelt. Nach der neuen Berechnung für Neubezüge sogar nur noch 286 €... 
Gab es vor Hartz 4 eigentlich auch schon sone Begrenzungen, was die Miete anbetrifft?
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Travemuende  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 106 Nachricht senden | Erstellt am 10.03.2008 - 13:50 | |
Hallo, das kommt wohl auf die Tagesform des SB an.Eigentlich heißt es ja bei den Grundregeln 2 Personen=60qm=7,35€ pro qm inkl. NK + Heizung.Das ist jedenfalls in NRW so.Aber wir haben lange gesucht und dann nur eine Wohnung gefunden: 65qm =480.-€ + 7o.-NK +Heizung.Damit liegen wir ja bei 8,46€ und das wurde genehmigt.Es gibt Härtefallregeln die bis max.9.-€ gehen.Die von Dir angegebene Miete ist doch dann sogar nur 7.-€ pro qm damit doch wohl voll im Rahmen oder hab ich was mißverstanden? LG Travemuende
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Fragensteller Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 08.02.2008 Beiträge: 21 Nachricht senden | Erstellt am 11.03.2008 - 06:28 | |
Hallo Travemuende,
meine Angaben beziehen sich nur auf die Kaltmiete.
Also müsste ich, wenn man die Nebenkosten dazu rechnet, noch 110 € drauf packen.
Macht eine Warmmiete von 495 €.
Ergiebt dann einen Quadratmeterpreis von 9 €. 
Eine Wohnung gäbe es noch, die gefällt mir sogar besser, und kostet insgesamt 6 € weniger, aber dafür muss leider eine Maklergebühr bezahlt werden.
Die würde mir das Amt wohl trauriger Weise nicht bezahlen, und auf ein Darlehen oder die Verwendung meines letzten Ersparten, habe ich nicht so wirklich Lust. Brauche ja auch noch ein bisschen Geld zum Einrichten.
Was ist denn mit Härtefällen gemeint? Zählt das für bestimmte Städte, wie z. B. München, oder für einzelne Personen?
Gruß
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flyingwitch  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 16.11.2006 Beiträge: 175 Nachricht senden | Erstellt am 11.03.2008 - 10:00 | |
kurz eine frage: wo gibt es dieses merkblatt und wie genau heißt es? denn meine arge hat das nicht und auf anfrage wußte man angeblich nichts von einem solchen merkblatt--oh mann
Signatur Meine Beiträge stützen sich lediglich auf eigene Erfahrungen und ähnliches.
Uschi |
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